Hallo Experten
Bräuchte mal Euren Rat, mich interessiert folgender hypothetischer Fall:
Hier im Ort wird ein Haus zwangsversteigert.
Das Objekt steht schon über ein Jahr leer. Der Eigentümer ist noch EMA hier gemeldet, holt aber nur die Post ab (wurde auch so von den Nachbarn bestätigt).
Nun ist es ja so, dass man bereits mit dem Höchstgebot bei der Versteigerung am Amtsgericht den Zuschlag bekommt und man direkt Eigentümer wird, obwohl der Zahlungstermin erst einige Wochen später stattfindet.
Man haftet direkt für alle Schäden am Haus und muss es versichern.
Nun gibt es eine Art Widerspruchsfrist nach dem Ersteigern. Der letzte Eigentümer könnte innerhalb 14 Tagen widersprechen, was eigentlich nur die Zeit nach hinten verzögert.
Frage: kann man direkt mit dem Schlüsseldienst ins Haus und die Schlösser austauschen lassen, da es unbewohnt ist?
Im Haus stehen noch ein paar alte Möbel. Man würde dann den ehemaligen Eigentümer schriftlich aufforderten, diese abzuholen und notfalls per Gerichtsvollzieher räumen lassen, da der Kauf auch einen Räumungstitel beinhaltet.
Im Internet gibt es hierzu hunderte abweichende Meinungen. Meist aber nur die Problematik, dass der Eigentümer noch im Haus wohnt.
Hier ist die Bude ja leer, er aber weiterhin noch EMA gemeldet.
Vielleicht weiß ja jemand etwas diesbezüglich.
Wäre euch sehr dankbar.
Gruß Saarländer
[Beitrag editiert vom www Team]