11 jähriger zerkratzt Auto

Hallo zusammen,
Ende letzten Jahres ist unsere Nachbarin zu uns gekommen und berichtet das sie eine Macke an ihrem Auto entdeckt hat.
Da mein Sohn mit einem anderen jungen 14 Tage zuvor dort gespielt hat und sie wohl mit Steinen geworfen haben gehen sie davon aus das sie es waren.
Wir hatten zu dieser Zeit leider keine Versicherung. Die Mutter des anderen jungen hat es ihrer Versicherung gemeldet und nun soll unser Sohn die Hälfte mit tragen.
Wie verhält sich das ganze genau, müssen wir wirklich wegen einer Vermutung den Schaden begleichen?
Niemand kann sicher sagen das es unsere Kinder waren.
Mein Sohn schilderte uns das wohl ein Steinchen gegen die Seite des Autos geflogen ist. Die Macke jedoch befindet sich auf dem Dach.
Erst sagen sie nach 14 Tagen sie vermuten das es die Kinder waren, dann wieder 4 Wochen später will man sie beobachtet haben.
Mal davon abgesehen das wir so viel Geld nicht haben.
Wie gehen wir nun weiter vor?

Hallo,

natürlich nicht. Auch bei Kindern gilt: wer etwas behauptet, muß es beweisen. Spätestens vor Gericht wird sich dann entscheiden, ob der Richter den Aussagen der Geschädigten glaubt, wenn keine Beweise (inkl. Aussagen von Dritten) vorliegen.

Also: Angebot zu zahlen freundlich ablehnen und die Sache bis auf weiteres auf sich beruhen lassen. Ach ja: Euer Sohn sollte vielleicht davon absehen, anderen zu erzählen, daß da Steine geflogen sind.

Gruß
C.

Gaaaaanz ruhig bleiben.
Kinder unter 12 Jahren sind nicht haftbar zu machen.
Und essentiell wichtig:
NIEMALS eine Aussage tätigen, dass man die Kinder „nur kurz aus den Augen gelassen“ hat oder „man kann ja nicht immer aufpassen“.
Das wird einem nämlich als Verletzung der Aufsichtspflicht ausgelegt und dann haften tatsächlich die Aufsichtspflichtigen.
Andererseits muss man Kinder in diesem Alter auch mal „eigene Wege gehen lassen“.
Am besten, man äussert sich über die Kinder GAR NICHT.

Bitte lasst euch von einem Anwalt professionell beraten, wie ihr euch verhalten müsst.

Huch?! Und warum steht das im Gesetz etwas anders?
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__828.html

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Und essentiell wichtig:
NIEMALS eine Aussage tätigen, dass man die Kinder „nur kurz aus den Augen gelassen“ hat oder „man kann ja nicht immer aufpassen“.
Das wird einem nämlich als Verletzung der Aufsichtspflicht ausgelegt und dann haften tatsächlich die Aufsichtspflichtigen.
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Das stimmt doch auch nicht. Natürlich kann man einen elfjährigen Jungen draußen rumlaufen lassen, ohne alle paar Minuten nach ihm schauen zu müssen.

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Empfehle ich dir auch bevor du hier schreibst.

Blödsinn. § 828 BGB (3) (i.V. mit § 828 (2) ) sagt:

„(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine
Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für
den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er
bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der
Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.“

Ein 11 jähriger kann sehr wohl haftbar gemacht werden wenn er Aufgrund seiner geistigen Reife wissen sollte dass es ein Auto beschädigen kann wenn er es mit Steinen bewirft.

Auch Blödsinn. Man kann von Eltern nicht erwarten einen seinem Alter entsprechend entwickelten 11 jährigen 24/7 jede Sekunde im Auge zu behalten. Es ist völlig normal dass man in dem Alter mal 1-3 Stunden zum Spielen nach draussen geht. Somit ist es auch keine Verletzung der Aufsichtspflicht.

