100 Eu Storno, weil Bezahlsystem nicht funktioniert? Airlinedirekt.de

Hallo, eine Bekannte von mir hat folgende Mail von airlinedirekt.de erhalten.

-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff:
Ihre Rechnung zur Stornierung - xxxxxx xxxxxxxxx - 12345678
Datum: Wed, 8 Feb 2017 07:30:20 +0000 (UTC)
Von:
Kundenservice airline-direct.de [email protected]
An: [email protected]

Sehr geehrte Frau xxxxxxxxxx,

anbei senden wir Ihnen die Rechnung mit den Daten Ihrer
stornierten Buchung 12345678.

Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie sich sehr gern an uns
wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Linienflugteam

Travel Viva GmbH i.I.*
Luitpoldstraße 9
63739 Aschaffenburg
Germany

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat die Buchung per Kredidtkarte nicht zustande, ob das jetzt das Verschulden der Bank, oder auf Seiten von airlinedirekt.de lag, vermag ich nicht zu sagen. Weiss jetzt auch (noch) nicht, ob die 100 Eu abgebucht wurden, so wie es auf der Rechnung stand.

„Leistungen Beschreibung Betrag Stornogebühr vor Ticketausstellung Stornogebühr aufgrund Kundenverschulden vor Ticketausstellung 100,00
Summe der Leistungen 100,00
Wunschgemäß erfolgte die Flugbuchung für nichtunternehmerische Zwecke.
Der oben genannte Betrag wird von airline-direct.de, getrennt vom Flugpreis, von Ihrer Kreditkarte abgebucht bzw. per Lastschrift eingezogen“

Ist das Vorgehen eigentlich rechtens, oder wie hat man da vorzugehen?

Wie immer: erst einmal mit denen reden. Nachfragen.
Ich gehe davon aus, dass das ein automatischer Vorgang ist bei einer Stornierung.

Also eine Chance würde ich der Airline geben, einen Fehler einzusehen und zu korrigieren.

Außer natürlich, man hat eh einen Anwalt abonniert, dann soll der sich drum kümmern. Das haben aber der wenigsten.

Krötengrüße

Hallo,

die erste Frage, die sich mir stellt: wieso bucht man über ein Unternehmen, das sich in einem Insolvenzverfahren befindet? Mal unabhängig, von diesem an sich schon gravierenden Umstand, hat das auch die Folge, das man um jeden Cent, den man von denen zurückhaben will, mit dem Insolvenzverwalter ringen muß, der wiederum den gesetzlichen Auftrag hat, so ziemlich alles dafür zu tun, daß der Topf für die Gläubiger des Unternehmens möglich groß ist.

Im übrigen sollte die Dame prüfen, ob sie nicht schon vor der aktuellen E-Mail irgendeine Nachricht erhielt, in der von Problemen mit der Zahlung die Rede war.

Werfen wir einen Blick in die AGB:
Für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung, insbesondere auch, wenn die Belastung des von Ihnen angegebenen Zahlungsmittels fehlschlägt, werden wir Sie auffordern, den Flugpreis binnen einer genau bestimmten Frist zu überweisen und einen Nachweis hierüber zu erbringen, um die Stornierung Ihrer Buchungsanfrage durch die Fluggesellschaft zu vermeiden. Soweit Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, sind wir nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, die erforderlichen Erklärungen gegenüber der Fluggesellschaft abzugeben und die beauftragte Leistung zu stornieren.

Hinsichtlich der Stornierungskosten ist dort folgendes zu lesen:
Für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung, insbesondere auch, wenn die Belastung des von Ihnen angegebenen Zahlungsmittels fehlschlägt, werden wir Sie auffordern, den Flugpreis binnen einer genau bestimmten Frist zu überweisen und einen Nachweis hierüber zu erbringen, um die Stornierung Ihrer Buchungsanfrage durch die Fluggesellschaft zu vermeiden. Soweit Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, sind wir nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, die erforderlichen Erklärungen gegenüber der Fluggesellschaft abzugeben und die beauftragte Leistung zu stornieren.

Mit anderen Worten: wenn die Sache mit dem Insolvenzverfahren nicht wäre, dann hätte sie trotz allem ein Problem, das Geld zurückzubekommen, weil die AGB die Vorgehensweise hergeben, sofern es

  • tatsächlich Probleme bei der Zahlung gab und
  • das Unternehmen tatsächlich versucht hat aus diesem Grunde Kontakt aufzunehmen.

Gruß
C.

Also auf Nachfrage wurden keine 100 Eu abgebucht, vermutlich weil das genauso fehlgeschlagen hat wie die Buchung selbst. Ob jetzt eine Mahnung vorausgegangen ist vermag ich nicht zu sagen.
Und voher soll denn jemand wissen dass sich das Unternehmen im Insolvenzverfahren befindet, die schreiben das ja wohl nicht in grossen roten Buchstaben auf die Startseite ihrer Webseite.

Ach, das kommt noch. Im Zweifel sind es hinterher 200 Euro, weil auf den Betrag noch die Ermittlung der Anschrift und die Inkassogebühren oben drauf kommen. Der Insolvenzverwalter wird die Sache jedenfalls nicht auf sich beruhen lassen, weil er die Pflicht hat, Geld in die Kasse zu holen.

Wäre für den Sachverhalt nicht ganz unwichtig.

Also wenn man ins Impressum schaut, sieht man es spätestens auf den zweiten Blick. Aus der E-Mail geht das auch hervor, wenn man sie verständig liest.

So oder so: ich würde mich schleunigst mit denen in Verbindung setzen, um zu klären, ob sich da noch etwas retten läßt. Sei es, um die ursprüngliche Buchung aufrechtzuerhalten, sei es, um die Folgekosten möglichst gering zu halten.

Gruß
C.

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Ich werd jetzt mal der Bekannten raten, bei der Bank nachzufragen aus welchem Grund die Buchung seinerzeit nicht erfolgt ist. Die Bank wird ja wohl nicht so doof sein und sagen wir haben das versemmelt. Tut sie das doch ?? Muesste ja die Bank aufkommen, ansonsten steht da doch Aussage gegen Ausage ??

Hallo jethroo69,
Was mit deinem Fall passiert? Musstest du bezahlen? Ich habe jezt das gleiche Problem aber ich habe nie eine Buchungsbestätigung bekommen.
Grüße.