0 punkte note 6, trotz attest

Hallo,

ich bin Schüler in der Oberstufe.
Von 10.02. haben wir eine Arbeit geschrieben, die ich leider nicht mitschreiben konnte, da ich krank war. Habe dafür auch einen Attest. Da ich aber die Rest der Woche nicht in der Schule war habe ich den Attest erst heute abgegeben (letzte Woche waren Ferien). Ich dachte man müsse den Attest drei Tage nach der Arbeit abgeben (war mein erster Attest in meiner Schulzeit(!), war daher nicht so informiert. Mein Lehrer meinte aber, dass heute schon der vierte Tag sei. Und so sagte er ganz salopp: „Das war zu spät. Das sind dann 0 Punkte“ (note 6).

Weiß jemand ob man da irgendeine Chance hat, sich zu beschweren? Es zählt ja immerhin zum Abitur. Steht das in irgendeinem Schulgesetz oder so was?

Danke im Vorraus!

Servus,

wie ich das jetzt verstanden habe, hättest du am 10.2. eine Arbeit schreiben sollen. Du warst krank und hast (so denke ich mir das jetzt) den Rest der Woche gefehlt. Danach hattest du eine Woche Ferien gehabt.
Also wolltest du das Attest heute abgegeben und dein Lehrer hat gesagt, dass es zu spät sei, fazit 0 Pkt.

Nun, wenn du deinen Lehrer nicht überzeugen konntest(z.B. mit vorzeigen eines Kalenders und abzählen), kannst du dich an deinen Tutor, Schulleiter, Vertrauenslehrer(gbts an den meisten Schulen) oder dann mit der großen Keule Kultusministerium wenden, wenn du dich beschweren willst.

Wegen Fehlzeiten: Es ist Lehrer/Schulsache, wie das mit den Fehlzeiten geregelt ist. Es gibt keine Vorgabe in einem Schulgesetz(meines wissens nach).

Für die Leute die gerne mal nach schauen, müsstest du uns dein Bundesland verraten, da die Bildung Ländersache ist.

Das schlechteste was du machen kannst, wäre garnichts machen, denn im Abi ist jeder Punkt wichtig.

mfg,

Hanzo

Hallo,

du möchtest die „Brettbeschreibung“ lesen.

Wichtig: Da Bildung Ländersache ist, bitte bei diesbezüglichen Fragen immer das entsprechende Bundesland angeben!

In BW ist das alles in der Schulbesuchsverordnung bzw. NGVO oder BGVO geregelt.

Gruß

Hallo,

welches Bundesland?

Gruß
Elke

Hallo,

Wegen Fehlzeiten: Es ist Lehrer/Schulsache, wie das mit den
Fehlzeiten geregelt ist. Es gibt keine Vorgabe in einem
Schulgesetz(meines wissens nach).

Das ist nicht richtig.

Für Hessen (z.B.) steht hier:
http://www.kultusministerium.hessen.de/irj/HKM_Inter…

–> bis spät. drei Tage nach der Arbeit muss die Schule Bescheid wissen (Telefonanruf kann genügen). Attest kann ev. im Nachhinein akzeptiert werden (das kommt dann auf die Gepflogenheiten der Schule an).
Man hätte also wenigstens mal anrufen und sich informieren können.

Ansonsten stimme ich dir aber zu: zum Vertrauenslehrer, Klassenlehrer, über Schülersprecher, ev. Eltern einbeziehen (das kann helfen, auch wenn der Schüler schon volljährig ist).
Höhere Ansprechstelle ist das Schulamt, nicht das Kultusministerium.

Gruß
Elke

Hallo Elke,

Also in „unserem“ Gymnasium (Schleswig-Holstein) ist es Pflicht, bei Krankheit am Tag der Klausur im Sekretariat anzurufen und sich abzumelden. Ein Attest ist natürlich trotzdem notwendig und vorzulegen, wenn man wieder gesund ist.

Gruß Inge2

Baden-Württemberg

Hallo,

Baden-Württemberg

da sagt die Schulbesuchsverordnung:

§ 2 Verhinderung der Teilnahme
(1) Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). …
Die Entschuldigung ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung fernmündlich oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.

http://www.zum.de/fachportale/latein/streitenberger/…

Gruß
Kreszenz

1 Like

Hallo,

ich bin Schüler in der Oberstufe.

(… in BW)
Also gilt für dich die NGVO und die Schulbesuchsverordnung.

Von 10.02. haben wir eine Arbeit geschrieben, die ich leider
nicht mitschreiben konnte, da ich krank war. Habe dafür auch
einen Attest. Da ich aber die Rest der Woche nicht in der
Schule war habe ich den Attest erst heute abgegeben (letzte
Woche waren Ferien). Ich dachte man müsse den Attest drei Tage
nach der Arbeit abgeben (war mein erster Attest in meiner
Schulzeit(!), war daher nicht so informiert. Mein Lehrer
meinte aber, dass heute schon der vierte Tag sei. Und so sagte
er ganz salopp: „Das war zu spät. Das sind dann 0 Punkte“
(note 6).

Stimmt, und das wisst ihr garantiert. Du bist schon am 2. Tag (nicht nach 2 Tagen oder so ) entschuldigungspflichtig.

Weiß jemand ob man da irgendeine Chance hat, sich zu
beschweren?

Es gibt die Möglichkeit, dass du dich beim Schulleiter beschwerst. Da es eine Einzelnote ist kannst du sie nicht anfechten, du musst warten, bis das Abizeugnis fertig ist, dann kannst du Widerspruch einlegen. Diesem Widerspruch würde m.E. nicht abgeholfen (Informiere dich in Wikipedia über das Widerspruchsverfahren).

Eine weitere Möglichkeit wäre den Petitionsausschuss anzurufen um die NGVO bzw. Schulbesuchsverordnung zu überprüfen http://www.landtag-bw.de/parlament/der_landtag/aussc… .

Es zählt ja immerhin zum Abitur. Steht das in
irgendeinem Schulgesetz oder so was?

s.o.

halte dich einfach an die Regeln. An der Uni wirst du exmatrikuliert, wenn du dich nicht an die Fristen hältst.

Gruß