Servus,
im Fall von Wolfgang Gedeon bin ich auf eine [Äußerung][1] der Richter gestoßen, die ich als juristischer Laie nicht ganz verstehe:
Auch habe Gedeon seine Bücher teils lange vor Gründung der AfD geschrieben, hätte mit ihnen also gar nicht gegen die Parteigrundsätze verstoßen können. Dabei hält Gedeon bis heute ausdrücklich an seinen Positionen fest. Dies könne ihm aber „nicht vorgeworfen werden“, findet das Schiedsgericht: Denn eine alte Position nicht zu räumen, sei kein „Tun“, sondern ein „Nichtstun“ - und nur ein schädliches Tun ermögliche den Parteiausschluss.
Mir ist natürlich klar, dass Taten und Äußerungen, die vor seiner Zeit als Parteimitglied gemacht wurden, anders zu bewerten sind. Aber Gedeon verteidigt die umstrittenen Aussagen ja bis heute, ist das dann nicht auch eine aktive Tat und damit ein „Tun“?
Lg,
Penegrin
[1]: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-wolfgang-gedeon-darf-nach-antisemitismusvorwuerfen-in-partei-bleiben-a-1187022.html