Hallo ich brauche Hilfe bzw. eine Info.
Eine Bekannte hat mich gefragt, ob sie sich bei mir mit 1. Wohnsitz anmelden kann damit ihr Sohn weiterhin in der Gemeinde die Schule besuchen kann. Ihren 2. Wohnsitz, wo sie auch tatsächlich wohnen würde, wäre in einer Nachbargemeinde, liegen beide in Niedersachsen.
Welche Nachteile und Kosten kämen da auf mich zu?
Ein Verstoß gegen den § 19 Abs. 6 des Bundesmeldegesetzes ist eine Ordnungswidrigkeit, die gemäß § 54 Abs. 3 mit einer Geldbuße bis zu 50.000€ geahndet werden kann.
Ich würde es nicht machen.
Wird sie denn tatsächlich bei Dir wohnen? Und der Sohn?
Liest sich nicht so:
Ja und genau deswegen frage ich nach. Es kann sein, dass sich die Fragestellerin einfach unglücklich ausgedrückt hat - meine Erfahrung zeigt, dass man auch hier im Forum sehr schnell mit solchen Schlussfolgerungen ist. Und die sind manchmal halt auch falsch, darum frage ich gerne nach. Und wenn sie das genau so meint, wie ich glaube das zu verstehen, dann könnte ihr beim Formulieren der Antwort vielleicht auch schlagartig irgendwas klar werden
Hallo,
faktisch ist das ein Verstoß gegen das Meldegesetz. Das ist eine Ordnungswidrigkeit, im Zweifel mit Geldstrafe.
Praktisch kontrolliert das niemand.
Gruß,
Steve
Nein, es geht nur um die Schulmöglichkeit für den 16 jährigen Sohn
Kontrollieren vielleicht nicht, aber über kurz oder lang gibt es da - gerade in dörflichen Strukturen - zu viele Mitwisser bzw. Menschen, denen die Diskrepanz auffallen kann. Die Schule hat ja auch die offizielle (also falsche) Adresse und wenn das Kind dann jeden Tag zur anderen fährt, dort anzutreffen ist (bei der anderen aber nicht), wird es nicht lange dauern, bis sich die ersten Gedanken machen.
Hi,
ihr wohnt im (ländlichen? Frage das wegen „Gemeinde“, sonst hätte ich da „Stadt“ erwartet) Niedersachsen, und dort gibt es in zwei benachbarten Gemeinden zwei gleiche Schulformen, so dass der Sohn der Bekannten die Schule in seiner Gemeinde besuchen müsste? Sobald es verschiedene Schulformen wären, hätte man sowieso freie Schulwahl. Geht es evtl. um berufsbildende Schulen?
Gruß
Christa
Danke für Eure Antworten, ich werde das nicht machen.
Lieber offiziell einen Antrag bei der Schule stellen, dass diese weiterbesucht werden kann. Begründung z.B.: kurz vor Abschluss keinen Schulwechsel zumuten etc. Beide Schulen müssen dem zustimmen. Wenn die eigentlich zu besuchende Schule der Nachbargemeinde nicht dringend diesen einen Schüler braucht, wird sie dem zustimmen und dann sollte das kein Problem sein.
Es sei denn der Schüler ist so negativ aufgefallen an seiner bisherigen Schule, dass sie dort froh sind, ihn loszuwerden…
Hallo, Danke für die zahlreichen Infos. Ich werde das nicht machen.