Liebe/-r Experte/-in,
ich habe seit ca. 16 Jahren ein Bankschliessfach bei meiner Hausbank. Bei meiner Scheidung 1998 ging ein Schlüssel (der meines Exmannes, zu dem ich seit dem keinen Kontakt mehr habe) verloren. Vor ca. 4 Jahren fragte ich eine Bankangestellte d. Hausbank, was es kostet, das Schliessfach zu öffnen. Laut Aussage der Angestellten: ca. 300,- € ganz ohne Schlüssel, wenn Einer da wäre wesentlich weniger, da eine Verlustmeldung gemacht werden würde. Nun habe ich meinen eigenen Schlüssel wieder gefunden. Die Bank (die Angestellte von damals ist mittlerweile in Rente) sagt nun: Selbst wenn ein Schlüssel da sei müsse das Schloss ausgetauscht werden und ca. 300,- € Kosten würden anfallen. Der Schlüssel ist neutral mit einer Nummer gekennzeichnet, selbst wenn der andere Schlüssel wieder irgendwo auftauchen sollte kann ihn doch kein Mensch zuordnen und selbst wenn hat die Bank noch die Möglichkeit der Personenüberprüfung, oder?Kann mir jemand helfen? Gibt es Rechtsgrundlagen? Gerichtsurteile? Danke schon mal im Vorraus.
Liebe Sigrid,
nachdem auf den Schließfächer spizielle Schlosser zu verwenden sind, halte ich die 300 Euro für angemessen.
Die gesetzl. Grundlage ist die BGB, wonach du schadensersatzpflichtig bist. Ich würde aber von der Bank eine detalierte Aufstellung über die entstandene Kosten verlangen
Da der 2. Schlüssel weg ist, müßten 2 neue gemacht und mit einer anderen Fachnummer gestanzt sowie das Schloß ausgetauscht werden. Als Kunde und als Bank ist man so auf der sicheren Seite!