1% Regelung bei Einahme/Überschussrechnung

Hallo Jura Experten,

Das FA will nach Prüfung meinen privat genutzten Geschäftswagen
von der 1 % Regelung ausschliessen.
Es soll ein BFH Urteil geben, dass E/Ü-rechnungstellende mit bilanzierenden
Kaufleuten diesbezüglich gleichstellt.

Im Voraus D A N K E

Rainer Hutschenreuter

Hi,

habe den Text jetzt 4mal konzentriert gelesen.

Was ist die Frage beziehungsweise Dein Anliegen ?

Grüsse

Björn

hi,

kann es sein, das du eine EÜR erstellst, ein wagen ins betriebsvermögen zuordnest, dieser aber offensichtlich notwendiges privateigentum ist?

wenn der PKW zu mehr als 50% privat genutzt wird, ist er raus aus dem betriebsvermögen. da hilft auch die anwendung der 1% methode nicht. die ausgaben für den wagen werden per kilometernachweis eingebucht (i.d.R. zu 30ct je nachgewiesenen gefahrenen km).

ist es das, was du suchst? ansonsten muss ich björn recht geben, versuche mal so zu schreiben, das man sachverhalt versteht und eine frage auch vorkommt.

mfg vom

showbee