1 Woche Gehalt von altem und neuen Arbeitgeber / Jobwechsel

Guten Tag,

ich habe folgendes Anliegen:

Zum 23.10.2017 werde ich ein neues Arbeitsverhältnis eingehen. Ich habe zu dem Tag gekündigt und dies auch bestätigt bekommen. nun habe ich schon das Gehalt für den nächsten Monat erhalten, jedoch für den vollen Monat! (was mich erstmal natürlich freut aber eben auch zum Nachdenken anregt), denn:

Nun werde ich ja ab dem 23.10.2017 auch vom neuen Arbeitgeber entlohnt, sprich ich hätte hier ja vom alten Arbeitgeber die 1 Woche doppeltes Gehalt. Wie muss ich mich hier verhalten?

Bekommt der alte Arbeitgeber oder dessen Steuerberater mit? (ggf. durch die Krankenkasse, die ja auch informiert wird).

Ich danke herzlich im voraus für eure Hilfe

MFG
Andi

Dein Problem ist nicht der Doppelverdienst, sondern der Rückforderungsanspruch des bisherigen Arbeitgebers für das zu viel gezahlte Geld. Der kann einerseits bereits im Arbeitsvertrag geregelt sein, kann sich ansonsten auch aus dem allgemeinen Bereicherungsrecht ergeben, oder sich auf Schadenersatzansprüche stützen.

Ich danke dir schonmal für deine Antwort! :smile:

Die Frage ist ja: wenn ihm es nun egal ist, das er mir diese Woche zuviel bezahlt hat, ob das irgendwo ersichtlich ist, bzw. jemanden stört/auffällt?!

Mir ist nämlich nur eins wichtig, das mein alter Arbeitgeber nicht von meinem neuen Arbeitgeber erfährt!

Wie wäre es denn, wenn Du von Dir aus ihn auf die Überzahlung hinweisen würdest? Das nennt sich Anstand.

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Hallo auch,

mich wundert das du dein Gehalt im Vorraus bekommst. Üblicherweise wird im laufenden Monat (zB.Gehalt bei Angestellten) oder im nachfolgenden Monat (zB. Lohn bei gewerblichen AN) gezahlt.
M.M. nach wirst du vom alten Arbeitgeber dein Gehalt im nächsten Monat anteilig erhalten. Ebenso vom neuen Arbeitgeber…

Gruß

Hi!

Naja, bspw. im Bankenbereich gibt es große Teile, die am 15. für den lfd. Monat zahlen.

Ganz vereinzelt gibt es sogar die vermutlichen Nadeln uim Heuhaufen (vielleicht kommt das aber auch gar nicht so selten vor), die am Monatsersten für den lfd. Monat zahlen - ich kenne da ein sehr prestigeträchtiges Finanzunternehmen im Ruhrgebiet.

VG
Guido

Hi!

Mal unabhängig vom Rest …

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, denn der neue Arbeitgeber wird Dich mit Wirkung des Oktobers beim Finanzamt über ELStAM als Hauptarbeitgeber anmelden, was zur Folge hat, dass der ehemalige Arbeitgeber „den Hinweis“ (es wird normalerweise völlig automatisch ins Abrechnungssystem eingespielt) bekommt, Steuerklasse VI benutzen zu müssen, weil er nur noch „Nebenarbeitgeber“ ist.

Also, er bekommt mit, dass es einen neuen Job gibt, nicht wer der neue AG ist.

VG
Guido

ich danke dir sehr für die fachkundigen Informationen! :smile:
Also meldet der neue AG mich nicht erst zum 23.09.2017 an? oder war das so von dir gemeint, als du meintest das er mich per Oktober beim Finanzamt anmelden wird!

Ich möchte mich wie gesagt ja überhaupt nicht bereichern, mir geht es einfach nur darum, das mein jetziger AG nicht mitbekommt das ich einen neuen AG habe und eben welchen!

Oben stand der 23.10.2017.

Anyway: Er wird Dich mit Beginn der Beschäftigung anmelden.
Da es vereinfacht gesagt Teilmonate im Lohnsteuerverfahren per ELStAM nicht gibt, wird zwangsläufig dieser Monat beim alten AG mit Steuerklasse 6 gemeldet.

Er bekommt nicht mit, WO Du anfängst, er muss aber schon sehr dumm sein, wenn er seine Meldung als Nebenarbeitgeber nicht einzuordnen weiß.

Gruß
Guido

Ich habe meinen derzeitigen AG darüber ja auch informiert!
Ich denke man sollte immer ehrlich zueinander sein.

Dennoch hatte es mich nun einfach mal interessiert, da es auch AG gibt, denen dies relativ egal wäre

Ich danke dir aufs Neue :smile:

Pardon, du hast Recht, es ist der 23.10.2017, mein Fehler :wink:
Ich habe meinen AG darüber informiert. Er wird dies dem StBerater aufgeben zwecks Korrektur. Nun sollte es doch auch keine Probleme geben, geschweige er auch von einem neuen AG erfahren, oder?

Ich frage deshalb, da du ja nun geschrieben hast, das es Teilmonate im Lohnsteuerverfahren nicht gibt und es für den Monat dann beim alten AG mit Steuerklasse 6 angemeldet wird :open_mouth:

…auch der 1. und 15. eines Monats bedeutet im „laufenden“ Monat. Aber ich kenn kein Unternehmen was im Vorraus zahlt…vielleicht die Bundeswehr?

Gruß