100% Stornokosten erlaubt?

Hallo zusammen,
bei der Suche einer Ferienunterkunft innerhalb Deutschlands stoße ich ab und zu auf solche Formulierungen:
„Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Stornierung, Änderung oder Nichtanreise der volle Buchungsbetrag in Rechnung gestellt wird.“

Ich sehe ein, dass der Vermieter bei kurzfristiger Stornierung die Ferienwohnung nicht neu vermietet bekommt, und dass dann hohe Stornogebühren fällig werden.
Aber wenn der Vermieter nach der Stornierung die Ferienwohnung erneut vermietet, verdient er zweimal.

Wird hier der Mieter nicht unverhältnismäßig benachteiligt?
Oder bleibt dem Mieter nur die Möglichkeit, bei so einer Formulierung in den AGB gar nicht erst zu buchen?

Grüße
Dirk

Hallo,
ich glaube, die Antwort ist schon in Deiner Frage beantwortet.

Viele Grüße

Hallo,

na, sagen wir eher, der Vermieter verschafft sich einen unverhältnismäßigen Vorteil. Aus dem Grund hat der Gesetzgeber das auch entsprechend geregelt:
" Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt."
§ 537 Abs. 1. S. 2 BGB

Zu beachten ist dabei noch, dass die Beweislast beim Verbraucher/Mieter liegt.

Gruß
C.

Ich würde eher hierher verweisen, was aber eigentlich aus dem Satz „Der Mieter wird von der Entrichtung der Miete nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund an der Ausübung seines Gebrauchsrechts gehindert wird.“ hervorgeht.