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Aber jetzt habt ihr eine oder? Das wäre für den geschilderten Fall irrelevant, aber ich finde es verantwortungslos keine zu haben. Gerade wenn man Kinder hat.

Natürlich kann man einen elfjährigen Jungen draußen rumlaufen lassen, ohne alle paar Minuten nach ihm schauen zu müssen.

Natürlich kann und muss man das.
Aber das darf man so nicht SAGEN, weil einem das dann zum Nachteil ausgelegt wird.

OK, du warst schneller :wink:

Schon wieder Blödsinn. Man darf halt nicht sagen „Ich mache jeden Tag um 8 die Tür auf und wenn es dunkel wird kommt er wieder nach Hause“. -> Verletzung der Aufsichtspflicht.

Aber „Er ist echt ein Lieber wenn ich bei ihm bin, aber er geht halt jeden Tag auch mit seinen Freunden nach draussen zum spielen. Das sind dann so 2 Stunden in denen ich ja nicht weiss was er genau tut.“ ist völlig unproblematisch.

Und nebenbei: Eltern haften immer noch nicht für ihre Kinder. Auch wenn das an Baustellen so steht.

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wenn man das kann und muss, ist es unsinn, dass man das nicht sagen darf.

deine kompletten behauptungen hier sind wie so oft toteler kokolores und nutzen niemandem.

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Das ist falsch - Kinder sind ab sieben Jahren haftbar.
(das es hier ein Auto ist, ist irrellevant, da es sich um einen normalen Haftpflichtschaden handelt)

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Wir haben nach dem Vorfall sofort eine abgeschlossen, das war uns eine Lehre.
Mein sohn sagte sie haben die Steine gegen eine Wand geworfen, dabei wäre wohl einer abgeprallt.
Laut seiner Aussage aber gegen den Rad Kasten geflogen.
Mich wundert jetzt die Macke auf dem Dach. Und die Tatsache das es erst niemand gesehen hat, und ubsuns das ganze erst Wochen später berichtet wurde. Und nun sagt man, der Sohn der beschädigten hätte die Kinder dabei gesehen.
Das ganze spielte sich unmittelbar vor der Haustüre ab. Wirklich alleine war er noch nicht einmal. Beobachte ihn schon vom Fenster aus, aber natürlich nicht ununterbrochen.
Also sollte ich mir doch einen Anwalt nehmen?

Wofür? Es ist doch noch nichts passiert. Die Nachbarn waren da, haben ihre unbelegte Behauptung in den Raum gestellt und haben von Euch wohl eine entsprechende Ansage („wir zahlen nicht“) erhalten. Bevor nicht ein Schreiben von einem Anwalt oder von einem Gericht kommt, könnt Ihr Euch entspannt zurücklehnen.

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Damit eine private Haftpflichtversicherung leistet, muss man die Aufsichtspflicht aber „verletzt“ haben.
Deshalb sind alle auf die Aufsichtspflicht gerichteten Äusserungen in dieser Angelegenheit zu vermeiden.

Wer erzählt dir denn sowas?

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das ist kompletter unsinn. das kind ist selber mit versichert.

und das ist doppelter unsinn, denn damit widersprichst du dir auch noch selbst. dieser behauptung nach müsste man nämlich erst recht behaupten, man habe die aufsichtspflicht verletzt. dass das nicht sein kann sollte dir allein schon die logik sagen.

es wird zeit, dass du einfach mal zugibst, dass du hier im thread nichts als unsinn erzählt hast. mit jeder neuen wilden behauptung blamierst du dich nur noch mehr.

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Hallo,

zunächst mal entspannen.

