Zweitwohnsitz

Hallo zusammen,

mal angenommen eine Person wechselt den Arbeitgeber, um in einer weitentfernten Stadt zu arbeiten, lebt aber am Wochenende im ersten Wohnsitz.

Wie sieht es mit der Besteuerung des Zweitwohnsitzes aus?

Was kann man in einer Übergangszeit (also Arbeitsbeginn, man hat noch keine Wohnung gefunden, bis zum Finden der Wohnung) absetzen?

Kann man in der Übergangszeit auch Kosten für Hotels etc. absetzen? Kann man ein Hotel als zweiten Wohnsitz angeben?

Wenn man übergangsweise bei einem Kollegen wohnt ohne Miete zu bezahlen, muß man sich dazu in dieser Stadt anmelden?

Wie sieht es mit der Berechnung des Firmenwagens in dieser Übergangszeit aus? Wie werden die KM berechnet?

Oder muß man sich wirklich individuell vom Steuerberater beraten lassen?

Hallo,

mal angenommen eine Person wechselt den Arbeitgeber, um in
einer weitentfernten Stadt zu arbeiten, lebt aber am
Wochenende im ersten Wohnsitz.

Wie sieht es mit der Besteuerung des Zweitwohnsitzes aus?

In so einem Falle würde es darauf ankommen, ob die jeweilge Gemeinde in der sich die Wohnung befindet, eine sog. Zweitwohnsitzsteuer erhebt.

Was kann man in einer Übergangszeit (also Arbeitsbeginn, man
hat noch keine Wohnung gefunden, bis zum Finden der Wohnung)
absetzen?

Kann man in der Übergangszeit auch Kosten für Hotels etc.
absetzen? Kann man ein Hotel als zweiten Wohnsitz angeben?

Hierzu hat mal jemand etwas bei Wikipedia zusammengefasst. Da sind zahlreiche Urteile mit verschiedenen „Abstufungen“ ergangen. Kann man so allgemein gar nicht beantworten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelte_Haushaltsf%C3%…

Wenn man übergangsweise bei einem Kollegen wohnt ohne Miete zu
bezahlen, muß man sich dazu in dieser Stadt anmelden?

Du bist doch weiterhin am Erstwohnsitz gemeldet, oder nicht ?

VG
Sebastian

PS: Das solltest Du aber vielleicht besser Deinen Steuerberater fragen :wink:

Hallo,

Kann man ein Hotel als zweiten Wohnsitz angeben?

Wenn man übergangsweise bei einem Kollegen wohnt ohne Miete zu

bezahlen, muß man sich dazu in dieser Stadt anmelden?

Du bist doch weiterhin am Erstwohnsitz gemeldet, oder nicht ?

Bitte § 11 - 16 des Melderechtsrahmengesetzes beachten und Nebenwohnung anmelden.

Gruss
Sid

doppelter Haushalt
Hallo,

mal angenommen eine Person wechselt den Arbeitgeber, um in
einer weitentfernten Stadt zu arbeiten, lebt aber am
Wochenende im ersten Wohnsitz.

dann nennt man das einen „doppelten Haushalt“, der auch beruflich veranlasst ist

Wie sieht es mit der Besteuerung des Zweitwohnsitzes aus?

außer Zweitwohnungssteuer wird der nicht versteuert

Was kann man in einer Übergangszeit (also Arbeitsbeginn, man
hat noch keine Wohnung gefunden, bis zum Finden der Wohnung)
absetzen?

ja
Fahrtkosten: erste Fahrt mit vollen 0,30 pro km

Wie sieht es mit der Berechnung des Firmenwagens in dieser
Übergangszeit aus? Wie werden die KM berechnet?

Für Familienheimfahrten werden keine Werbungskosten anerkannt, da insoweit kein geldwerter Vorteil anzusetzen ist § 8 Abs.2 Satz 5 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__8.html

Kann man in der Übergangszeit auch Kosten für Hotels etc.
absetzen? Kann man ein Hotel als zweiten Wohnsitz angeben?

ja, natürlich, wenn diese Kosten tatsächlich angefallen sind (Nachweis erforderlich), gekürzt um die Kosten fürs Frühstück, da es für die Tage insgesamt Pauschalen für Mehraufwand für Verpflegung gibt (siehe unten). Kürzung um 4,50€, wenn nicht extra ausgewiesen.

Wenn man übergangsweise bei einem Kollegen wohnt ohne Miete zu
bezahlen,

dann hat man insoweit keine Aufwendungen und somit keine Werbungskosten

muß man sich dazu in dieser Stadt anmelden?

ja

Oder muß man sich wirklich individuell vom Steuerberater
beraten lassen?

keine schlechte Idee

Es gibt auch noch Mehraufwand für Verpflegung. Der wird nur für die ersten 3 Monate anerkannt. Höhe siehe § 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__9.html

http://www.gesetze-im-internet.de/estg//__4.html

Hat man dann endlich eine Zweitwohnung sind auch noch dafür Aufwendungen steuerlich geltend zu machen => Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände. Tatsächlich nachgewiesene Umzugskosten, jedoch nicht die Umzugskostenpauschale, da doppelter Haushalt.

Es ist also nicht schlecht, einen Steuerberater hinzuzuziehen, da das die Nerven schont.
Oder man legt sich das Hobby „Steuerrecht“ zu und bestellt sich entweder das Steuerprogramm Steuersparerklärung oder gleich die Loseblattsammlung Steuertipps
http://www.steuertipps.de/?softlinkID=9182&softCache…

http://www.steuertipps.de/?menuID=204&navID=127&soft…

Schöne Grüße
C.

Schöne Grüße
C.