1 Woche Urlaub/Auslandaufenthalt während Krankmeldung

Hallo,
ich bitte um Eure Hilfe:

Ich bin Azubi im dritten Lehrjahr eines Handwerkbetriebs als Bodenleger:
Da ich momentan schon längere Zeit starke Schmerzen im Handgelenk habe, musste ich mich zwangsläufig krankschreiben lassen. Der Arzt hat mich nun für 3 Wochen krankgeschrieben.

Im Prinzip muss mein Handgelenk nur ruhen und auskurieren, aber sonst bin fit. Jetzt habe ich mir überlegt, spontan 1 Woche davon in Urlaub zu fliegen bzw. im Ausland zu sein.

Muss der Betrieb darüber in Kenntnis gesetzt werden?
Wie sieht das mit der Krankenkasse aus, gibt es da etwas zu beachten?

Falls so eine Reise überhaupt möglich ist: gibt es einen Unterschied beim Aufenthalt bei Spanien, kanarischen Inseln und Tunesien als Reiseziel?

Eine Info noch: da ich betriebsbedingten Urlaub habe, habe ich keine freien Urlaubstage mehr zur Verfügung, erst wieder über Weihnachten.

Ich freue mich auf Euer Feedback. Vielen Dank!

Grundsätzlich hast du dich so zu verhalten, dass deine Genesung nicht verzögert oder verhindert wird.

Darüber hinaus kannst du ziemlich tun und lassen was du willst. Es gibt erstmal keinen Grund, nicht in den Urlaub zu fahren und du musst auch niemanden darüber informieren (würde ich an deiner Stelle auch nicht tun, denn daraus erwachsen bestenfalls Probleme). Allerdings frage ich mich hier schon, wohin du in den Urlaub fahren willst, wo du dann dein Handgelenk schonen kannst.

Jedwede Form von Sport (und das schließt ja Schwimmen mit ein) könnte man da erstmal kritisch sehen. Sollte also gut abgewogen werden.

Nachlesen kann man das alles hier:

https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/rechtsschutzversicherung/arbeitsrecht/urlaub-trotz-krankschreibung

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Vielen Dank für die Antwort. Nun, ich würde sagen, ich mach wirklich ruhigen Urlaub ohne irgendwelche Belastungen, ich will ja auch, dass sich mein Handgelenk bald erholt. Es geht eher um Tapetenwechsel. Weißt du, was passieren würde, wenn ich mir während der Krankmeldung im Ausland beispielsweise das Bein breche und dort zum Arzt muss?

Was soll da passieren? Wie schon gesagt: Es ist legal, während einer Krankschreibung in den Urlaub zu fahren, sofern das der Genesung nicht entgegensteht.

Ob du während deiner Krankschreibung noch einmal krank wirst, ist davon doch völlig unabhängig. Wenn du dir allerdings das Bein brichst, weil du Klettern, Radfahren oder Tennisspielen warst, dann kannst du ein Problem mit deinem Arbeitgeber bekommen, weil in diesem Fall dein Urlaub geeignet war, der Genesung zu schaden.

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Ok, das macht Sinn. D.h. auch wenn ich offiziell keine freien Urlaubstage mehr habe, ich kann trotzdem ins Ausland reisen. Egal wohin oder soll das EU sein?

Du solltest auf jeden Fall eine Auslandskrankenversicherung abschließen bevor Du in Urlaub fährst.

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Hallo,
hört sich doch einfach an, warum Urlaubstage vergeuden, wenn es auch so geht oder noch besser, wenn man seinen Urlaub schon aufgebraucht hat, aber nochmal gerne eine Woche nach Spanien oder Italien möchte, dann kommt so eine Arbeitsunfähigkeit gerade richtig - der Arbeitgeber oder auch die Krankenkasse zahlen schon :sunglasses:
Das kann alles gutgehen, kann aber auch furchtbar schiefgehen und dann könnte es Konsequenzen haben. Damit ich nicht missverstanden werde, man darf auch während einer Arbeitsunfähigkeit und sogar auch bei Krankengeldbezug eine Auslandsreise unternehmen und es gibt da sogar Fälle, bei denen die Kasse auch weiter Krankengeld zahlt. Aus meiner Praxis weiß ich aber, dass Arbeitgeber, wenn es da um die Entgeltfortzahlung geht das ggf. nicht so einfach sehen.
Das mit der Auslandskrankenversicherung ist schon ein guter Ratschlag, allerdings gelten in der Regel solche Versicherungen nicht für bereits in Deutschland behandlungsbedürftige Erkrankungen.
Siehe es sportlich - wie mein Vorschreiber schon schrieb „Was soll da passieren“.
Gruss
Czauderna

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Hallo, danke für die Antwort, das hört sich gut an. Weißt du, ob es einen Unterschied macht, ob ich die Reise nach Spanien, kanarische Inseln oder außerhalb der EU, wie Tunesien, mache?

