105 km/h anstatt 100 km/h

Hi zusammen

Ein PKW fährt auf einer Umgehungsstrasse die als Kraftfahrtstrasse ausgezeichnet ist mit der dort zulässigen Geschwindigkeit von 100 km/h
Der Fahrer schaut nach der Strassenschilder um die richtige Ausfahrt ( Stadtmitte ) zu nehmen und bemerkt dusseligerweise nicht , das die Strasse leicht abschüssig ist und deshalb der Pkw minimal schneller wird .

plötzlich machts „Blitz“ und der Fahrer sieht mal eben links am Strassenrand etwas rot aufleuchten , ein schneller Blick auf das Navi um zu sehen wie schnell man gefahren war , zeigte 105 km/h

Die Frage : kommt da ein Ticket , oder lohnt sich dieser kleine Betrag ( laut Tabelle 2 km/h aus der Toleranz ) nicht für die Stadtkasse , weil der Verwaltungsaufwandt höher ist als die Verwarnung

gruss

Toni

Hi,

Die Frage : kommt da ein Ticket , oder lohnt sich dieser kleine Betrag ( laut Tabelle 2 km/h aus der Toleranz ) nicht für die Stadtkasse , weil der Verwaltungsaufwandt höher ist als die Verwarnung

passieren kann viel. Zum Beispiel im Hochtaunuskreis (HG) ist jeder auf jeden Pfennig erpicht und man bekommt dort auch schon Tickets mit nur 4km zu viel zugestellt (in 30er Zonen)

Gruss
n.

Die Frage : kommt da ein Ticket , oder lohnt sich dieser
kleine Betrag ( laut Tabelle 2 km/h aus der Toleranz ) nicht
für die Stadtkasse , weil der Verwaltungsaufwandt höher ist
als die Verwarnung

Wieso? Das werden um die 20€ sein, also von daher „lohnt“ sich das schon.

Gruß Andreas

schon Tickets mit nur 4km zu viel zugestellt (in 30er Zonen)

Hallo,

das will ich aber sehen. Geahndet wird in Deutschland erst ab Netto 6km/h zuviel.

Gruß

Nostra

Hallo,

Der Fahrer schaut nach der Strassenschilder um die richtige Ausfahrt (Stadtmitte ) zu nehmen und bemerkt dusseligerweise nicht, das die Strasse leicht abschüssig ist und deshalb der Pkw minimal schneller wird .

plötzlich machts „Blitz“ und der Fahrer sieht mal eben links am Strassenrand etwas rot aufleuchten , ein schneller Blick auf das Navi um zu sehen wie schnell man gefahren war , zeigte 105 km/h

War der tacho kaputt? Das Navi muss ja nicht zwangsläufig die richtige Geschwindigkeit anzeigen.

Die Frage : kommt da ein Ticket , oder lohnt sich dieser kleine Betrag ( laut Tabelle 2 km/h aus der Toleranz) nicht für die Stadtkasse , weil der Verwaltungsaufwandt höher ist als die Verwarnung

Vielleicht blitzen die nicht für die Stadtkasse? Vielleicht hat es da schon viele Unfälle gegeben? Vielleicht waren da doch weniger als 100 erlaubt? Vielleicht stellen sie es so ein, dass es erst dann blitzt, dass es sich lohnt?Es sind also viele Gründe bzw. Kombinationen davon denkbar. Also Abwarten.
Nimm es einfach an Anstoß in Zukunft besser auszupassen. Ablenkung und zu hohe Geschwindigkeit können sehr schnell zu sehr unangenehmen Folgen für einen selbst und andere führen. Die paar Euro sind dann Pillepalle.

Grüße

Hallo!

Ob sich das lohnt oder nicht hat rechtlich keine Relevanz. 5km/h zu schnell sind 5km/h zu schnell, das ist eindeutig.

Ob man dafür jetzt schon eine Strafe kriegt oder ob es da noch faktisch Toleranz gibt, ist eine andere Frage.

Gruß
Tom

Hallo,

weil der Verwaltungsaufwandt höher ist
als die Verwarnung

da Du die Verwaltungskosten auch bezahlst, kann das keine Rolle spielen.

