Hi,
ein Autofahrer muss sich vor Gericht verantworten. Es geht um angeblich zu schnelles fahren das durch die Polizei durch einfaches hinterherfahren festgestellt wurde. Es liegen KEINE Beweise vor ( nur Aussage 2x Polizisten gegen Fahrer und Beifahrer ).
Der Fahrer jedoch hat aktuell 1 Punkt auf dem Konto ( wurde vor 2 Jahren geblitzt und musste 1 Mnat Führerscheind abgeben ) und hatte vor ca. 5 bis 6 Jahren eine schlimme Phase ( 3 x Führerschein weg innerhalb von 2 Jahren aufgrund von schnellem fahren ). Diese Punkte sind jedoch alle gelöscht.
Könnte aber nun der Kläger diese „Jugendsünden“ als Beweise vorbringen ? Also dem Richter glaubhaft machen das der Fahrer wohl doch ein „Schnellfahrer“ ist und oft flott unterwegs ist ? Oder dürfen diese alten Sachen nicht mehr herangezogen werden ?
Wer weiss was
Gruß