Hallo,
angenommen ein Autofahrer fährt nachts über eine rote Ampel ( mehrere Sekunden Rot ). Es ist keine Menschenseele unterwegs ( Gefährdung irgendwelcher Leute ).
Lediglich ein Polizeiauto das in der Nähe geparkt hat ( Lichter aus, konnte man nicht sehen. Zur Schande der Person ), hat den Vorfall beobachtet und den Autofahrer angehalten.
Es wird ihm ein Rotlichtverstoß zur Tat gelegt. Die Person bestreitet jedoch das es Rot war und weisst jeden Vorwurf zurück.
Nun, ein paar Wochen später kommt Post. Die Person soll sich zu dem Vorfall äußern. Auch hier bestreitet sie die Tat und sagt das die Ampel grün gewesen sei.
Die Polizisten selbst hatten keinen direkten Blick zur Ampel, sondern sahen lediglich die andere Ampel ( die dann wohl grün war ).
Es liegen auch keinerlei Beweise vor die der Person zur Last gelegt werden können ( z.B. Foto, oder ein Film ).
Es steht im Prinzip Aussage gegen Aussage. Wäre in Falle einer etwaigen Gerichtsverhandlung nicht von einem Freispruch auszugehen ? Im Zweifel für den Angeklagten ?
Denn eine Aussage der Polizei " es war rot, da die andere Ampel grün war" ohne bindende Beweise kann doch nicht höher gewertet werden als die Aussage " es war grün, die Polizisten haben sich anscheinend getäuscht"
Oder ?
Wer weiss was ?