Musikzitate bis zu welcher Länge GEMA-frei?

Hi!

Ich habe gehört, dass kurze Musikeinspielungen bzw. Kurzeinblendungen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens grundsätzlich GEMA-frei sein sollen. Mir wurde als Richtwert 15 Sekunden genannt. Ist das korrekt?
Schien mir fast ein wenig lang.

Danke vorab!

Pengoblin

Hallo!

Das ist absolut korrekt, sonst macht’s ja keinen Sinn.

Gruß
Georgina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi, Pengoblin,

GEMA-pflichtige Einspielungen, Aufführungen, HG-Musik, etc., die für die Öffentlichkeit bestimmt sind, sind nach den Buchstaben des Gesetzes immer ab der 1. Sekunde gebührenpflichtig!

Näheres findest du auf der Gema-site: http://www.gema.de/ und oder http://www.gema.de/musiknutzer/

Etwas kürzer und übersichtlicher und mit dem wichtigen Hinweis:

Ein verbreiteter Irrtum ist, dass eine bestimmte Taktzahl oder eine bestimmte Anzahl von Sekunden ohne Einwilligung des Inhabers der Urheberrechte an dem Musikwerk zulässig und damit kostenfrei ist. Die wahren Kriterien dafür, ob eine Einwilligung des Urhebers erforderlich ist oder nicht, sind die Erkennbarkeit der entnommenen Melodie sowie die Übernahme erkennbarer Begleitstimmen.:

findest du auf:http://www.wuppertal.ihk24.de/produktmarken/recht_un…

Hth und lg. jenny

Quellen bitte

Ich habe gehört, dass kurze Musikeinspielungen bzw.
Kurzeinblendungen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens
grundsätzlich GEMA-frei sein sollen. Mir wurde als Richtwert
15 Sekunden genannt. Ist das korrekt?
Schien mir fast ein wenig lang.

Das ist absolut korrekt, sonst macht’s ja keinen Sinn.

Hallo,

ist das jetzt eine Aussage aufgrund deines Bauchgefühls oder hast Du eine Quelle dafür ?

Gruß

S.J.