Zwei Einführungen von Zollfreien Waren in die EU

Moin, ich bin im Begriff demnächst mit einem Kreuzfahrtschiff eine Nord-Tour zu machen. U.a. auch nach Helgoland. Trifft sich gut, ich steh total auf Whisky und dort ist die Auswahl riesig und die Preise sind gering.

Zu den Zollbestimmungen bei Einfuhr in die EU kenne ich mich bereits aus, aber ich habe folgenden Plan:

Auf Helgoland kaufe ich doppelt so viel Whisky ein, wie ich eigentlich darf.

Da das Schiff u.a. auch in einem anderen Europäischen Hafen hält würde ich die erlaube Zollmenge an diesem Hafen vom Schiff in die EU einführen.

Darf ich mir dann diese Waren per Post an meine Adresse in der Heimat schicken?

Angekommen in der Heimat würde ich dann natürlich die andere Hälfte Zollfrei mit von Bord nehmen. Zuhause würde mich dann schon mein Paket mit den anderen Flaschen erwarten.

Geht das? :smile:

Also kann einmal in die EU eingeführte Zollfrei Ware per Post weiter verschickt werden? Oder gibt es Zeitliche Bestimmungsgrenzen für die Einfurh, binnen 30 Tagen o.ä.?

Viele Grüße, fritzn2k

hi,
ich würde es so machen. mir sind keine zeitl. bestimmungsgrenzen bekannt. ich gehe davon aus, das zwischen 1 + 2 nicht nur paket versenden, aufs schiff gehen und den rest holen ist, sondern auch noch ein paar seemeilen zurückgelegt werden.

Hi

du bist ja ein ganz schlauer. In der Theorie kann das gehen, wenn:

a) Schiff tatsächlich zwei Häfen anfährt und du in jedem vom Schiff runter kommst
b) du deine zweite Flasche am Schiff sicher deponieren kannst (Diebstahlgefahr)
c) Die Zollkontrolle nicht bereits auf dem Schiff erfolgt.

Aber was du machst ist trotzdem strafbar, die Freimengen gelten pro Reise - ein Zwischenstopp gilt nicht als zweite Reise. Ob du das Risiko eingehen willst ist deine Entscheidung.

Hallo fritzn2k!

Nachdem Du Dich - wie Du schreibst - mit den Zollbestimmungen für die Einfuhr von zoll- und verbrauchssteuerpflichtigen Waren in die EU auskennst, ist Dir ja bewusst dass Du Dich einer Steuerhinterziehung strafbar machst, wenn Du anmeldepflichtige Waren (sprich: Waren über der festgelegten Reisefreimenge) dem Zoll NICHT anmeldest und diese NICHT versteuerst.

Zu Deiner Frage:

Ob sich eine Steuerstraftat in der von Dir geschilderten Weise „ungesühnt“ begehen lässt, kann ich nicht bewerten. Ob „es geht“ wirst Du genau dann erfahren, wenn Du Dich tatsächlich zu diesem Unfug hast hinreissen lassen.

Bitte entschuldige meine Ausdrucksweise - aber Dein Vorhaben erscheint mir insofern unklug, als dass Du im Begriff bist um den Preis einiger läppischer gesparten Euros einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis zu riskieren.

Diejeningen Leute hier im Forum die Kenntnis darüber haben, welche Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten dem Zoll zur Verfügung stehen, werden sicher nicht bereit sein Dir eine Hilfestellung bei Deinem Vorhaben zu geben. Alle anderen Leute können wie Du selbst lediglich spekulieren…

Auch wenn Du mich vielleicht für einen Spießbürger hältst - bitte nimm meinen Rat an und tätige lediglich Einkäufen im Rahmen der Freimenge, oder aber versteuere Deine Waren. Ich denke Du hast an einem Fläschchen rechtmäßig mitgebrachtem Whisky mehr Freude, als an eine Kiste geschmuggelten Stoffes.

Ich wünsche Dir aber - so oder so - eine schöne Kreuzfahrt!

Pippilotta

Moin Moin Fritzn2k,

da du sagst, du kennst dich mit den Einfuhrbestimmungen aus, weisst du sicherlich, dass Helgoland als Sondergebiet nicht zum Zollgebiet gehört und daher die geringeren Freigrenzen gelten (bei Whiskey z.B. nur 1 Liter, nicht die innergemeinschaftlichen 10 Liter!). Darüber fällt das volle Programm, also Zoll, EUSt und die Verbrauchssteuer an, dabei bis zu 5 Litern pauschaliert = 6,80 EUR je Liter bei Whiskey. Insofern ist die Sache doch gar nicht mehr interessant, oder? guckst du hier: http://www.killikus.de/helgoland/zollbestimmungen-au…

Zu deiner Idee, einen Teil zwischendurch einzuführen,. z.B. in den Niederlanden: Wenn du in einem Mitgliedstaat anlegst, fallen ggf. auch innerhalb von Zoll-Freimengen dortige Verbrauchststeuern an. Auch kann es sein, dass du dort als Reisender gar nicht anmelden darfst, da du ja nicht persönlich dauerhaft einreist und die Masche schon bekannt ist…

Zudem darfst du pro Reise nur einmal die Freimenge in Anspruch nehmen. Und die Rundfahrt gilt als eine Reise… Touristen, die also geziehlt mehrfach am Tag nur hin- und herfahren hinterziehen bereits Einfuhrabgaben.

