Nach 5 monaten kündigung eigenbedarf

hallo

angenommen ein mieter zieht in eine etwas runtergekommene wohnung ein. er macht die wohnung komplett zurecht ( tapeziert, streicht die decken, legt laminatboden, baut eine küche ein, etc… ). nachdem nun die wohnung fertig ist möchte der vermieter sie sich mal anschauen. nachdem der vermieter nun gesehen hat wie super gut seine wohnung zurecht gemacht wurde, folgte prompt ein paar tage später die kündigung wegen eigenbedarf ( seine sohn möchte dort einziehen ).

in wie weit ist sowas rechtens ? erst sucht er sich jemand der die wohnung auf fordermann bringt und um ihm dann wieder zu kündigen. die unkosten die der mieter hatte will der vermieter mit billigen peanuts abtun ( küche für ein paar euro abkaufen, etc… )

gruss

Zu ähnlichem Sachverhalt sind bereits einige Urteile ergangen.

siehe hierzu
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

_Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist rechtsmissbräuchlich, wenn sie grob unbillig ist.

a) Der Eigenbedarf des Vermieters war vorhersehbar

Dies ist der Fall, wenn der Eigenbedarf schon bei Abschluss des Mietvertrages voraussehbar war und der Vermieter den Mieter vor Vertragsschluss nicht darauf hingewiesen hat. Allerdings gilt dies nicht bei einer zeitlichen Differenz zwischen Einzug des Mieters und Kündigung von 5 und mehr Jahren.
…_

z.B.
Abschluß eines unbefristeten Vertrags und „Eigenbedarf in wenigen Jahren“ (BVerfG 88) > regelmäßig wird vorausgesetzt, daß Eigenbedarf für die nächsten 3 bis 5 Jahre für den VM vorhersehbar sein muß

Eigenbedarf muss beizeiten angekündigt werden. Ist der Eigenbedarf vorhersehbar gewesen ist eine Kündigung unwirksam. LG Berlin (AZ: 63 S 237/97).

AG Darmstadt, AZ309C114/01 -> 5 Jahre !!!

Da Urteile jeweils einzelfallbezogen sind, wäre in einem solchen Fall dringend eine anwaltliche Beratung empfehlenswert.