1. Endreinigung für Wg- Zimmer im Vertrag rechtens? 2. Mieterhöhung für Wg- Zimmer rechtens?

Hallo Leute,

jemand braucht eure Hilfe! Es geht um zwei Dinge.

  1. X unterschrieb vor genau 12 Monaten einen Mietvertag für ein möbliertes Zimmer inklusive aller Kosten. In zwei Monaten, also nach insgesamt 14 Monaten wird X ausziehen, nachdem er ordentlich gekündigt hat. In diesem besagten Vetrag steht, dass von der Kaution bei Auszug eine Putzfraupauschale für die Endreinigung von xy Euro (Im höheren zweistelligen Bereich) eingezogen wird. Damals hat X nicht so wirklich darüber nachgedacht, ob diese Klausel rechtens ist, oder nicht. Doch jetzt macht er sich kurz vorm Auszug natürlich darüber mehr Gedanken. Die Vermieterin besteht auf diese professionelle Endreinigung, doch X denkt mittlerweile, dass diese nicht nötig ist, weil er sein Zimmer sehr gepflegt hat, dh, er hat jeden Tag geputzt und gestaubsaugt. Doch die Vermieterin sagt, dass bei der Endreinigung alle Flächen die man sich nur so vorstellen kann, gereinigt werden, ob X will oder nicht! 

Wie ist hier die Lage zu beurteilen?

  1. Die Vermieterin sagte vor wenigen Tagen im Treppenhaus, dass eine Heizkostennachzahlung von 500 Euro ins Haus flatterte. Sie, X und ein weiterer Mitbewohner bewohnen gemeinsam eine Wg, wie oben bereits beschrieben, hat jeder der drei Mitbewohner einem eigenen Vertrag. Dazu ist noch zu sagen, dass die Vermieterin von 6 Zimmern 4 Stück bewohnt. Bei ihr entstehen also mehr Heizkosten als bei X und dem anderen Mitbewohner. Trotzdem möchte sie nun im nächsten Monat die Heizkosten bezogen auf die Gesamtmiete um 40 Euro erhöhen. Umgerechnet ist es natürlich Wucher, weil dann eine Person die Nachrechnung alleine schon mit den 40 Euro mehr begleichen würde. X zieht zwar eh bald aus, aber sieht es mit der Erhöhung nicht ein. Diese mündliche Info wurde bisher nicht schriftlich niedergelegt. 

Wie ist hier die rechtliche Lage? 

Frohe Weihnachten und vielen Dank für eure Hilfe!

Ps: Wahrscheinlich bringt euch die Info nichts, aber die Vermieterin, die eben mit in der Wg wohnt, war schon sehr oft im Zimmer von X ohne es vorher anzukündigen. Es ging dabei meist um Pakete, die für X angenommen und auf den Schreibtisch gelegt wurden, oder Lüften und sowas. X hat allerdings nie was gesagt!

Hallo

zu 1)
Es ist schon erstaunlich, dass Leute immer wieder erst was unterschreiben, und sich dann viel später überlegen, das müsste doch irgendwie unwirksam sein.
Grundsätzlich besteht in Deutschland Vertragsfreiheit, d.h. Geschäftsfähige Personen können das vereinbaren, was sie gern möchten - und müssen sich dann natürlich daran halten.
Es gibt Ausnahmen, z.B. wenn sich Verträge an BGB § 305 ff messen lassen müssen. Es geht dabei darum, dass eine Klausel = eine formularvertraglich getroffene Vereinbarung z.B. wegen unangemessener Benachteiligung eines Endverbrauchers unwirksam ist.
Handelt es sich dabei um eine solche Klausel?
Falls ja, dann wäre zu prüfen, ob der Verbraucher unangemessen benachteiligt ist.
Die Beurteilung erfolgt durch’s Gericht.

zu 2)
Wie eine Erhöhung erfolgen kann, hängt davon ab, was vereinbart ist - also was erhöht werden soll > Vorauszahlung oder > Pauschale. Oder ist eine Inklusivmiete vereinbart?
Das Erhöhungsverlangen muss aber in jedem Fall schriftlich erfolgen und begründet werden
siehe BGB § 556 ff

Nebenbei: 2013 war lediglich geringfügig kälter als das langjährige Mittel, 2014 bisher deutlich wärmer. Die Gaspreise sind seit einigen Jahren relativ stabil niedrig, die Ölpreise lagen höher sind aber gesunken. M.E. ist eine Erhöhung nicht begründbar - es sei denn mit höherem persönlichen Verbrauch.
Mit welchem Brennstoff wird denn in welcher Form Heizenergie bereitgestellt?
Wird der Verbrauch der einzelnen Nutzer erfasst? wie?
Werden die tatsächlichen, erfassten Verbrauchswerte abgerechnet?
Was ist dazu im (Unter)Mietvertrag vereinbart?

Grüsse Rudi