Hallo ihr Lieben,
eine Kollegin auf Arbeit hat mich heut ganz wuschig gemacht bzgl. der Frage, ob die Erste Staatsprüfung für Lehramt (in unser beider Fall für Gymnasium) ein vollwertiger Hochschulabschluss ist. Wir haben beide an der gleichen Uni in Thüringen studiert, sie 10 Jahre vor mir. Sie meinte nun, ihr hätte man auf dem Arbeitsamt gesagt, ohne eine bestandene Zweite Staatsprüfung (also das abgelegte Referendariat) gelte sie als Studienabbrecher und hätte keinen Hochschulabschluss. Daher geriet sie nun meinetwegen etwas in Sorge, weil ich nach im Frühjahr abgeschlossener Erster Staatsprüfung keine Ambitionen habe, ins Referendariat zu gehen (im Studium gemerkt, dass ich das falsche studiert habe, aber - da nur 2 Semester vor Studienende - noch durchgezogen). Ich hatte damals, als ich den Entschluss gefasst hatte, nicht an die Schule gehen zu wollen, umfassende Recherche betrieben, ob es zumindest rein theoretisch noch möglich ist, das Referendariat auch später (für Thüringen: nach Ablauf der 5-Jahres-Frist, die man hier Zeit hat, sein Referendariat anzutreten) anzutreten, war zu einem positiven Ergebnis gekommen und hatte es damit gut sein lassen. Irgendwo habe ich dabei auch mal gelesen, dass die 1. Staatsprüfung ein vollwertiger Hochschulabschluss ist, finde nun aber nichts dazu. Kann mir jemand eine Quelle nennen, irgendein Gesetzestext, der klärt, welche Abschlüsse als „Hochschulabschlüsse“ zählen? Nur um mein Gewissen zu beruhigen
Ansich kann ich mir beim besten Willen nur vorstellen, dass das Arbeitsamt meine Kollegin da permanent falsch informiert hat, denn im Thüringer Lehrerbildungsgesetz steht z.B. dass der lehramtsbezogene Master der Uni Erfurt im Nachhinein als der 1. Staatsprüfung gleichwertig anerkannt wird. Der Master ist ja nun ein Hochschulabschluss, wieso sollte er als gleichwertig zu etwas anerkannt werden, was kein Hochschulabschluss ist?
Desweiteren würde die Vorgehensweise ja Probleme für jedes gestufte Modell der Lehrerausbildung beinhalten, denn dann wäre kein lehramtsbezogener Bachelor und auch kein lehramtsbezogener Master ein Hochschulabschluss, wenn man nicht das Referendariat beendet hätte.
Im Archiv hier habe ich schonmal gestöbert, da habe ich allerdings keine rechtskräftige Quelle, sondern nur Meinungen zu dem Thema gefunden.
Kann mir jemand weiterhelfen, wo schwarz auf weiß steht, ob die 1. Staatsprüfung nun ein anerkannter Hochschulabschluss (wie auch Diplom, Magister und Master) ist?
Ich danke euch!
Gruß
Yvette