Hallo Zusammen !
Am Wochenende waren wir zu laut,weil wir eine Party gefeiert haben .
Heute habe ich eine Abmahnung des Vermieters in meinem Briefkasten in der steht : Sollte Dies nochmal vorkommen ,beköme ich sofort die fristlose Kündigung .
Darf er das tatsächlich? Das ist das 1.Mal ,dass ich zu laut war.
Liebe Grüße
Ja, darf er.
Gruß,
Steve
Was bedeutet „zu laut“? Mieter haben kein Schweigegelübnis abgelegt und werden auch gesetzlich nicht dazu gezwungen. Normaler, gelegentlicher Feier-Lärm ist zu dulden.
Die Abmahnung wäre wohl ungültig, wenn sie so formuliert ist wie du schreibst.
Ja, er darf drohen.
Ja, er darf nach wiederholten Lärmbelästigungen, wenn die Fortführung des Mietverhältnisses nicht mehr zumutbar ist, auch fristlos kündigen.
Der Mieter darf sich dann aber auch wehren - und hier gilt die gute, alte Regel:
Die Abmahnung zur Kenntnis nehmen, sich bessern.
Falls du jetzt schon feststellen solltest, dass die Abmahnung fehlerhaft ist: Schweigen!
Die Beweispflicht liegt beim Vermieter. Er sollte z.B. darlegen können:
„Am 28.03.22 haben Sie wärend einer Feier zwischen 22:00 Uhr und 01:00 Uhr am Folgetag übermäßig laute Musik abgespielt. In der Folge haben sich andere Mieter beschwert.“
Nicht OK wäre: „Am Wochenende waren Sie zu laut.“
Sollte es jemals zu einem Kündigungsprozess kommen, hat der Vermieter nur Chancen, wenn er zahlreiche Beispiele der mißbräuchlichen Nutzung des Mietobjekts dokumentieren kann. Er sammelt also vorsorglich schon mal Material das er vor Gericht ins Feld führen könnte.
Udo Becker
Selbst der Fragesteller schreibt: „Am Wochenende waren wir zu laut“ und "
„Das ist das 1.Mal ,dass ich zu laut war.“
Es ist ein Ammenmärchen, dass man „Anspruch“ auf mehr oder weniger häufige Feiern unter Beeinträchtigung der Mitmieter/des Eigentümers durch Lärm hätte. Dieses Ammenmärchen hat schon zu dem ein oder anderen entsetzten Mieter geführt, der dann mit gerichtlicher Billigung vor die Tür gesetzt wurde. Selbstverständlich darf man Gäste einladen und mit diesen in einem Rahmen feiern, der nicht die Mitmieter/Eigentümer belästigt. Aber die Grenzen hierzu sind durchaus recht eng gesteckt und werden bei hellhörigen Häusern auch recht schnell überschritten.
Insoweit sollte man eine solche Abmahnung durchaus ernst nehmen, auch wenn es schwer sein dürfte bereits nach dem zweiten Verstoß eine fristlose Kündigung durchzusetzen. Aber wie @Udo_Becker schon schrieb, der Vermieter hat mit dieser ersten Abmahnung angefangen eine Dokumentationslage schaffen, die im Falle des Falles vor Gericht Gold wert ist. Man sollte alles dafür tun, ihm nicht so schnell Gelegenheit zu geben, dieser weitere Beweise für ein Fehlverhalten hinzufügen zu können.
Halte Dich doch einfach mal aus Dingen heraus, von denen Du keine Ahnung hast, bevor Du damit Schaden anrichtest!