Hallo liebe Wissende,
folgende Frage:
eine noch junge Witwe bezieht eine ausreichende Witwenrente und muss daher keiner Beschäftigung nachgehen. Nun will sie mit ihrem neuen Lebenspartner zusammen ziehen (nicht heiraten!). Sie führt dann also eine eheähnliche Gemeinschaft.
Kann ihr in diesem Fall die Witwenrente gestrichen werden?
Danke für eure Auskünfte.
Jane