1,5 Jahre keine Vers.-Prämie gezahlt - nachzahlen?

Hallo,
ich habe vor ca. eineinhalb Jahren ein Fahrzeug angemeldet und dazu eine mir von einem Versicherungskonzern zugesandte Versicherungsbestätigungsnummer verwendet.
Anschließend habe ich keinerlei unterschriebenen Antrag und keine Zulassungsbescheinigung übersandt oder (Erst-)Beitrag geleistet.

Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich denn wohl überhaupt versichert bin und ob ich mich wohl sicherheitshalber bei der Versicherung melden sollte. Außerdem: Kann die Versicherung den Betrag für die letzten eineinhalb Jahre nachfordern? Falls ich einen Schaden gehabt hätte, hätten sie wohl kaum bezahlt…

Vielen Dank für Eure Hilfe

Simjes

Hallo!
Du wirst die Prämie wohl nachzahlen müßen. Durch die Abgabe der EVB Nummer beim STVA haben sie dir Haftpflichtversicherungsschutz gewährt.
Normalerweise wird durch das STVA der Versicherung mitgeteilt das du angemeldet hast, manchmal (auch wenn die Ämter dies bestreiten) klappt das aber nicht.
Du kannst natürlich mal versuchen beim STVA anzufragen von welcher Versicherung da eine EVB vorliegt.
Ich würde mich bei der Versicherung jedenfalls schnellstens melden.
Gruß

Hallo,

das ganze ist schon merkwürdig, denn normalerweise passiert folgendes: Kfz wird über Versicherungsbestätigungsnummer angemeldet, Zulassungsstelle übermittelt dies an die Versicherung. Geht nach einiger Zeit dort kein Antrag ein, kontaktiert die Versicherung normalerweise den Versicherungsnehmer. Kommt dann immer noch kein Antrag und wird kein Beitrag gezahlt, wird das Fahrzeug zwangsstillgelegt, hier schreibt dann die Zulassungsstelle den Versicherungsnehmer an. Was in diesem konkreten Fall passiert ist ist also nicht nachvollziehbar. Fakt ist aber meines Wissens, dass 3 Jahre Beitrag nachgefordert werden kann.

Gruß,
Micha

Ich würde ganz schnell mal mit der Vers sprechen um das zu klären denn das Geld haste ja an die Seite gelegt weil Mann es ja eh hätte bezahlen müssen denn nen Anspruch hat die Vers drauf …viel Erfolg. :wink:

hallo und besten Dank für die Anfrage.

Auf alle Fälle sollten Sie bei Ihrer Versicherung nachfragen.

Den Beitrag müssen Sie allerdings nachzahlen, da der Versicherer auch im Risiko stand.

MfG

Stephan Brückner

Doch, sie hätte den Schaden bezahlt, weil sie im Risiko stand.
Mit Einlösung der eVB kommt mindestens die vorläufige Deckung zu Stande.

Unbenommen davon sind etwiage weitergehende Rechtsfolgen wie bespw. Mahnung / Kündigung.

Hallo,

Hallo!

ich habe vor ca. eineinhalb Jahren ein Fahrzeug angemeldet und
dazu eine mir von einem Versicherungskonzern zugesandte
Versicherungsbestätigungsnummer verwendet.
Anschließend habe ich keinerlei unterschriebenen Antrag und
keine Zulassungsbescheinigung übersandt oder (Erst-)Beitrag
geleistet.

Gab es denn eine Rechnung des Versicherers? Wenn nein, dann kann man ja auch keine bezahlen.

Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich denn wohl überhaupt
versichert bin

Haftpflicht: Ja
Kasko: Nein

und ob ich mich wohl sicherheitshalber bei der
Versicherung melden sollte.

Um später keine böse Überraschung zu erleben, ist es ratsam. Alternativ kann man die Versicherung wechseln. Meist fällt es dann nicht auf.

Außerdem: Kann die Versicherung
den Betrag für die letzten eineinhalb Jahre nachfordern?

Ja. Alle Forderungen die noch nicht verjährt sind, können noch eingefordert werden.

Falls
ich einen Schaden gehabt hätte, hätten sie wohl kaum
bezahlt…

Doch, hierzu sind sie gesetzlich verpflichtet. Jedoch nur Haftpflicht.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Gern geschehen

Gruß Knipser