hi
beim TÜV wird gar nichts bemängelt - das ist dem egal, weil es sich bei der 100 km/h-Zulassung um ein theoretisches Konstrukt handelt aus einer Kombi von Zugfahrzeug (!) und Anhänger.
Man darf 100 km/h damit fahren, wenn alle weiteren Voraussetzungen an beiden Fahrzeugen erfüllt sind.
Die 100 km/h Eintragung beim Anhänger bedeutet nur, dass der Anhänger technisch in der Lage ist (Fahrwerk, Stoßdämpfer etc.) auch bei 100 km/h sicher auf der Straße zu liegen, wenn sowohl Anhänger als auch Zugfahrzeug bei genau DIESER Fahrt die Voraussetzungen erfüllen.
Die 100 km/h Zulassung gilt immer für das ganze Gespann, nicht für den Anhänger alleine.
Sprich bei 7 Tagen einer Woche kann es sein, der Anhänger darf 4 Tage dieser Woche mit 100 km/h gefahren werden, weil das richtige Auto davor hängt und 3 Tage die Woche nur 80 km/h, weil ein anderes Auto davor hängt.
Übrigens schaut die Polizei gerade bei den Anhängern, die ein 100er Schild drauf kleben haben, noch genauer, wie schnell gefahren wird und was für ein Zugfahrzeug davor hängt …eben weil das vielen Fahrern nicht klar ist, dass die 100 km/h nur in bestimmten Kombinationen erlaubt sind.
Gruß h.