1. Staatsprüfung Lehramt = Hochschulabschluss?

Hallo ihr Lieben,

eine Kollegin auf Arbeit hat mich heut ganz wuschig gemacht bzgl. der Frage, ob die Erste Staatsprüfung für Lehramt (in unser beider Fall für Gymnasium) ein vollwertiger Hochschulabschluss ist. Wir haben beide an der gleichen Uni in Thüringen studiert, sie 10 Jahre vor mir. Sie meinte nun, ihr hätte man auf dem Arbeitsamt gesagt, ohne eine bestandene Zweite Staatsprüfung (also das abgelegte Referendariat) gelte sie als Studienabbrecher und hätte keinen Hochschulabschluss. Daher geriet sie nun meinetwegen etwas in Sorge, weil ich nach im Frühjahr abgeschlossener Erster Staatsprüfung keine Ambitionen habe, ins Referendariat zu gehen (im Studium gemerkt, dass ich das falsche studiert habe, aber - da nur 2 Semester vor Studienende - noch durchgezogen). Ich hatte damals, als ich den Entschluss gefasst hatte, nicht an die Schule gehen zu wollen, umfassende Recherche betrieben, ob es zumindest rein theoretisch noch möglich ist, das Referendariat auch später (für Thüringen: nach Ablauf der 5-Jahres-Frist, die man hier Zeit hat, sein Referendariat anzutreten) anzutreten, war zu einem positiven Ergebnis gekommen und hatte es damit gut sein lassen. Irgendwo habe ich dabei auch mal gelesen, dass die 1. Staatsprüfung ein vollwertiger Hochschulabschluss ist, finde nun aber nichts dazu. Kann mir jemand eine Quelle nennen, irgendein Gesetzestext, der klärt, welche Abschlüsse als „Hochschulabschlüsse“ zählen? Nur um mein Gewissen zu beruhigen :wink:
Ansich kann ich mir beim besten Willen nur vorstellen, dass das Arbeitsamt meine Kollegin da permanent falsch informiert hat, denn im Thüringer Lehrerbildungsgesetz steht z.B. dass der lehramtsbezogene Master der Uni Erfurt im Nachhinein als der 1. Staatsprüfung gleichwertig anerkannt wird. Der Master ist ja nun ein Hochschulabschluss, wieso sollte er als gleichwertig zu etwas anerkannt werden, was kein Hochschulabschluss ist?
Desweiteren würde die Vorgehensweise ja Probleme für jedes gestufte Modell der Lehrerausbildung beinhalten, denn dann wäre kein lehramtsbezogener Bachelor und auch kein lehramtsbezogener Master ein Hochschulabschluss, wenn man nicht das Referendariat beendet hätte.
Im Archiv hier habe ich schonmal gestöbert, da habe ich allerdings keine rechtskräftige Quelle, sondern nur Meinungen zu dem Thema gefunden.

Kann mir jemand weiterhelfen, wo schwarz auf weiß steht, ob die 1. Staatsprüfung nun ein anerkannter Hochschulabschluss (wie auch Diplom, Magister und Master) ist?

Ich danke euch!

Gruß
Yvette

Hallo,

Sie meinte nun, ihr
hätte man auf dem Arbeitsamt gesagt, ohne eine bestandene
Zweite Staatsprüfung (also das abgelegte Referendariat) gelte
sie als Studienabbrecher und hätte keinen Hochschulabschluss.

Ansich kann ich mir beim besten Willen nur vorstellen, dass
das Arbeitsamt meine Kollegin da permanent falsch informiert
hat,

Oder dass deine Kollegin es falsch verstanden hat - lang ist es her. Sollte die Aussage tatsächlich so gefallen sein, dann muß dies als Privatmeinung dieser AA-Person angesehen werden.
Denkbar wäre, dass eine Aussage in Bezug auf das damalige Arbeitsförderungsgesetz (AFG) (heute SGB III) gemacht wurde, wenn deine Kollegin sich damals arbeitslos gemeldet hat und Alg beantragt hat. Dann wurde eventuell eine Förderung der beruflichen Weiterbildung erörtert. Die Förderung von Personen ohne abgeschlossene Ausbildung wurde im AFG (auch heute im SGB III) besonders geregelt. Nun hat sich schon damals die Auffassung durchgesetzt: Ohne Zweite Staatsprüfung ist die Ausbildung zum Lehrer nicht abgeschlossen. Somit war ein erleichterte Förderung möglich - zum Vorteil der davon Betroffenen. Ich erinnere mich an die siebziger Jahre mit „Lehrerschwemme“.

Kann mir jemand weiterhelfen, wo schwarz auf weiß steht, ob
die 1. Staatsprüfung nun ein anerkannter Hochschulabschluss
(wie auch Diplom, Magister und Master) ist?