Man würde der Nachbarin schreiben:

Sehr geehrte Frau Müller,
am 30.12.15 teilten Sie uns mit, dass Sie vermuten, mein Sohn könnte eventuell am 16.12.15 beim Spielen Ihr Fahrzeug beschädigt haben.
Am 28.01.16 sagten Sie uns hingegen, Sie hätten meinen Sohn und seinen Freund Max Schmidt dabei beobachtet, dass er Ihr Fahrzeug beschädigt hätte.
Trotz eindringlicher Befragung meines Sohns kann sich dieser eine Beschädigung am Dach Ihres KFZ nicht erklären, viel mehr noch halte er es für ausgeschlossen, dass so ein Schaden durch ihn verursacht worden wäre. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass er Ihnen daher keine Zahlung als Schadenersatz leisten wird. Mit freundlichen…

Hallo,

geht so nicht aus der Formulierung im UP hervor. Das könnten auch Dritte sein. Allerdings geht auch nicht aus dem UP hervor, was die Beobachtung konkret ergeben haben soll.

Gruß
vdmaster

Das ist hier nicht richtig.
Da dem Kind aller Wahrscheinlichkeit die nötige Einsicht, dass man durch fliegende Steine Schäden am Auto verursacht, NICHT fehlte, ist das Kind vorausichtlich - wenn es denn den Schaden verursacht HÄTTE - haftbar.
Wenn das Kind haften muss, dann zahlt auch die Haftpflicht der Familie (wenn man natürlich eine Haftpflicht nur für genau eine Person abgeschlossen hätte, dann nicht. Man wäre aber ziemlich dumm, eine Haftpflicht für eine Einzelperson abzuschließen, wenn man ein Kind hat!).

Wenn allerdings das Kinde NICHT für den Schaden haften muss, da es z.B. unter 7 Jahre alt ist oder aber weil ihm die Einsicht fehlt, dann haftet zunächst mal NIEMAND.
Hier könnten sich dann die Eltern „opfern“ und eine Verletzung der Aufsichtspflicht eingestehen, um damit zu erreichen, dass SIE die Schuld tragen. Dadurch gelten die Eltern quasi als Verursacher des Schadens und deren Haftpflicht müsste zahlen.

Um solche zurechtgebogenen Wahrheiten (Lügen? Versicherungsbetrug?) zu vermeiden,
bieten einige Versicherungen die Deckung von Schäden an, die durch deliktunfähige Kinder verursacht wurden.
Dies dient dann auch dem Nachbarschaftsfrieden. Die Haftpflicht zahlt dann also, obwohl niemand haften müsste.

Nur ist das hier aber gleich dreifach nicht zutreffend, da

  1. ein (vermutlich) deliktfähiges Kind
  2. (vermutlich) gar keinen Schaden angerichtet hat und
  3. (ganz sicher) zu dem Zeitpunkt keine Haftpflichtversicherung bestand!
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Was ist denn das für eine Haltung?
Offenbar ist dem Buben selbst klar, dass sein Spezi und er das Auto beschädigt hatten (mehrere Steine wurden geworfen, an einen der den Radkasten traf, erinnert man sich…).
Anständigerweise teilen sich die beiden Elternpaare die Kosten.
Der geschädigte Nachbar hingegen sollte hier entgegenkommend sein und nicht auf einer Reparatur in einer stinkteuren markenwerkstatt bestehen, sondern man sucht sich einen guten Lackierer und fertig.

Dieses arrogante Pseudojuristengeschreibsel,welches weiter oben empfohlen wurde, kann man doch unter Nachbarn nicht bringen. Ich bitte Sie!

Wenn man aber den neuen Stil, sich aus allem herauszuwinden und für nichts verantwortlich zu sein, weiter „kultivieren“ möchte, kann man es so versuchen und kommt sicherlich auch damit durch. Genauso wie Merkel mit dem Ausverkauf Deutschlands und Winterkorn mit dem Crashen des VW-Konzerns.

Ich für meinen Teil zeige im Leben Haltung und stehe für den Unfug, den meine Kinder und ich anstellen, gerade. Meine Frau macht zum Glück keinen…

Nur mal so zum Nachdenken.

M.