Alsoo, ich besuche in Baden- Württemberg auf einem allgemeinen Gymnasium die 11. Klasse, möchte jedoch jetzt auf das Sozial- und gesundheitswissenschaftliches Gymnasium, Profil: Soziales (Pädagogik und Psychologie, wofür man sich mit dem Zeugnis der 10. Klasse bewirbt.
Auf www.bayern-gesetze.de steht:
Bei einem Rücktritt am Ende des Ausbildungsabschnitts 11/1 muss auch das zweite Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 wiederholt werden, die Ergebnisse des Ausbildungsabschnitts 11/1 verfallen.
(Ich weiß, dass Bayern und Baden-Württemberg verschiedene Gesetze haben)
Gilt das auch für mich, müsste ich wenn ich nach 11/1 abbreche um 11/1 auf dem oben genannten SG zu wiederholen noch einmal das 10/2 Halbjahr nachholen, obwohl ich für dieses Schuljahr schon ein gutes Zeugnis habe?
Oder könnte ich auch ein halbes Jahr Praktikum machen um danach an das SG zu wechseln?
Wie sieht es aus mit Schulpflicht? Wie ich hörte, endet diese mit 15 und mir wurde gesagt, dass ich automatisch (ohne extern Abschluss zu machen ) Hauptschul- bzw. Realschulabschluss habe, ist das wahrheitgemäß?
Könnt ihr mir helfen? Danke im vorraus