Meines Erachtens bedarf es dazu keines besonderen Gesetzes.

Gruß
Otto

Hallo,

Aus Konzepis Antwort werde ich nicht ganz schlau, das klingt mir zu zweideutig :smile: obwohl ich glaube er meint das gleiche wie ich:

Das 1. Staatsexamen ist zwar ein Hochschulabschluss, aber kein Berufsabschluss.
Nach dem 1. Staatsexamen ist man also eigentlich nichts …

Desweiteren würde die Vorgehensweise ja Probleme für jedes
gestufte Modell der Lehrerausbildung beinhalten, denn dann
wäre kein lehramtsbezogener Bachelor und auch kein
lehramtsbezogener Master ein Hochschulabschluss, wenn man
nicht das Referendariat beendet hätte.

Doch, Bachelor und Master sind Hochschulabschlüsse, man kann sich mit dem akademischen Grad schmücken, und alternativ zum Referendariat eine andere pädagogische Tätigkeit, bei der man kein Lehramt im eigentlich Sinn inne hat.

Deshalb haben zumindest im beruflichen Bereich die Unis zuletzt verstärkt die Möglichkeit angeboten neben dem 1. Staatsexamen ein Diplom zu erwerben, damit man auch hier bereits einen Abschluss hat. Bei mir waren z. B. für das Diplom 3 weitere Prüfungen sowie ein Praktikum und die Anerkennung der schriftlichen Hausarbeit als Diplomarbeit nötig.
Gleiches gilt meines Wissens für Juristen, deren Ausbildung auch erst mit Ablegen der 2. Staatsprüfung abgeschlossen ist. Auch hier zählt das 1. Staatsexamen nichts, manche Unis bieten (oder boten?) aber den Abschluss Dipl.-Jurist an.

Im Archiv hier habe ich schonmal gestöbert, da habe ich
allerdings keine rechtskräftige Quelle, sondern nur Meinungen
zu dem Thema gefunden.

ich denke du findest auch keine diesbzügliche Quelle.

Kann mir jemand weiterhelfen, wo schwarz auf weiß steht, ob
die 1. Staatsprüfung nun ein anerkannter Hochschulabschluss
(wie auch Diplom, Magister und Master) ist?

Ganz einfach: schau auf deine Urkunde über das erste Staatsexamen, was genau drauf steht, welche Berufsbezeichung bzw. welchen akdemischen Grad du führen darfst.
Ich bin mir sicher da steht … rrrrichtig … nichts :frowning:

Also: kein Berufsabschluss.

Sorry und Grüße
Wawi

Hallo und danke für die Antwort,

es geht nicht um einen Berufsabschluss. Dass ich ohne 2. Staatsprüfung an keiner Schule lehren darf, ist mir klar. Es geht lediglich um die Aussage des Arbeitsamtes, man sei mit fertiger 1. aber ohne fertige 2. Staatsprüfung ein Studienabbrecher. Dem kann ich nich ganz Glauben schenken, denn der zweite Ausbildungsabschnitt (Referendariat) ist kein Studium mehr. Das Studium ist mit Abschluss beendet in dem Moment, wo ich mein Zeugnis über die 1. Staatsprüfung in der Hand halte. Und damit kann ich dann überall rumlaufen und sagen „Ich habe einen Hochschulabschluss“ (was auch immer das konkret nützt, hier wurscht). Soweit richtig?

Gruß
Yvette

Hallo nochmal,

es geht nicht um einen Berufsabschluss.

Dann hab ich da wohl zu viel reininterpretiert. Sorry.

Das Studium ist mit Abschluss beendet in dem
Moment, wo ich mein Zeugnis über die 1. Staatsprüfung in der
Hand halte. Und damit kann ich dann überall rumlaufen und
sagen „Ich habe einen Hochschulabschluss“ (was auch immer das
konkret nützt, hier wurscht). Soweit richtig?

Ja, das ist definitiv richtig. Es ist ein echter, richtiger Hochschulabschluss, aber kein berufsqualifizierender Abschluss.

Gruß
Wawi

Das ist ein Hochschulabschluß, doch erhälst du keinen akademischen Grad. Schon eine Besonderheit für den Abschluß.

Das ganze ist auch vergleibar mit einem Juristen.

Nach dem ersten Staatsexamen ist das Studium abgeschlossen, die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ darf man aber erst nach dem bestandenen zweiten Staatsexamen tragen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Volljurist

Die Berufsausbildung ist also nicht abgeschlossen, die akademische Ausbildung allerdings schon.