Zur Vollständigkeit: Wenn du den Whiskey einmal eingeführt hast, kannst du ihn ohne Beachtung zollrechtlicher Bestimmungen frei in der EG verschicken… allerdings wird mit der Verbrauchsststeuer -wie der Name schon vermuten lässt :wink: - der Verbrauch besteuert. Streng genommen, musst du also deine Postsendung beim Zoll anmelden und in z.B. NL eine Erstattung beantragen…

Bei allem hier gilt -und wie immer beim Zoll-: netter Zöllner, Glück gehabt - strenger Zöllner, Pech gehabt…

Hoffe, ich konnte etwas helfen,
floyd_83

Hallo liebe Pippilotta

vielen Dank für Deine sehr ausführliche und sehr hochwertige Antwort!

Nachdem Du Dich - wie Du schreibst - mit den Zollbestimmungen
für die Einfuhr von zoll- und verbrauchssteuerpflichtigen
Waren in die EU auskennst, ist Dir ja bewusst dass Du Dich
einer Steuerhinterziehung strafbar machst, wenn Du
anmeldepflichtige Waren (sprich: Waren über der festgelegten
Reisefreimenge) dem Zoll NICHT anmeldest und diese NICHT
versteuerst.

Gerade deswegen habe ich lieber gefragt. Eine legale Einfuhr innerhalb der Zollbestimmungen z.B. nach Holland (nach deren Recht) und eine legale Einfuhr innerhalb der Zollbestimmungen nach Deutschland ergeben dann wohl doch eine illegale Einfuhr.

Zu Deiner Frage:

Ob sich eine Steuerstraftat in der von Dir geschilderten Weise
„ungesühnt“ begehen lässt, kann ich nicht bewerten. Ob „es
geht“ wirst Du genau dann erfahren, wenn Du Dich tatsächlich
zu diesem Unfug hast hinreissen lassen.
Bitte entschuldige meine Ausdrucksweise - aber Dein Vorhaben
erscheint mir insofern unklug, als dass Du im Begriff bist um
den Preis einiger läppischer gesparten Euros einen Eintrag ins
polizeiliche Führungszeugnis zu riskieren.

Ich bin mir über die Naivität meiner Idee durchaus bewusst. Wenn es in diesem Fall keine Lücke in dem Gesetz gibt werde ich natürlich auch keine Straftat für einen Preisvorteil von vielleicht 50 Euro riskieren.

Diejeningen Leute hier im Forum die Kenntnis darüber haben,
welche Überwachungs- und Kontrollmöglichkeiten dem Zoll zur
Verfügung stehen, werden sicher nicht bereit sein Dir eine
Hilfestellung bei Deinem Vorhaben zu geben. Alle anderen Leute
können wie Du selbst lediglich spekulieren…

Das ist richtig. Ich habe schon überlegt beim Zoll direkt zu fragen, aber wie Du schon gesagt hast wird man mir da sicherlich keinen Tipp geben. :smile:

Auch wenn Du mich vielleicht für einen Spießbürger hältst -
bitte nimm meinen Rat an und tätige lediglich Einkäufen im
Rahmen der Freimenge, oder aber versteuere Deine Waren. Ich
denke Du hast an einem Fläschchen rechtmäßig mitgebrachtem
Whisky mehr Freude, als an eine Kiste geschmuggelten Stoffes.

Da hast Du auch wieder Recht!

Ich wünsche Dir aber - so oder so - eine schöne Kreuzfahrt!

Vielen Dank! :smile:

Hallo lieber floyd_83,

Vielen Dank für deine sehr gute Antwort!

da du sagst, du kennst dich mit den Einfuhrbestimmungen aus,
weisst du sicherlich, dass Helgoland als Sondergebiet nicht
zum Zollgebiet gehört und daher die geringeren Freigrenzen
gelten (bei Whiskey z.B. nur 1 Liter, nicht die
innergemeinschaftlichen 10 Liter!). Darüber fällt das volle
Programm, also Zoll, EUSt und die Verbrauchssteuer an, dabei
bis zu 5 Litern pauschaliert = 6,80 EUR je Liter bei Whiskey.
Insofern ist die Sache doch gar nicht mehr interessant, oder?
guckst du hier:
http://www.killikus.de/helgoland/zollbestimmungen-au…

6,80 Euro muss ich nur pro Liter drauf zahlen? Da mache ich mich dann noch einmal schlau, eventuell lohnt es sich ja schon 5 Liter zu kaufen und beim Zoll anzugeben.

