105 km/h anstatt 100 km/h

Hallo,

entschuldige meine Penetranz - aber wolltest Du in Deinem
letzten Satz nicht anstelle von „Verwarngeld“
„Verwaltungsgebühren“ sagen?

nee, wollte ich nicht. Das bezog sich auf den in Frage stehenden Sachverhalt. Will sagen: die Behörde könnte das Verwarngeld auch erheben, obwohl sie die Verwaltungsgebühren nicht in Rechnung stellen kann.

Gruß
C.

Hallo!

Nur werden halt die Messgeräte der Polizei noch genauer sein, genauer als Navi und Tacho…

Und die nicht geeichten Tachos sind so eingestellt, dass sie immer ein bisschen zuviel anzeigen. Wenn man dann halt diese Reserven ausnutzt, dann trägt man auch die Folgen. So einfach ist das.

Gruß
Tom