Lohnbetrug durch den Arbeitgeber

Ab wann kann man von Lohnbetrug nach 266 a StGB ausgehen? Ich selber wurde 10 Wochen nach Vertragsbeginn/Angestelltenvertrag noch immer nicht angemeldet; wie mir meine Krankenkasse mitteilte. Darf man das schon (Lohn)betrug nennen? Kann ich da eine Strafanzeige stellen? Und was bedeutet das für den (inzwischen: Ex)-AG? Wird er eine Strafe zahlen müssen?

Hallo,

bedaure, diese Frage kann ich nicht korrekt beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Tut mir leid, da kenne ich mich nicht aus.

Hallo,

nicht zu vorschnell urteilen! Bitte unbedingt mit einem Fachanwalt f. Arbeitsrecht abklären ! Eine Erstberatung ist nicht zu teuer!

MfG
G. Maßberg

Hallo, gehen Sie zum Rechtsanwalt. MfG Peter A. Hoppe

Leider habe ich keine Erfahrungen zu diesem Thema.
Ich hoffe, es kann Ihnen ein anderer Experte helfen.

Sorry, nicht mein Gebiet. Das Strafgesetzbuch gehört nicht zum Arbeitsrecht.
Grundsaetzlich ist der Arbeitgeber zur Anmeldung verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann er bestraft werden. Sofern der AG letztlich die Beiträge nicht schuldig bleibt, kommt es aber in der Regel nicht zu einer Bestrafung.
Inwieweit Sie Anzeige erstatten koennen, vermag ich nicht zu sagen. Dafür müsste ihnen zunächst vermutlich erst ein Nachteil entstanden sein oder ein öffentliches Interesse bestehen.
Sie sollten Sich an Ihre Krankenkasse unter vorlage Ihres Arbeitsvertrages wenden. Aber wie gesagt: Kein Expertentip.
Gruss
WG

Leider kann ich nicht weiterhelfen.

Ab wann kann man von Lohnbetrug nach 266 a StGB ausgehen? Ich
selber wurde 10 Wochen nach Vertragsbeginn/Angestelltenvertrag
noch immer nicht angemeldet; wie mir meine Krankenkasse
mitteilte. Darf man das schon (Lohn)betrug nennen?

Das ist klar ein Verstoss gegen den 266a, aber der Begriff „Lohnbetrug“ kommt darin nicht vor.

Kann ich da

eine Strafanzeige stellen?

Warum solltest DU da Strafanzeige stellen?

Informiere die Krankenkasse und dann wird die schon aktiv werden, weil ihr das Geld ja zusteht.

Und was bedeutet das für den

(inzwischen: Ex)-AG? Wird er eine Strafe zahlen müssen?

Die Kasse würde Anzeige erstatten, die Staatsanwaltschaft würde das prüfen, vielleicht ein Verfahren in Gang setzen und der Richter über das Strafmass entscheiden.

Falls der AG das nur bei Dir und zum ersten Mal gemacht hatte, dann wird er eine Strafe zahlen, aber sicher nicht ins Gefängnis gehen müssen.

Hallo Hartmut,

meine Fragen sind, ob du während deiner 2,5 Monate
Betriebszugehörigkeit entsprechende Lohnzahlungen von deinem Ag erhalten hast ? Wer hat das Arbeitsverhältnis
gelöst ? Du oder dein (Ex)Arbeitgeber? Hast du jemals mit deinem Arbeitgeber über die damals ausstehende Anmeldung bei der Krankenkasse geredet ? Erst wenn du mir diese Fragen beantwortet hast, kann ich weiter auf deine Problematik eingehen. Bitte um Verständnis !

Viel Erfolg, bustobaer

ahoi

ja, natürlich habe ich das vielfach angemahnt.

Auch Lohn gabs nicht, Lohnklage musste raus.

