1. Staatsprüfung L4

Hallo Wissende,

ich habe die 1. Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen im Dezember 1994 erfolgreich („gut“) abgelegt. In Hessen, JLU Gießen.

Ich habe gehört, dass das dem Master of Education entspricht. Ist das so?

Kann ich meinen Abschluss als M.o.Ed. „umschreiben“ lassen? Oder ist das verjährt?

Ich weiß, ich muss mich an die Ämter der Uni wenden (oder nicht) - das mache ich auch, wenn hier eine solide Einschätzung vorliegt. Ist halt für mich aufwendig, da ich mich z. Zt. nicht in Europa aufhalte.

Gruß
Hans

Hallo,

mit den Stichworten „Lehrerausbildung Bachelor Master“ und einer Suchmaschine findest Du viele Bestimmungen und Hinweise.

Da es für mich nicht mehr relevant ist, habe ich keine Lust einen Extrakt zu erstellen.

In der Regel werden Prüfungsunterlagen 10 Jahre aufbewahrt, dann dürfen sie vernichtet werden, dies geschieht aber nicht immer. Trotz solltest Du Dich zügig um Deine Fragen kümmern.

Bedenke auch, dass Bildung Ländersache ist!

Viel Erfolg!

Gruß Volker

Hallo Volker,

In der Regel werden Prüfungsunterlagen 10 Jahre aufbewahrt,
dann dürfen sie vernichtet werden, dies geschieht aber nicht
immer. Trotz solltest Du Dich zügig um Deine Fragen kümmern.

Das heißt Vernichtung bedeutet Nichtigkeit - heißt keinen Abschluss, aber ein Zeugnis mit Siegel liegt vor.

Bedenke auch, dass Bildung Ländersache ist!

Habe ich bedacht - Hessen sogar Uni Gießen!

Danke für Deine Bemühungen!

Gruß Volker

Gruß
Hans

Hallo Hans,

Das heißt Vernichtung bedeutet Nichtigkeit - heißt keinen
Abschluss, aber ein Zeugnis mit Siegel liegt vor.

Nein, das Zeugnis/der Abschluß ist nicht nichtig, lediglich die Unterlagen dürfen(!) entsorgt werden.

Zur Sicherheit solltest Du Dir eine beglaubigte Kopie machen und diese sicher verwahren.

Schreib doch eine kurze Anfrage an die Uni, gib Datum der Prüfung an, und frage ob diese „Umbenennung“ möglich ist.

Was mich irritiert ist, dass das erste Staatsexamen eigentlich kein Berufsabschluß ist, dieser ist erst nach dem zweiten Examen, also Referendariat, erreicht.

D.h. würde diese Gleichstellung M.o.E. = erstes Staatexamen gelten, wäre dies eine Aufwertung.

Beim Überfliegen der Texte habe ich aber gesehen, dass es wohl tatsächlich so ist.

Also, frag nach!

Viel Erfolg.

Gruß Volker