Hallo und Guten Tag,
es wurden und werden ja unter anderem sowohl vor dem internationalen Gerichtshof in Den Haag Kriegsverbrechen verhandelt, die im ehemaligen Jugoslawien begangen wurden, siehe z.B.: http://www.spiegel.de/thema/uno_kriegsverbrechertrib… , als auch solche, die 1994 in Ruanda begangen wurden ( http://derstandard.at/1308680689249/Den-Haag-Lebensl… ) - aber auch vor deutschen Gerichten sind solche Prozesse möglich, für Taten, die 20 Jahre zuvor und 10.000 Kilometer entfernt stattfanden: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/voelkermor…Das ist grundsätzlich ja auch gut und begrüßenswert.
Nur jetzt meine Frage: Wären solche Prozesse im Prinzip auch für Täter des „Islamischen Staates“ möglich, die ja ganz offen ihre Enthauptungen und ähliche Gräueltaten ins Internet stellen und sogar damit prahlen?
Oder wird da doch eine Doppelmoral praktiziert, mit zweierlei Maß gemessen?
Ich meine: Wird wirklich jeder Täter auf der Welt, der verantwortlich ist für Gräuel, und dessen man wo auch immer habhaft werden kann oder könnte, für seine Taten vor Gericht gestellt, wie das u.a. bei Serben und Ruandern der Fall ist?
Könnte ein IS-Anhänger, der kein deutscher Staatsbürger ist, der im Gebiet des „Islamischen Staates“ Verbrechen wie Enthauptungen begangen hat, deshalb in Deutschland vor Gericht kommen? Oder in Den Haag? Eben so wie das bei Serben oder Ruandern der Fall war und ist?Ich habe da, wie gesagt, ein sehr unangenehmes Gefühl, dass in dieser Hinsicht mit zweierlei Maß gemessen wird, dass man beispielsweise über die Untaten in Ruanda oder im ehemaligen Jugoslawien „empörter“ ist als über die Verbrechen im Gebiet des IS.
Ist das so, oder irre ich mich?
Wird überhaupt grundsätzlich bei solchen Verbrechen überall auf der Welt und für jeden einzelnen Erdenbürger nach dem gleichen Standard vorgegangen, ohne, dass da ein irgend ein Unterschied gemacht wird?
Auch, wenn z.B. ein US-Amerikaner, Russe oder Chinese für Gräueltaten verantwortlich wäre?
Vielen Dank im Voraus für Antworten,
Jasper