ich habe im August ein Auto gekauft was 3490€ kostet ich habe davon aber nur 1500€ angezahlt und das Neue autoradio mit 100€ extra Bezahlt ich habe mit dem Auto händler wo ich das auto her habe Ratenzahlung vereinbart in höhe von 300€ bis der Restabezahlt ist. da ich mich aber auch selbständig gemacht habe und auch nicht wusste das es anders kommt was auch nichts zur sache jetzt tut. ist meine frage kann ich das Auto einfach so wieder zurück geben obwohl ich damit gefahren bin. und was ist mit der Anzahlung die ich Bezahlt habe kann man das einbehalten??? wir hatten auch vereinbart das er den Fahrzeug brief einbehält bis zu letzen zahlung.was passiert mit den 1500€ sind die weg ???
Als Selbständiger sollte man zumindest die Grundlagen des Vertragsrecht kenne.
daher sollte man zuerst mal den nachfolgenden Text lesen und sich ggf. noch etwas weiter mit der Materie beschäftigen.
die Frage kannst du dir dann selber Beantworten und gelernt hast du auch noch was wichtiges
wow da hilft man dir fürs Leben weiter und du wertest ab, ist schon erbärmlich oder?
Um es kurz zu machen (wobei du die anderen Infos durchaus gebrauchen könntest): nein, das kannst du nicht. Du kannst den Händler fragen, ob er dir den Wagen für (natürlich) weniger Geld abkauft, das kannst du dann als Lehrgeld verbuchen. Aber verpflichtet dazu ist er keineswegs.
Hi,
sprich mit dem Autohändler über deine Situation. Er muss das Auto nicht zurück nehmen (zurück kaufen) und wenn er es macht, wird er sicher die Anzahlung oder zumindest einen Teil davon einbehalten. Ein Recht auf Rückgabe des Autos und Erhalt der Anzahlung hast du nicht.
Viele Grüße
Karin
Hallo,
einfach zurückgeben kannst du das Auto nicht.
Du solltest schnellstens mit dem Händler reden, ob er bereit ist, die Kaufvertrag rückgängig zu machen oder dir das Auto wieder abzukaufen. Dabei musst du davon ausgehen, dass der Händler dir einen gewissen Anteil für die gefahrenen km abzieht bzw. berechnet - oder der Preis, den du erzielst, geringer ist, als das, was du bezahlt hast.
Wenn du einfach nicht zahlst, wird der Händler das Auto sich zurückholen - durch die Sicherungsübereignung (Einbehalten des Briefes) hat er das Recht dazu. (Weitere Ausführungen spare ich mir)
Gruß
HaWeThie
PS: für weitere Schreiben versuch bitte, durch geeignete Zeichensetzung und Einhaltung der Rechtschreibregeln etwas leserlicher zu schreiben. Ich musste den Text mehrmals lesen, um ihn zu verstehen und da habe ich nicht immer Lust und Zeit zu