Gruß
C.

hi
Der Fahrer sieht ja seinen Fehler ein , es war ein Missgeschick
Von zu schnellen Fahren kann bei 5 km/h bei 100 km/h so ja noch eigentlich nicht die Rede sein.
Klar Verwarnung ist fällig , der Fehler ist passiert .

Wenn jemand von sich selbst behauptet das er noch nie einen Fahrfehler begannen hat , dem sage ich mitten ins Gesicht : Lügner
aber so lange es nur so Kleinigkeiten sind , ohne Punkte , so kleine Unaufmerksamkeiten und so , sehe ich da zumimdest noch keine Dramatik so lange sich das nicht häuft .

Aber unter zu schnellen Fahren geht mir so durch den Sinn , wenn einer auf einer Kraftfahrtstrasse ( 100km/h ) 140 - 150 oder mehr fährt .

Der Fahrer wird dagegen auch kein Widerspruch einlegen , die Frage war eigentlich nur :

Kommt wegen dieser Bagatelle überhaupt ein Ticket ?

gruss

Toni

OT: oh doch
Hi,

das will ich aber sehen. Geahndet wird in Deutschland erst ab
Netto 6km/h zuviel.

nun, auf dem Schrieb standen 7km/h brutto 4km/h netto … Also ist das vielleicht eine Regel, aber im Endeffekt bleibt es doch den Gemeinden hier ueberlassen, auch weniger km/h in Rechnung zu stellen …

Vielleicht lag’s auch daran, dass das eine neue ca 80m lange 30er Zone war …

Gruss
n.

Hallo,

Aber unter zu schnellen Fahren geht mir so durch den Sinn ,
wenn einer auf einer Kraftfahrtstrasse ( 100km/h ) 140 - 150
oder mehr fährt .

das ist für Dich „schnelles Fahren“?

Kommt wegen dieser Bagatelle überhaupt ein Ticket ?

Kann man wirklich nicht vorhersagen. Es kann sein, daß die Angelegenheit vom Sachbearbeiter aussortiert wird, aber es kann auch sein, daß der Fall ganz normal bearbeitet wird.

Gruß
C.

( 100km/h ) 140 - 150

oder mehr fährt .

das ist für Dich „schnelles Fahren“?

Ja und Nein .

Ich fahre Privat und Beruflich zusammen im Jahr so ca 70.000km und habe weder einen Punkt in Flensburg , noch häufen sich solche Bagatell Knöllchen wie dieser Angesprochene und bis auf einen kleinen Blechschaden bei Winterlichen Verhältnissen ( bei ausparken weggerutscht und einen anderen parkenden PKW leicht gerammt ) auch unfallfrei .

Auf einer Kraftfahrtstrasse wo 100 erlaubt sind , sind 140 eindeutig zu schnell

Wenn aber die Autobahn frei ist , die Strassenverhältnisse es zulassen , niemand weiter auf der Autobahn fährt der behindert oder gefährdet würde ( z.b. zwischen Kaiserslautern und Mainz nachmittags um 2 - 3 Uhr ) wo vielleicht 3 Auto’s unterwegs sind , gebe ich meinem US-Dickerchen auch mal die Sporen ( 290 km/h )

gruss

Toni

plötzlich machts „Blitz“ und der Fahrer sieht mal eben links
am Strassenrand etwas rot aufleuchten , ein schneller Blick
auf das Navi um zu sehen wie schnell man gefahren war , zeigte
105 km/h

Navigationsgeräte zeigen auf geraden Strecken, wenn sie sich mit genügend Satelliten synchronisiert haben, schon recht genau an.
Teilweise gibt es aber - so nenne ICH das - „Satellitenblähungen“, also kurze Aussetzer/Hänger, bei denen die Geschwindigkeit/Position kurz völlig daneben liegt.

Mal angenommen:

  • die zul. Höchstgeschwindigkeit war wirklich 100km/h
  • die eigene Geschwindigkeit war 105km/h

Dann halte ich den Blitz nicht für den Fahrer in disem Fallbeispiel relevant.
Es kann eine Auslösung durch ein anderes Fahrzeug gewesen sein oder eine Testauslösung oder ein Witzbold.

Beachte aber, dass jede Überschreitung bis 10km/h außerorts das Gleiche kostet, nämlich 10 Kröten.
Warum sollte eine (klamme) Kommune unnötig Milde walten lassen?

