Ganz einfach:
Der Fragesteller hat Zweifel an den Ausführungen der Nachbarin.
Ich werde hier nicht über Nachbarschaft und Verantwortungsbwusstsein reden.
Wenn es freundschaftliche Beziehung zum Nachbarn wäre, deren Erhalt einem mehrere Hundert Euro wert ist, dann wäre die Frage hier wohl nicht gestellt worden.
An Hand der Beschreibung des Falls bleibt daher die Einchätzung:
Der Junge muss bezahlen, wenn er den Schaden angerichtet hat.
Wenn nicht, dann nicht.
Die Frage lautete:
„Müssen wir wegen einer Vermutung den Schaden begleichen?“
Die Antwort ist eindeutig NEIN.