Hallo Hartmut,

alle Einzelfragen in diesem Zusammenhang beantwortet
dir entweder deine zuständige Gewerkschaft, Mitgliedschaft vorausgesetzt, und/oder jeder Fachanwalt
für Arbeitrecht (kostenpflichtig ohne entsprechende Rechtsschutzversicherung!). Juristische Auseinadersetzungen mit einem Arbeitgeber solltest du grundsätzlich von einer
Fachfrau / einem Fachmann bewältigen lassen!

Viel Erfolg, bustobaer

Lieber Hartmut,
leider kann ich zu diesem Thema wenig sagen, ichhoffe aber dass es noch andere Miglieder gibt, die Dir besser helfen können.

Verregnete Grüße aus Brandenburg

tut mir leid, da kann ich nicht weiterhelfen.

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Hallo Hartmut,

ob ein Lohnbetrug wirklich vorliegt, das müsste erst geprüft werden.
In der Regel wird wie folgt in der Lohnbuchhaltung gearbeitet:
wenn ein neuer Mitarbeiter am 1. eines Monats seine Tätigkeit aufnimmt, wird dieser in den Stammdaten erfasst. Das Programm erstellt mit der nächsten Lohnabrechnung die Anmeldung für die Krankenkasse. Am 10. eines jeden Monats werden alle Angaben an das Finanzamt und an die Krankenkassen per DFÜ übermittelt.
Das kann z. B. auch erst am 12. des Monats sein. Du arbeitest dann schon fast sechs Wochen, und bist offiziell noch nicht angemeldet… Also, erst mal prüfen, vllt. ist ja auch bei der Übermittlung der Daten was schief gegangen?

Es KANN evtl. auch ein Fehler der zuständigen Mitarbeiterin sein, dass sie vergessen hat Dich anzumelden?

Hast Du schon eine rechtlich gültige Lohnabrechnung erhalten?

Dein erster Schritt:
rufe bei der Krankenkasse an und spreche, falls nötig, dann mit dem zuständigen Vorgesetzen, der für die Lohnbuchhaltung zuständig ist.

Melde Dich bitte noch, zu welchem Ergebnis die Gespräche führten. Danke.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und bei weiteren Fragen stehe ich weiterhin gerne zur Verfügung.

LG… Hoelti

N.B.:
Ich möchte erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner 29-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben.
Und über eine Bewertung würde ich mich auch sehr freuen :smile:

Hallo, ich würde sagen, es kommt immer darauf an, ob er dich in der Zeit in der du bei ihm angestellt warst, überhaupt angemeldet hat. Also wenn er dich angemeldet hat und auch die 10 Wochen nachbezahlt hat, würde ich nicht davon ausgehen.

Wobei ich es schon seltsam finde… also ich melde meine Aushilfen immer sofort an, sonst könnte ich zb auch gar keine Lohnabrechnung machen…

Hast du denn Gehalt bekommen? Es sind etwas zu wenig Details die du angegeben hast… zb. wie lange warst du dort beschäftigt, hat er dich überhaupt angemeldet, also hast du so eine SV-Nachweis erhalten, hat er die Wochen nachbezahlt?

Wenn das alles nicht zutrifft, kannst du ihn bestimmt anzeigen, spätestens dann würde ich dir aber raten, einen Anwalt zu nehmen. Strafen in dem Bereich sind empfindlich hoch soviel ich weiss, es geht ja dann auch um Schwarzarbeit…

Viele Grüße, mikmona

hallo,
tut mir leid aber damit kenne ich mich nicht aus.
gruß koni

Hallo,

soweit ich weiß, muss eine Anmeldung bei der Krankenkasse durch den Arbeitgeber 14 Tage nach Beschäftigungsbeginn erfolgen. Bei maschineller (heute üblich) Abrechnungsmethode ist die Frist auf 6 Wochen verlängert. Kann der Arbeitgeber aus technischen Gründen die Abrechnung nicht fahren und damit auch nicht bei der Krankenkasse anmelden, müßte er per Internet manuell die Anmeldung machen (sv-net).
Von Lohnbetrug würde ich persönlich nicht ausgehen, aber da hast Du sicher bessere Informationen.
Alles Gute.
Grüße