Zwei Schuldner, einer Insolvent der andere nicht

Hellllooo,
Person A und B haben gemeinsam einen Kredit beantragt. Jetzt hat Person A Privatinsolvenz angemeldet. Der Gläubiger hat die Forderung bei dem Insolvenzverwalter von A angemeldet. Jetzt kam es zu einem Mahnbescheid für Person B. Person B hat widersprochen. Jetzt klagt Gläubiger gegen B obwohl die Forderung bei A angemeldet wurde.

Geht das???

Dann sind sie mit ziemlicher Sicherheit gesamtschuldnerisch haftbar. Das bedeutet, der Kreditgeber kann sich ganz nach SEINEM Belieben an einen der beiden wenden und von diesem die GESAMTE Schuld einfordern. Wie das A und B untereinander regeln ist überhaupt nicht das Problem des Kreditgebers.

Was hat B denn gedacht? Dass es sich in Wirklichkeit um zwei halbe Kredite handelt? Warum hat er sich denn nicht rechtzeitig erkundigt, was er da eigentlich unterschreibt?

:roll_eyes: schön wäre wenn nur auf die Frage geantwortet werden würde und diese Plattform nicht dafür genutzt wird, jemanden zu bewerten!

Nein, das ist alles völlig klar.
Die Frage ist: A ist im Insolvenzverfahren, indem wurde auch die Forderung angemeldet.
Jetzt fordert der Gläubiger ebenfalls das gesamte Geld von B gleichzeitig zurück.
Ist das so rechtens?

Grundsätzlich schon, ich wundere mich nur darüber, dass B einen Mahnbescheid erhalten haben soll, ohne dass der Gläubiger das Geld direkt bei B überhaupt zurückgefordert hat.

Vielleicht gab’s schon die Mitteilung vom Insolvenzverwalter, dass es da nichts/nicht genug zu holen gibt? Dann darf sich der Gläubiger, wie @anon45458312 schon erwähnt hat, auch komplett an B wenden.

Offensichtlich nicht. Lies doch mal den Link, wenn du das:

nicht verstehst.

Der Kreditgeber hat sein Geld noch nicht, also kann er fordern. Eine Anmeldung ist doch noch kein Zahlungseingang. Ist doch wohl logisch.

Hallo Christa,

Wie sporadisch schon erwähnt hat, ist das unerheblich, wenn tatsächlich ein Gesamtschuldverhältnis vorliegt.

Zu beachten wäre noch, dass wenn der Gläubiger von B Geld erhält, er dies dem Insolvenzverwalter von A mitteilen muss, weil sich die angemeldete Forderung in gleicher Höhe verringert (Gleiches gilt auch für die Höhe des von B verlangten Betrages, wenn der Gläubiger aus dem Insolvenzverfahren des A eine Quotenzahlung erhält).

Euer
Ebenezer

Es ist unerheblich, dass der Insolvenzverwalter von A die Zahlungsaufforderung bekommt, B aber direkt im Anschluss einen Mahnbescheid? Das kann ich nicht glauben, zumal der Mahnbescheid wohl mit Kosten verbunden ist.

Ja, ist es.

Sofern B nicht rechtzeitig gegen den Mahnbescheid Widerspruch beim Vollstreckungsgericht eingelegt hat, ist das Ding jetzt rechtsgültig in der Welt und kann vom Gläubiger zur Vollstreckung der gesamten Forderung bei B genutzt werden.

Widerspruch hat wohl nicht geholfen …