Hallo zusammen,
muß man bei einer Reklamation unbedingt den Bon vorlegen? Wenn jemand z. B. zu Weihnachten ein Geschenk bekommen hat, welches nach der ersten Benutzung Mängel aufweist, kann man dann auch ohne Bon reklamieren? Ist ja in dem Sinn kein Umtausch. Leider gibt es den Bon nicht mehr und per Karte wurde auch nicht bezahlt. Es ist aber anhand der Verpackung ersichtlich, daß es nur in einem bestimmten Geschäft gekauft worden sein kann.
Wie sieht da die Rechtslage aus (auf Kulanz wurde jetzt noch nicht probiert).
Danke!!
Gruß Eyeseen