Hallo,
Der Fahrer sieht ja seinen Fehler ein , es war ein Missgeschick
Genau dafür ist dann das Bussgeld. Für Vorsatz kann es höher sein. Und Missgeschick ist wohl der am zweithäufigsten genannte Grund von Unfallverursachern. Am häufigsten wird die Schuld des anderen genannt ;o)
Tatsächlich ist es am häufigsten schlicht zu hohe Geschwindigkeit, was nicht bedeutet, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten worden sein muss. In einem Land mit mehr 80 Millionen Einwohner auf der vorhandenen Fläche ist es einfach notwendig solche Regeln aufstellen und durchzusetzen. Und dabei geht es naturgemäß auch nicht für jeden eine individuelle Regel festzulegen.
Von zu schnellen Fahren kann bei 5 km/h bei 100 km/h so ja noch eigentlich nicht die Rede sein.
Irgendwo fängt es nunmal an. Die Grenze ist dort eben bei 100 km/h und ab 101 beginnt die Übertretung. Höchstgeschwindigkeit bedeutet eben nicht Durchschnitt und je nach Wetter, Alter, Fitnesszustand etc. pp. kann es auch mehr oder weniger sein. Stell dir vor, Dein Chef bezahlt ab diesem Monat 5% weniger und der Richter sagt dann: Naja von zu wenig kann bei 5% eigentlich keine Rede sein, also Klage abgewiesen. Oder würdest Du da ein anderes Maß an Eigentlichkeit anlegen?
Es wird bei den Übertretungen nach dem Ausmaß differenziert und das ist auch gut so.
Klar Verwarnung ist fällig , der Fehler ist passiert.
Genau. Mehr ist das auch nicht.
Wenn jemand von sich selbst behauptet das er noch nie einen Fahrfehler begannen hat , dem sage ich mitten ins Gesicht : Lügner
Damit liegst Du aller Wahrscheinlichkeit nach richtig, aber wenn es eine Frau ist, dann Lügnerin.
aber so lange es nur so Kleinigkeiten sind , ohne Punkte , so kleine Unaufmerksamkeiten und so , sehe ich da zumimdest noch keine Dramatik so lange sich das nicht häuft.
Siehst, da fängt es nämlich an. Wie sollte denn eine Häufung festgestellt werden? Außerdem soll das eben auch eine kleine erzieherische bzw. vorbeugende Wirkung entfalten. Großen Regelübertretungen gehen nunmal statistisch signifikant kleiner Regelübertretungen voraus. Ich weiß, das tut es angesichts der lächerlichen Beträge, des niedrigen Verfolgungsdruckes und des weiten zeitlichen Auseinanderfalls von „Tat“ und „Bestrafung“ bei vielen längst nicht mehr. Wer seit Jahren 10% zu schnell gefahren ist und nun einmal erwischt wird, der fühlt sich in seinem Gewohnheitsrecht beschnitten. Und Bestandsschutz steht sogar noch über der Verfassung. Wahrscheinlich wäre die beabsichtigte erzieherische Wirkung sogar ohne Verwarnung hoch genug. Einfach weil es blitzt und der Erwischte sich nun wochenlang ne Platte macht und vorsichtig fährt. Klappt freilich nur, wenn er nicht davon ausgehen kann, dass nichts kommt. Und was mir auch ganz komisch vorkommt: Die Deutschen haben sonst bei jeder Gelegenheit 5 Gesetze zur Hand und zerren sich gegenseitig vor Gericht, wenn es da auch nur minimale Abweichungen gibt. Da brechen regelrecht Dramen aus, wenn mal jemand anderes beim Wenden 5 cm auf die eigene Ausfahrt fährt oder ein Ästchen über den Gartenzaun wächst. Ausgerechnet bei der Geschwindigkeitsübertretung ist man da extrem kulant, obwohl da die Folgen wesentlich dramatischer sein können. Naja, jedes Volk hat da eben so seine Macken.
Aber unter zu schnellen Fahren geht mir so durch den Sinn , wenn einer auf einer Kraftfahrtstrasse ( 100km/h ) 140 - 150 oder mehr fährt .
Na zum Glück wird aber die Höchstgeschwindigkeit nicht individuell definiert. 105 ist auch schon ein bißchen zu schnell und es kostet nur ein bißchen. 140-150 ist viel zu schnell und kostet daher auch viel mehr. Was noch verbessert werden könnte, wäre eine stärkere Differenzierung.
Der Fahrer wird dagegen auch kein Widerspruch einlegen, die Frage war eigentlich nur:
Kommt wegen dieser Bagatelle überhaupt ein Ticket ?
Das wird man sehen. Die Blitzer werden so eingestellt sein, dass sie nicht jeden blitzen, sondern nur ab einer bestimmten Geschwindigkeit, wobei ja ohnehin eine Toleranz abgezogen ist. Vielleicht hat auch noch etwas anderes den Blitzer ausgelöst und der Bearbeiter sieht das. Da hilft nur warten, da es keinen über die vorgeschriebene Toleranz hinausgehenden Anspruch auf Nichtverfolgung gibt.
Grüße