1000 Fragen gerichtet auf Job und Ruhealtersgrenze

Hallo,

folgender Fall aus der Verwaltung:

ein als Beamter einer kommunalen Kreiskörperschaft im gehobenen Verwaltungsdienst beschäftigter Mitarbeiter wird unterschwellig von Vorgesetzten und Amtsleitung für ´unerwünscht´ erklärt. Das jedem anderen Menschen zustehende Recht auf Gehör wird Ihm im Kollegendeutsch sowohl´unter der Hand´ als auch zunehmend unverholen bis schroff verwehrt. Nicht genug der Demütigung. Er wird, kaum dass er einen neu übernommenen Aufgabenbereich aufgearbeitet und optimiert hat, an andere Stelle versetzt. Ohne Nennung von Gründen. Friss oder stirb. Es sind zunehmend nur noch undankbare Arbeiten, die mehr und mehr aus reine Hilfstätigkeiten bestehen. Die neu anzutretenden Stellen liegen zudem räumlich weit von den bisherigen Arbeitsplätzen entfernt (Kreiskörperschaft).

Die Vorgesetzten sind mit dem Personalrat recht gut vernetzt. So gut, dass die Amtsleitung den Vorsitz für die nächste Personalratswahl bekleidet. Auch sonst so laufen die Fäden im Haus gut zu sammen. Es herrscht faktisch Gleichschaltung vor.

Der diesen Missständen ausgsetzte und leidvoll betroffene Beamtenmitarbeiter versucht mit den Verhältnissen zu zurechtkommen so gut es geht. Er ist 57 Jahre alt. Er hält am Leben fest. Er ist motiviert bis in die Haarspitzen. Welche Möglichkeiten, jedweder Art, also auch beamtenrechtlich, stehen ihm bis zum Erreichen der Ruhealtergrenze mit 60 Jahren (noch) offen? Das Minimalziel hat er sich gesetzt.

Danke für Eure Meinungen und Tipps.

Gruß mki

Er könnte sich wegbewerben zu einer anderen Dienststelle :-/

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