Hi, Pengoblin,
GEMA-pflichtige Einspielungen, Aufführungen, HG-Musik, etc., die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, sind nach den Buchstaben des Gesetzes immer ab der 1. Sekunde gebührenpflichtig!
Näheres findest du auf der Gema-site: http://www.gema.de/ und oder http://www.gema.de/musiknutzer/
Etwas kürzer und übersichtlicher und mit dem wichtigen Hinweis:
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass eine bestimmte Taktzahl oder eine bestimmte Anzahl von Sekunden ohne Einwilligung des Inhabers der Urheberrechte an dem Musikwerk zulässig und damit kostenfrei ist. Die wahren Kriterien dafür, ob eine Einwilligung des Urhebers erforderlich ist oder nicht, sind die Erkennbarkeit der entnommenen Melodie sowie die Übernahme erkennbarer Begleitstimmen.:
findest du auf:http://www.wuppertal.ihk24.de/produktmarken/recht_un…
Hth und lg. jenny