Man stelle sich vor, es würde erst ab 11km/h geblitzt.
Das wären dann innerorts statt 50km/h 61km/h, plus Toleranz 64km/h, plus Tachovoreilung dürften dann die allermeisten Tachos schon etwa 68km/h anzeigen.

(Unsere Stadt blitzt ab 5km/h nach Toleranzabzug, sagte man mir.)

Hallo,

kann ich bestätigen - ich bin vor einigen Jahren in Kreuztal Kr. Siegen auf der durchgehenden Bundesstrasse innerorts - km/h 50 erlaubt - mit gemessenen km/h 54 ( minus 3 km/h Toleranz = km/h 51) geblitzt und zur Kasse gebeten worden.

Herzliche Grüße

Helmut

Hallo Christian,

bei dieser Geschwindigkeitsüberschreitung kommt aber doch eine „gebührenpflichtige Verwarnung“ zum Tragen, die ohne die zuzügliche Berechnung von Verwaltungskosten ausgestellt wird.

Herzliche Grüße

Helmut

Hi!

kann ich bestätigen

Ich auch!
Duisburg - statt 50 km/h 56 km/h gefahren minus 3, blieben 3 drüber, kostete mich 5€

Es wäre fast teuer geworden, weil ich den Polizisten (wurde direkt angehalten) fragte, ob er mich verarschen möchte …

VG
Guido

Hallo,

Der Fahrer sieht ja seinen Fehler ein , es war ein Missgeschick

Genau dafür ist dann das Bussgeld. Für Vorsatz kann es höher sein. Und Missgeschick ist wohl der am zweithäufigsten genannte Grund von Unfallverursachern. Am häufigsten wird die Schuld des anderen genannt ;o)
Tatsächlich ist es am häufigsten schlicht zu hohe Geschwindigkeit, was nicht bedeutet, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten worden sein muss. In einem Land mit mehr 80 Millionen Einwohner auf der vorhandenen Fläche ist es einfach notwendig solche Regeln aufstellen und durchzusetzen. Und dabei geht es naturgemäß auch nicht für jeden eine individuelle Regel festzulegen.

Von zu schnellen Fahren kann bei 5 km/h bei 100 km/h so ja noch eigentlich nicht die Rede sein.

Irgendwo fängt es nunmal an. Die Grenze ist dort eben bei 100 km/h und ab 101 beginnt die Übertretung. Höchstgeschwindigkeit bedeutet eben nicht Durchschnitt und je nach Wetter, Alter, Fitnesszustand etc. pp. kann es auch mehr oder weniger sein. Stell dir vor, Dein Chef bezahlt ab diesem Monat 5% weniger und der Richter sagt dann: Naja von zu wenig kann bei 5% eigentlich keine Rede sein, also Klage abgewiesen. Oder würdest Du da ein anderes Maß an Eigentlichkeit anlegen?
Es wird bei den Übertretungen nach dem Ausmaß differenziert und das ist auch gut so.

Klar Verwarnung ist fällig , der Fehler ist passiert.

Genau. Mehr ist das auch nicht.

Wenn jemand von sich selbst behauptet das er noch nie einen Fahrfehler begannen hat , dem sage ich mitten ins Gesicht : Lügner

Damit liegst Du aller Wahrscheinlichkeit nach richtig, aber wenn es eine Frau ist, dann Lügnerin.

aber so lange es nur so Kleinigkeiten sind , ohne Punkte , so kleine Unaufmerksamkeiten und so , sehe ich da zumimdest noch keine Dramatik so lange sich das nicht häuft.