Hallo,
nein, eigentlich nicht. Wenn alles gutgeht - Schwierig wird es nur, wenn es eben schiefläuft, da ist man innerhalb der EU mit seiner Krankenversicherungskarte und einer Auslandskrankenversicherung ggf. besser dran, als irgendwo anders, wobei, weil du es erwähnst, mit Tunesien gibt es ein Sozialversicherungsabkommen - schau mal hier, dort findest du entsprechende Merkblätter, u.a. auch für Tunesien .
https://www.dvka.de/de/versicherte/touristen/touristen.html
Gruss
Czauderna

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So eine Sache hat eine auf den ersten Blick einfach erscheinende rechtliche aber andererseits auch eine ggf. nicht ganz so einfache zwischenmenschliche Seite, die aus der auf dem ersten Blick einfachen rechtlichen Geschichte plötzlich erheblichen Ärger entstehen lassen kann.

Nein, Du musst es deinem AG rein rechtlich nichts sagen, aber bzgl. der zwischenmenschlichen Komponente würde ich es doch es doch sagen. Erzähle ihm doch ganz offen, dass Du Dich da erholen willst, deine Hand schonen wirst (eine Erklärung zum Thema Koffer schleppen wäre nicht schlecht) m dann schnellstmöglich wieder gut erholt und fit an den Arbeitsplatz zurück zu kehren.

Du bist am Ende deiner Ausbildung. Da steht die Frage an, ob Du übernommen wirst, inwieweit dein Meister noch Einfluss auf deine Bewertung hat, ob man versucht Dich noch vor Ausbildungsende los zu werden, …

Es muss nur ein Missverständnis sein, dein Meister bekommt da einfach nur etwas in den falschen Hals, kennt die rechtlichen Regelungen nicht hinreichend, … und erfährt „hinten herum“ von deiner Reise. So rechtlich einwandfrei sei sein mag, könnte er sich hintergangen fühlen, … Dann steht da ein ggf. sogar falscher Vorwurf im Raum, von dem es dann aber für den Meister auch schwierig ist, wieder runter zu kommen, … Und auch wenn da offiziell von seiner Seite nichts droht, gibt es genug Möglichkeiten, wie so etwas dann blöde Folgen haben kann.

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Ja, super, danke für diese ganzen Infos. Falls doch was passieren sollte in Tunesien oder sonst wo, würde dann der behandelnde Arzt eine Krankmeldung/AU vor Ort ausstellen oder wie wird das abgewickelt? Falls mein Chef auf der AU sieht, dass dieser Arzt in Tunesion ansässig ist, hätte ich wirklich Angst, dass er mich fristlos kündigt. Mein Chef im Betrieb, eine kleiner Familienbetrieb, kennt da kein Pardon…

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Auch das stimmt total. Ich weiß aber zu 100% dass mein Chef das überhaupt nicht gutheißen würde, dass ich quasi „Urlaub“ mache bzw. wegfahre, zumal ich ja nicht mal mehr freie Urlaubstage habe. Er wäre sauer.

Dann solltest Du wissen, was zu tun ist! Es gibt zwingende Prioritäten im Leben! So schön ein paar zusätzliche Urlaubstage wären. Sie sind es sicherlich nicht wert, den Ausbildungsplatz zu gefährden.

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Spricht denn eigentlich etwas dagegen, einen kleinen feinen Urlaub z.B. an der Nordsee zu machen, wenn es doch vorrangig um „Tapetenwechsel“ geht?
Wäre das nicht ein Kompromiss mit den drohenden Gefahren chefseits, falls der raus kriegt, dass Du in Tunesien oder den Kanaren warst?
„Verwandte in D besuchen“ ist sicherlich besser kommunizierbar, als der Flieger nach Las Palmas.

(Heute hat es zwischen 38 und 40 Grad in Tunesien, ist das wirklich toll?)

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Nun ja, stimmt auch wieder. Dennoch würde mich mein Chef in Teile zerhacken, wenn er das rausbekäme, auch wenn es die Nordsee wäre. Glauben würde er mir nicht und vermutlich käme dann die Kündigung. Ich muss mir überlegen, ob ich dieses Risiko eingehen möchte. Danke dir für deine Antwort.

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Servus,

und Du legst keinen Wert darauf, dass Du nach der Ausbildung von diesem Betrieb übernommen wirst, nicht wahr?

Schöne Grüße

MM

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