Hallo Yvette,

eine Kollegin auf Arbeit hat mich heut ganz wuschig gemacht
bzgl. der Frage, ob die Erste Staatsprüfung für Lehramt (in
unser beider Fall für Gymnasium) ein vollwertiger
Hochschulabschluss ist.

in Ergänzung zu dem bereits geschriebenen: Es gibt auch berufsbegleitende Studiengänge, in denen zwar ein FH-Diplom, jedoch nicht ein erstes Staatsexamen als wissenschaftliche Ausbildung anerkannt wird (wurde?).

Das weiß ich aus eigenem Erleben: Ich war im Studienjahrgang mit meinem Elektroingenieurs-Diplom „mehr wert“ als ein andere mit seinem Zeugnis vom ersten Staatsexamen. Auch hier galt der Titel aus der Diplom-Urkunde erst als ordentlicher Abschluss.

Da es aber nur um ein Zusatz-Seminar ging, das ich auch mit absolviert habe, war das nicht ganz so gravierend.

Gruß, Karin

Hi,

hm, es gibt zumindest hier bei uns aber keine Gleichstellung auf Diplom durch irgendeine Urkunde. Auch nach der 2. Staatsprüfung nicht (die ja, wie gesagt, gar nicht mehr an der Uni stattfindet). Dass ein Lehramtsabschluss für manche FACHweiterbildung kritisch gesehen wird, weil er halt in den Augen vieler nichts halbes und nichts ganzes ist (ohne jetzt über die Berechtigung dieses Vorurteils streiten zu wollen), leuchtet mir ein. Mir gehts vorrangig nur darum, ob ich mich mit meinem tollen Zeugnis in Zukunft auf Stellen bewerben kann, die z.B. „ein abgeschlossenes Hochschulstudium“ oder auch „einen Hochschulabschluss“ fordern. Und den bisherigen Antworten entnehme ich, dass ich dazu berechtigt bin. :smile:

Gruß und auch an alle anderen nochmal danke für die Antworten!

Yvette

Hallo,

Mir gehts vorrangig nur darum, ob ich mich
mit meinem tollen Zeugnis in Zukunft auf Stellen bewerben
kann, die z.B. „ein abgeschlossenes Hochschulstudium“ oder
auch „einen Hochschulabschluss“ fordern.

naja, wenn du dich auf eine Stelle bewirbst, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium erfordert, würde ich darunter verstehen, dass du in diesem Beruf auch gleich anfangen könntest zu arbeiten. Und solche Leute suchen dann wohl auch die Personaler (was hätten sie sonst davon, wenn du ja doch nicht in diesem Beruf arbeiten kannst?).

Gruß
Steffie

Hallo!

Das ist ja aber Blödsinn, weil sie sich natürlich gar nicht fürs Lehramt bewerben wird. Das heißt, für ihre Bewerbungen ist es ja völlig unerheblich, dass sie nicht für den Lehrerberuf qualifiziert ist. Sie besitzt de facto einen Hochschulabschluss, der durchaus auch für anderes qualifiziert als für den Lehrerberuf, da das Studium vom Niveau her (auch wenn das die meisten Leute nicht glauben wollen) dem Niveau eines Magister- bzw. jetzt Bachelor-/Master-Studiengang entspricht, zumindest in den meisten Bundesländern.

LG, Sarah

Hallo Yvette,

Mir gehts vorrangig nur darum, ob ich mich
mit meinem tollen Zeugnis in Zukunft auf Stellen bewerben
kann, die z.B. „ein abgeschlossenes Hochschulstudium“ oder
auch „einen Hochschulabschluss“ fordern. Und den bisherigen
Antworten entnehme ich, dass ich dazu berechtigt bin. :smile:

bewerben kannst Du Dich sowieso immer. Und was ein bestimmter Personaler so anerkennt, ist wohl auch von Firma zu Firma unterschiedlich.

Und ich kenne einen Fall persönlich, bei dem der Abschluss, allerdings in Bio und Chemie, zusammen mit einiger Lehrfähigkeit (Referendariat aus Gesundheitsgründen abgebrochen) durchaus Voraussetzung für die Stelle war.

Gruß, Karin

Hallo Sarah und Steffie,

so in etwa wie Sarah hatte ich mir das auch gedacht. Deine Argumentation, Steffie, würde bei jedem Studiengang außer den klassisch zu genau einem Berufsbild führenden (Jura, Lehramt, Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Tiermedizin, Architektur) dazu führen, dass sich die Frage stellt, für welchen Beruf denn dieses abgeschlossene Studium eigentlich qualifiziert. Oder anders gesprochen: Welchen BERUFS(nicht Hochschul-)abschluss hat jemand mit der Kombination Soziologie (BA Kernfach) und Germanistische Sprachwissenschaft (BA Ergänzungsfach)? Oder jemand mit dem Abschluss Gesellschaftswissenschaft (Master of Arts)?
Danke für eure Gedankengänge :smile:

Gruß
Yvette