Na, da mögen sich die Banken mit dem Weinen doch bitte zurückhalten. Wenn man zu dämlich ist eine rechtskonforme Widerrufsbelehrung zu verwenden, obwohl eine
Beispielformulierung gegeben ist, sollte man sich hinterher nicht beschweren, wenn die Kunden ihr Recht fordern.
Es ging mir mehr um die Kunden, welche _versuchen_, Verträge zu brechen. Mit solchen Spin*** möchte niemand zusammenarbeiten.
Dass solche Spin*** (bei uns immer und ansonsten meist) erfolglos ist, weil die Verträge juristisch wasserdicht sind, ist eine andere Sache.
Gruß
TET
Grüße
Erdbeerzunge