Steuerfahndung - bitte um ausführliche Erklärung

Hallo guten Abend nochmal,

was ist eine Steuerfahnung und wie arbeitet die? Dürfen die das Haus betreten? Kontoauszüge sichten etc.? (Kopien) Kann ein FA willkürlich Steuern erheben für Jahre, die schon lange verjährt sind, obwohl es dafür noch gar keine abgesichertes Gesetz existiert, so schön formuliert wie  „vorlaufig“… und dann den Steuerzahler mit Steuerblabala und Paragraphenblabla zukleistern? Wieso muss man trotzdem zahlen, auch wenn eine contradiction laüft Wiederspruch?

LG

Christiane

Hallo!

Hier was zur Steuerfahnung :http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerfahndung

Ein Widerspruch hat keine die Zahlung aufschiebende Wirkung. Man bekäme sein Geld( natürlich !) aber wieder, wenn der Widerspruch Erfolg hat und die Grundlage zur Berechnung fehlerhaft war.

MfG
duck313

Hallo Christiane,

der außergerichtliche Rechtsbehelf im Besteuerungsverfahren heißt nicht wie im Verwaltungsrecht Widerspruch, sondern es ist der Einspruch.

Zu einem Einspruch gehört immer auch ein Antrag auf die Aussetzung der Vollziehung der mit einem strittigen Bescheid festgesetzten Zahlungen mit Verweis auf den Einspruch. Einzelheiten dazu in § 361 AO. Wenn der Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, wird Aussetzung der Vollziehung sofort gewährt.

Die übrigen Angaben von Dir sind so vage, dass man dazu nichts mit Hand und Fuß sagen kann. Vorschlag: Du schilderst, was für Bescheide für wie lange genau zurückliegende Jahre ergangen sind und auf welcher Grundlage; außerdem, was genau die Steuerfahndung damit zu schaffen hat.

Es gibt ein paar ganz naheliegende Möglichkeiten, aber es macht überhaupt keinen Fez, so einen beispielhaft hier vorgelegten Fall zu bearbeiten, wenn er so lückenhaft dargestellt ist.

Hinweis: Wenn man einen Steuerbescheid in Bausch und Bogen als Steuerblabla und Paragraphenblabla abtut, kommt man nicht umhin, seine Angelegenheiten einem Profi zu überlassen, sonst wird das ruckzuck ganz eklich teuer. Wenn man seine steuerlichen Angelegenheiten aber selber regeln möchte - und das geht schon mit ein bissle Mühe und Aufmerksamkeit - ist man gut beraten, ergangene Bescheide und sonstige von Steuerbehörden eingehende Korrespondenz zu lesen und zu verstehen; und das geht leichter, wenn man sich nicht von vornherein darüber erhaben fühlt. Sonst ist man von vornherein verloren.

Wenn Du Deinen konstruierten Beispielfall noch ein wenig detailliert darstellen magst: Gerne.

Schöne Grüße

MM

Guten Abend!

… Steuerblabala und Paragraphenblabla

Die Wortwahl zusammen mit deiner im Brett Zahlungsverkehr gestellten Frage legt die dringende Empfehlung nahe, unverzüglich einen Steuerberater einzuschalten und ihm den ganzen Sachverhalt zu offenbaren, damit er retten kann, was zu retten ist.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

was ist eine Steuerfahnung und wie arbeitet die? Dürfen die das Haus betreten? Kontoauszüge sichten etc.? (Kopien)

Beides ja. Und wenn die kommen, braucht man auch nicht mehr mit Selbstanzeige kommen.

Kann ein FA willkürlich Steuern erheben für Jahre, die schon lange verjährt sind,

Willkürlich natürlich nicht. Ob es verjährt ist, wäre im konkreten Fall zu prüfen.

obwohl es dafür noch gar keine abgesichertes Gesetz existiert,

Was verstehst Du unter einem abgesicherten Gesetz?

so schön formuliert wie  „vorlaufig“… und dann den Steuerzahler mit Steuerblabala und Paragraphenblabla zukleistern? Wieso muss man trotzdem zahlen, auch wenn eine contradiction laüft Wiederspruch?

Stell Dir vor ein Widerspruch würde regelmäßig von der Zahlungspflicht befreien.

Grüße

Servus,

Beides ja.

nur im Rahmen eines Steuerstrafverfahrens - vor Eröffnung eines Strafverfahrens (die dem Steuerpflichtigen mitgeteilt werden muss) hat die SteuFa keine polizeilichen Befugnisse. Im Rahmen eines Strafverfahrens richten sich die Befugnisse nach den einschlägigen Bestimmungen der StPO, hier besonders §§ 102ff StPO.

Ohne richterlichen Beschluss oder in einzelnen Fällen Anordnung des Staatsanwaltes dürfen die Beamten der SteuFa in keine Wohnung rein, wenn deren Inhaber das nicht möchte.

Schöne Grüße

MM