Hallo,
entschuldige meine Penetranz - aber wolltest Du in Deinem
letzten Satz nicht anstelle von „Verwarngeld“
„Verwaltungsgebühren“ sagen?
nee, wollte ich nicht. Das bezog sich auf den in Frage stehenden Sachverhalt. Will sagen: die Behörde könnte das Verwarngeld auch erheben, obwohl sie die Verwaltungsgebühren nicht in Rechnung stellen kann.
Gruß
C.