Siehst, da fängt es nämlich an. Wie sollte denn eine Häufung festgestellt werden? Außerdem soll das eben auch eine kleine erzieherische bzw. vorbeugende Wirkung entfalten. Großen Regelübertretungen gehen nunmal statistisch signifikant kleiner Regelübertretungen voraus. Ich weiß, das tut es angesichts der lächerlichen Beträge, des niedrigen Verfolgungsdruckes und des weiten zeitlichen Auseinanderfalls von „Tat“ und „Bestrafung“ bei vielen längst nicht mehr. Wer seit Jahren 10% zu schnell gefahren ist und nun einmal erwischt wird, der fühlt sich in seinem Gewohnheitsrecht beschnitten. Und Bestandsschutz steht sogar noch über der Verfassung. Wahrscheinlich wäre die beabsichtigte erzieherische Wirkung sogar ohne Verwarnung hoch genug. Einfach weil es blitzt und der Erwischte sich nun wochenlang ne Platte macht und vorsichtig fährt. Klappt freilich nur, wenn er nicht davon ausgehen kann, dass nichts kommt. Und was mir auch ganz komisch vorkommt: Die Deutschen haben sonst bei jeder Gelegenheit 5 Gesetze zur Hand und zerren sich gegenseitig vor Gericht, wenn es da auch nur minimale Abweichungen gibt. Da brechen regelrecht Dramen aus, wenn mal jemand anderes beim Wenden 5 cm auf die eigene Ausfahrt fährt oder ein Ästchen über den Gartenzaun wächst. Ausgerechnet bei der Geschwindigkeitsübertretung ist man da extrem kulant, obwohl da die Folgen wesentlich dramatischer sein können. Naja, jedes Volk hat da eben so seine Macken.

Aber unter zu schnellen Fahren geht mir so durch den Sinn , wenn einer auf einer Kraftfahrtstrasse ( 100km/h ) 140 - 150 oder mehr fährt .

Na zum Glück wird aber die Höchstgeschwindigkeit nicht individuell definiert. 105 ist auch schon ein bißchen zu schnell und es kostet nur ein bißchen. 140-150 ist viel zu schnell und kostet daher auch viel mehr. Was noch verbessert werden könnte, wäre eine stärkere Differenzierung.

Der Fahrer wird dagegen auch kein Widerspruch einlegen, die Frage war eigentlich nur:
Kommt wegen dieser Bagatelle überhaupt ein Ticket ?

Das wird man sehen. Die Blitzer werden so eingestellt sein, dass sie nicht jeden blitzen, sondern nur ab einer bestimmten Geschwindigkeit, wobei ja ohnehin eine Toleranz abgezogen ist. Vielleicht hat auch noch etwas anderes den Blitzer ausgelöst und der Bearbeiter sieht das. Da hilft nur warten, da es keinen über die vorgeschriebene Toleranz hinausgehenden Anspruch auf Nichtverfolgung gibt.

Grüße

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Hallo!

Kommt wegen dieser Bagatelle überhaupt ein Ticket ?

Ich verstehe das nicht ganz. Für ein Bagatellvergehen erhält man sozusagen eine Bagatellstrafe, passt doch würde ich sagen.

Gruß
Tom

Hallo,

War der tacho kaputt? Das Navi muss ja nicht zwangsläufig die
richtige Geschwindigkeit anzeigen.

Soll das ein Scherz sein? Das Navi ist weitaus genauer als die Schätzung - und etwas anderes ist es wirklich nicht - des Tachos.

Gruß

Anwar

Hallo,

bei dieser Geschwindigkeitsüberschreitung kommt aber doch eine
„gebührenpflichtige Verwarnung“ zum Tragen, die ohne die
zuzügliche Berechnung von Verwaltungskosten ausgestellt wird.

angeregt durch Deine Einlassung, habe ich noch einmal nachgeschaut. Du hast natürlich recht. Widerspricht man dem Verwarnungsgeld nicht, fällt nur dieses an. Erst im Bußgeldverfahren kommt noch die Verwaltungsgebühr hinzu.

Ich muß zu meiner „Schande“ gestehen, daß ich schon so lange nichts mehr zahlen mußte, daß mir das nicht mehr präsent war. Danke also für die Korrektur.

Nichtsdestowenigertrotz schreckt das die Verwaltung nicht zwangsläufig davon ab, das Verwarngeld trotzdem zu erheben.

Gruß
C.

Hallo Christian,

entschuldige meine Penetranz - aber wolltest Du in Deinem letzten Satz nicht anstelle von „Verwarngeld“ „Verwaltungsgebühren“ sagen?

Nur so würde sich nach meinem Verständnis ein kausaler Zusammenhang ergeben…

Herzliche Grüße

Helmut

Nichtsdestowenigertrotz schreckt das die Verwaltung nicht
zwangsläufig davon ab, das Verwarngeld trotzdem zu erheben.

Gruß
C.