Ich wurde heute zum Frisör geschlleppt. Ich wollte Spitzen geschnnitten haben, unter 1 cm. Jedoch hat sie mehr als das doppelte abgeschnitten. Ist das nun Körperverletzung?
Ja. Das Abschneiden von Haaren gegen Deinen Willen fällt unter Körperverletzung.
Falls die Täterin gefährliche Waffen (z.B. scharfe Scheren, Rasiermesser) verwendet hat, so ist es sogar gefährliche Körperverletzung!
aber da ist das problem: ich wollte haare bissl abhaben. aber nur 1 cm. und nicht das doppelte
Damit drängt sich für mich die Frage auf: Bist Du noch minderjährig, so dass man Dich zum Friseur ´schleppen´ kann?
Im Prinzip ja, aber wenn das zwischen der Friseuse und Deiner/m Erziehungsberechtigten so abgesprochen wurde (auch gegen Deinen Protest), wirst Du wohl nichts dagegen unternehmen können.
merimies
Nein, es ist keine Körperverletzung. Durch den einschlägigen § im StGB soll eine Verletzung des Menschenrechts „Recht auf körperliche Unversehrheit“ sanktioniert werden.
In dieses Menschenrecht wurde nicht eingegriffen. Das Grundrecht schützt sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit eines Menschen, nicht jedoch das soziale Wohlbefinden. Hast Du einen gesundheitlichen Schaden davongetragen? Eben. Falls Du einen psychischen Schaden davongetragen hast, dann herzliches Beileid und such Dir einen Arzt.
vdmaster
lies mal die lösungshinweise in meinem link weiter unten. ganz so einfach ist es nicht.
Hallo,
bei meiner Antwort auf das UP war ich von dem ganz konkreten Fall (1cm) ausgegangen.
Der letzte Hinweis auf den möglicherweise vorliegenden Schaden bezog sich hingegen weniger auf die Strafbarkeit .
Gruß
vdmaster
dann sind wir uns vollkommen einig.
Also für einen Frisör ist es aber auch sehr schwierig nur 1 cm abzuschneiden und wenn es dann 2 cm sind ist das ja auch fast kein sichtbarer Unterschied - ohne dir jetzt zu nahe treten zu wollen.
Wie lang sind denn deine Haare wenn ich fragen darf?
Soweit ich das beurteilen kann, handelt es sich um eine Körperverletzung (Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft). Wenn die Frisörin einfach nur dumm / zu blöde ist ein cm abzuschneiden, dann ist es glaube ich fahrlässige Körperverletung da sie dich nicht mit absicht verletzt hat, wenn sie aber mit absich mehr abgeschnitten hat als gewünscht, dann ist das meiner meinung nach eine einfache Körperverletzung (www.koerperverletzung.com)