Inwieweit werden alte Delikte vor Gericht gegen einen verwendet ?

Hi,

ein Autofahrer muss sich vor Gericht verantworten. Es geht um angeblich zu schnelles fahren das durch die Polizei durch einfaches hinterherfahren festgestellt wurde. Es liegen KEINE Beweise vor ( nur Aussage 2x Polizisten gegen Fahrer und Beifahrer ).

Der Fahrer jedoch hat aktuell 1 Punkt auf dem Konto ( wurde vor 2 Jahren geblitzt und musste 1 Mnat Führerscheind abgeben ) und hatte vor ca. 5 bis 6 Jahren eine schlimme Phase ( 3 x Führerschein weg innerhalb von 2 Jahren aufgrund von schnellem fahren ). Diese Punkte sind jedoch alle gelöscht.

Könnte aber nun der Kläger diese „Jugendsünden“ als Beweise vorbringen ? Also dem Richter glaubhaft machen das der Fahrer wohl doch ein „Schnellfahrer“ ist und oft flott unterwegs ist ? Oder dürfen diese alten Sachen nicht mehr herangezogen werden ?

Wer weiss was

Gruß

Als Beweis für das aktuelle Delikt, dürfen nur die aktuell festgestellten Dinge (zB die Aussagen der Polizisten) herangezogen werden.
Die vorherigen Delikte sind kein Beweis daß aktuell zu schnell gefahren wurde.
Allerdings: Wenn das aktuelle zu schnelle Fahren vom Gericht als bewiesen angesehen wird, wird die Strafe wohl höher ausfallen, als wenn zum ersten Mal zu schnell gefahren wurde. Da hier das Gericht davon ausgeht, daß der Angeklagte wohl häufiger zu schnell fährt, und daher eine leichte Strafe wie bei einem Ersttäter wohl keine Wirkung zeigt. Deswegen gibt es meistens auch einen Spielraum beim Strafmaß, um eben solche unbelehrbaren Typen höher zu bestrafen, als jemanden dem das mal aus versehen ausnahmsweise passiert ist.

Wieder keine Beweise?

Was soll ich sagen? Es wird Zeit, dass der Autofahrer für sehr lange Zeit seinen Führerschein abgibt. Anschließend noch eine hübsche MPU, da der Autofahrer anscheind nicht aufmerksam und rücksichtsvoll und unter Anwendung der Verkehrsregeln am Verkehr teilnehmen kann.

Data

Kurze Ergänzung:
die gelöschten OWis können nicht mehr hinzugezogen werden, da gelöscht.
die noch im Register stehende sehr wohl.
Bei Häufung von Punkten kann auch das Gericht auf die charakterliche Eignung schließen

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Sehr gut Herr hawethie !
Eine äußerst brauchbare Antwort ! ! :smile:

Herr Weber: Meiner Kenntnis nach sind Zeugen auch Beweise , erst recht die Pol.beamten.
Zumindest haben sie diesen Beweischarakter. Oder irre ich da???

Bemerkung:

Deine moralischen Einwände sind sicher nicht unberechtigt.
Wenn man sich aber schon so äußern möchte sollte man wenigstens auch inhaltlich auf die Frage eingehen.
Schließlich wurde nach einem Rat gefragt - nicht nur nach der persönlichen Meinung und einer Belehrung.

Gruß Crack

Nein, Du irrst nicht.
Polizeibeamte sind allerdings auch nur Zeugen wie Du und ich - wenn die Glaubwürdigkeit gegeben ist hat ihre Aussage keinen höheren Stellenwert.

Gruß Crack

Ein Bekannter hatte erzählt, dass ihm vom Richter eine ganze Palette alter Delikte vorgehalten wurde. Auch die, die schon für die Flensburgkartei keine Rolle mehr gespielt hatten und wegen Zeitablauf für das Register gestrichen wurden. Der Richter soll sie wieder „vorgekramt“ haben.
Ich kann nicht sagen, was da dran ist. Ist bestimmt schon 15 jahre her.
Gruß
rakete

Gelöschte Punkte können logischerweise nicht mehr herangezogen werden.

Wie ein Richter allerdings mit bestehenden Punkten umgeht kann ich nicht sagen.
Für den aktuellen Fall sollte er auch nur die aktuellen Beweise einbeziehen - aber wer weiß?

Hier haben wir 2 Polizisten die eine Aussage machen werden - das ist ein Zeugenbeweis.
Wenn ein Geschwindigkeitsverstoß durch Nachfahren erfolgt ist werden i.d.R. 20% Toleranz abgezogen.
Geht man dann vor Gericht muss ja noch Einiges als Vorwurf übrig bleiben damit man diesen Ärger auf sich nimmt…

Gruß Crack

Danke, dass du deine Minuslike brgründet hast. Zur rechtlichen Situation kann ich tatsächlich nichts beitragen.
Mir ist nur bei dem Posting die Hutschnur hochgegangen. Ich bin viel mit dem Auto unterwegs und fahre durchaus nicht langsam, aber wenn ich mir solche Fragen durchlese, frage ich mich schon: Hey, warst du das heute früh, der dem Bus die Vorfahrt geschnippelt hat, oder der mich heute bei 180 kmh auf der Überholspur angeblinkt und bedrängt hat, oder der mir gestern Morgen ohne Licht entgegenkam oder oder oder. §1 StVO gegenseitige Rücksichtnahme usw. Davon lese ich hier nichts und dementsprechend ist meine, zugegeben sehr subjektive, Antwort ausgefallen.

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