1. eigene Wohnung absetzen ?

Hallo erstmal !

Ich bin Ende 1999 von zu Hause in die 1. eigene Wohnung gezogen. Die ist komplett neu von mir eingerichtet worden (Küche / Wohnzimmer / Schlafzimmer / Esszimmer / Fernseher etc). Die Fahrstrecke zur Arbeit hat sich jetzt von vormals 13 km auf jetzt 5 km reduziert.
Meine Frage : Was kann ich an Umzugskosten, die ich kaum hatte, da ja alles neu geliefert wurde in meiner Steuererklärung geltend machen ?
Ich habe gehört, daß man den Herd der Küche Pauschal mit 400 DM ansetzen kann, und den Umzug mit 900 DM Pauschal. Stimmt das und was kann ich noch alles versuchen ?

Vielen Dank für eure Hilfe !

Gruß - Achim !

Hi Achim,

schön wär’s, was Du Dir da ausgedacht hast. Umzugskosten kann man dann geltend machen, wenn sich die Fahrzeit um eine Stunde reduziert, ansonsten noch bei doppelter Haushaltsführung, das liegt hier aber auch nicht vor.

Gruß
Peter

Umzugskosten kann man dann geltend
machen, wenn sich die Fahrzeit um eine
Stunde reduziert, ansonsten noch bei
doppelter Haushaltsführung, das liegt
hier aber auch nicht vor.

Hallo Peter !

Ich habe bei meinen Eltern noch einen Zweitwohnsitz angemeldet ! Hilft das weiter - auch bei der kurzen Entfernung ?

Gruß - Achim !