Zu deiner Idee, einen Teil zwischendurch einzuführen,. z.B. in
den Niederlanden: Wenn du in einem Mitgliedstaat anlegst,
fallen ggf. auch innerhalb von Zoll-Freimengen dortige
Verbrauchststeuern an. Auch kann es sein, dass du dort als
Reisender gar nicht anmelden darfst, da du ja nicht persönlich
dauerhaft einreist und die Masche schon bekannt ist…

Zudem darfst du pro Reise nur einmal die Freimenge in Anspruch
nehmen. Und die Rundfahrt gilt als eine Reise… Touristen,
die also geziehlt mehrfach am Tag nur hin- und herfahren
hinterziehen bereits Einfuhrabgaben.

Das überzeugt mich jetzt völlig, von meiner (zugegeben sehr naiven) Idee abstand zu nehmen.

Zur Vollständigkeit: Wenn du den Whiskey einmal eingeführt
hast, kannst du ihn ohne Beachtung zollrechtlicher
Bestimmungen frei in der EG verschicken… allerdings wird mit
der Verbrauchsststeuer -wie der Name schon vermuten lässt :wink:

  • der Verbrauch besteuert. Streng genommen, musst du also
    deine Postsendung beim Zoll anmelden und in z.B. NL eine
    Erstattung beantragen…

So wäre mir das ganze auch zu kompliziert geworden. :smile:

Bei allem hier gilt -und wie immer beim Zoll-: netter Zöllner,
Glück gehabt - strenger Zöllner, Pech gehabt…

Hoffe, ich konnte etwas helfen,

Sehr sogar! Vielen Dank für die Hilfe!!

Hallo lieber Klaus,

auch dir vielen Dank für deine Antwort!
So ganz schlau bin ich dann doch nicht gewesen. :smile:
Ich werde mich nun an den deutschen Bestimmungen halten und mache lieber keinen unnötigen Ärger.

Vielen Dank!

Hallo lieber Datlef,

Ich habe aufgrund der anderen Antworten doch Abstand von meiner Idee genommen. Selbst wenn es irgendwo eine kleine Lücke im Gesetz geben würde, diese zu finden und zu verteidigen würde mich sicherlich einen Antwalt und jede menge Nerven kosten.

Aber auch vielen Dank für deine Antwort! :smile:

Das das nicht ganz legal ist, war uns beiden ja schon bekannt, so habe ich das zumindest gedeutet als du erwähntest das du dich auskennst mit Einfuhren in die EU - die Gefahr aufzufallen ist allerdings recht gering. Ich bin da allerdings aufgrund eigener etwas anderer Erfahrungen am Flughafenzoll auch geheilt und verzichte dann lieber auf einen kleinen Vorteil.

Grüsse
Detlef

Moin,

die ganze Sache hat eine Haken: Sobald der Wert der Ware incl. Versand 22 EUR überschreitet fällt auf den vollen Betrag 19% Umsatzsteuer an. Die Freimenge gilt nur für das, was persönlich bei der Einreise in die EU mitgeführt wird.

Das dürfte die Idee in der Praxis leider unlukrativ machen.

Gruß
André

Die 22 Euro inkl. Versand beziehen sich doch nur auf Sendungen aus einem Nicht-EU Land. Ich hätte das Paket ja innerhalb der EU verschickt. Aber da sich die Einfuhrbestimmungen für die gesamte EU und pro Reise gelten geht das ja nun doch nicht.

Gruß!

Hallo,
das würde ich nicht tun. Wenn man im Zollportal liest, werden Sendungen möglicherweise zum Zollamt umgeleitet.
Unabhängig davon hat man als Empfänger einer Alkoholsendung aus einem anderen EG-Land die Pflicht, Verbrauchssteuern zu zahlen, die sich nach einem Steuersatz je HL richtet.
Gruß
Michel62

Guter Plan, hat nur einen Haken, die Zollbestimmungen gelten EU weit und auch die anderen Häfen haben Zollbeamte die kontrollieren. Also führst Du quasi in einem anderen Land die Zollfreien Waren ein, dass ändert aber nix an der Sache :wink:

Gruß

Moin,

stimmt, irgendwie hatte ich gelesen, dass du von Helgoland aus verschicken würdest. War schon spät. *g*

Also dann kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Ob das so funktioniert - keine Ahnung.
Ich persönlich gehe immer den sicheren Weg und deklariere alles korrekt. Kostet vielleicht mehr aber gibt auf jeden Fall weniger Ärger.

Gruß
André