Zwangszustellung von Kontoauszügen durch Bank?

Hallo Experten,
stimmt es, dass in Zeiten des Online-Banking eine Bank in Deutschland ihren Kunden die Auszüge eines Girokontos zuschicken muss, wenn die Kunden nicht regelmäßig am Geldautomaten ihre Kontoauszüge ausdrucken? Klingt wie ein Witz.
Besten Dank,
Steve

Hallo,

stimmt es, dass in Zeiten des Online-Banking eine Bank in
Deutschland ihren Kunden die Auszüge eines Girokontos
zuschicken muss, wenn die Kunden nicht regelmäßig am
Geldautomaten ihre Kontoauszüge ausdrucken? Klingt wie ein
Witz.

ist kein Witz, sondern eine gesetzliche Vorgabe (Art 248 § 8 bzw. § 10 EGBGB).

Gruß
C.

Und das beste: Diese Dienstleistung wird einem dazu noch in Rechnung gestellt.

Bei meiner Bank ist es glücklicherweise nur das Porto.

hi,

stimmt es, dass in Zeiten des Online-Banking eine Bank in
Deutschland ihren Kunden die Auszüge eines Girokontos
zuschicken muss, wenn die Kunden nicht regelmäßig am
Geldautomaten ihre Kontoauszüge ausdrucken? Klingt wie ein
Witz.

ist kein Witz, sondern eine gesetzliche Vorgabe (Art 248 § 8
bzw. § 10 EGBGB).

Welche Bank macht denn so einen Humbug?

Das mindeste, was genügen sollte ist eine online Empfangsbestätigung (mit öffnen des Auszugs oder separat zum bestätigen).

Einigen Banken (DKB bin ich mir sicher, Ing-Diba glaub auch) ist selbst das egal. Es sei denn, es ist noch an irgendwelche Bedingungen geknüpft.
So ganz Zwingend kanns nicht sein.

grüße
lipi

Welche Bank macht denn so einen Humbug?

Alle, die sich an das Gesetz halten.

Das mindeste, was genügen sollte ist eine online
Empfangsbestätigung (mit öffnen des Auszugs oder separat zum
bestätigen).

Ging es nicht um Leute, die ihre Kontoauszüge nicht abrufen?

So ganz Zwingend kanns nicht sein.

Genau. Der Text des Gesetzes läßt ja so viel Interpretationsspielraum zu.

Willkommen im Expertenforum.

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Ist das hier denn überholt?

Urteil: Keine Zwangsgebühr für Kontoauszüge

http://www.focus.de/finanzen/banken/urteil-keine-zwa…

Kosten für Zwangsauszüge

http://www.verbraucher.de/UNIQ134374121923986/link10…

Urteil

http://www.vzbv.de/cps/rde/xbcr/vzbv/deutsche_bank_l…

Hallo,
siehe im Urteil Seite 10 oben. Porto ist erlaubt.

Gruß
Nils

hi,

Das mindeste, was genügen sollte ist eine online
Empfangsbestätigung (mit öffnen des Auszugs oder separat zum
bestätigen).

Ging es nicht um Leute, die ihre Kontoauszüge nicht abrufen?

ne eben nicht, es ging um:

stimmt es, dass in Zeiten des Online-Banking eine Bank in Deutschland ihren Kunden die Auszüge eines Girokontos zuschicken muss , wenn die Kunden nicht regelmäßig am Geldautomaten ihre Kontoauszüge ausdrucken?

vielleicht aber auch nur ungenau umschrieben.

Genau. Der Text des Gesetzes läßt ja so viel Interpretationsspielraum zu.

sei es, wie es wolle. aber gut zu wissen, das sie es müssten :smile:

grüße
lipi

Hallo,

Das mindeste, was genügen sollte ist eine online
Empfangsbestätigung (mit öffnen des Auszugs oder separat zum
bestätigen).

Ging es nicht um Leute, die ihre Kontoauszüge nicht abrufen?

ne eben nicht, es ging um:

stimmt es, dass in Zeiten des Online-Banking eine Bank in Deutschland ihren Kunden die Auszüge eines Girokontos zuschicken muss , wenn die Kunden nicht regelmäßig am Geldautomaten ihre Kontoauszüge ausdrucken?

was ja das gleiche ist.

Gruß
C.

Hallo

stimmt es, dass in Zeiten des Online-Banking eine Bank in
Deutschland ihren Kunden die Auszüge eines Girokontos
zuschicken muss, wenn die Kunden nicht regelmäßig am
Geldautomaten ihre Kontoauszüge ausdrucken? Klingt wie ein
Witz.

kein Witz , wurde aber schon ausreichend beantwortet

  • ich kenne es so :

  • der Auszugsdrucker speichert die Auszüge nur bis zu einer best.
    Anzahl an Buchungen bzw. Buchungstagen

  • wird diese Zahl überschritten, wird ein „Zwangsauszug“ erstellt
    und kostenpflichtig (Porto) zugeschickt

  • beim Online-Banking gibt es die Funktion „Kontauszug“, damit
    wird die Bereitstellung im Auszugsdrucker gestoppt
    –> es genügt aber nicht, nur seine Umsätze auszudrucken

  • man muß den Kontoauszug auf seinem PC in einem Ordner speichern,
    erst dann gilt der Kontoauszug als „gezogen“

Gruß
-heddygg-

Hallo,

–> es genügt aber nicht, nur seine Umsätze auszudrucken

  • man muß den Kontoauszug auf seinem PC in einem Ordner
    speichern,
    erst dann gilt der Kontoauszug als „gezogen“

woher „weiß“ denn die Bank, ob ich den Auszug nur ausgedruckt oder auch gespeichert habe? Meine Kontoauszüge werden in PDF-Form bereitgestellt, d. h. auch für den Ausdruck muss ich die PDF-Datei öffnen (sie wird dann erstmal im temp-Verzeichnis gespeichert), das ist bei zwei Banken so. Sobald ich den Auszug „öffne“, gilt er als gelesen.

Gruß
Christa

Hallo,

ich denke mal damit ist gemeint, nicht die Umsatzübersicht des Online-Bankings über die Druckfunktion des Browsers auszudrucken, sondern auch wirklich den Kontoauszug zu öffnen. Zumindest haben das bei uns früher einige Kunden falsch gemacht.

Gruß
Nils