Hallo zusammen,
bei der Suche einer Ferienunterkunft innerhalb Deutschlands stoße ich ab und zu auf solche Formulierungen:
„Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Stornierung, Änderung oder Nichtanreise der volle Buchungsbetrag in Rechnung gestellt wird.“
Ich sehe ein, dass der Vermieter bei kurzfristiger Stornierung die Ferienwohnung nicht neu vermietet bekommt, und dass dann hohe Stornogebühren fällig werden.
Aber wenn der Vermieter nach der Stornierung die Ferienwohnung erneut vermietet, verdient er zweimal.
Wird hier der Mieter nicht unverhältnismäßig benachteiligt?
Oder bleibt dem Mieter nur die Möglichkeit, bei so einer Formulierung in den AGB gar nicht erst zu buchen?
Grüße
Dirk