Hallo,
wiederhole dieses Jahr die 12. Klasse der BOS in Bayern. Nun
hat mir die Schule für dieses Jahr erneut die Probezeit
erteilt und mir heute bescheid gegeben.
OK
Laut Schreiben in der
Überschrift gemäß § 32 FOBOSO und im Text steht § 52 Abs. 4
FOBOSO.
§52(4) lautet wie folgt:
(4) Wurde das Ziel der Jahrgangsstufe auf Grund ungenügender Mitarbeit oder mangelnder Leistungsbereitschaft nicht erreicht, so unterliegt die Schülerin oder der Schüler im Wiederholungsjahr einer erneuten Probezeit gemäß § 32; die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz.
Das heißt du warst auf gut Deutsch eine faule Sau und hast nicht das mindeste getan, was auf der BOS erwartet wird.
Ich hätte mich
wohl lieber für die externe Prüfung angemeldet und zuhause
gelernt, wenn ich es eher gewusst hätte.
Die Probezeit geht bis Weihnachten.
Damit sagst du doch nichts anderes aus, als dass du weiterhin vor hattest eine faule Sau zu sein und und keinen Strich bis Weihnachten tun willst um die Probezeit zu bestehen.
So betrachtet war die Entscheidung der Konferenz wohl richtig.
Du glaubst doch wohl selbst nicht, dass die externen Prüfung bestanden hättest, wenn du schon das Schuljahr 12 nicht besteht?
V.a. da du als externer Bewerber in 8(!) und nicht in 4 Fächern eine Prüfung ablegen musst (4 schriftlich, 4 mündlich, sh § 75 FOBOSO), und das ist kein Spaß, die Prüfer schenken dir da garantiert nichts!
http://by.juris.de/by/FOBSchulO_BY_2008_P75.htm
Das hätte ich dann
aber schon bis zum 01 September machen müssen.
Nein, laut FOBOSO kannst du die Zulassung bis 1. März beantragen. §74 (2) FOBOSO. http://by.juris.de/by/FOBSchulO_BY_2008_P74.htm Du kannst also jetzt einfach austreten und dich bis 1.3. anmelden …
Die Lehrerkonferenz die das entschieden hat, fand
allerdings schon vor zwei Monaten statt.
Woher weißt du das so genau? Es könnte ja auch bei der Jahresanfangskonferenz letzte Woche beschlossen worden sein.
Muss man da als Schüler nicht schon eher informiert werden?
Du wurdest doch rechtzeitig zu Beginn des Schuljahres informiert. Das reicht damit du deine Leistungen an den Anforderungen einer Probezeit ausrichtest.
Gibt es da vielleicht auch eine Frist innerhalb derer man
schriftlich über soetwas bescheid bekommen haben muss?
Ja, natürlich sh. ein Satz weiter oben.
Kann man solche Entscheidungen auch anfechten?
Man könnte schriftlich Einspruch beim Schulleiter oder auch beim Ministerialbeauftragten einlegen, bei Misserfolg evtl vor dem Verwaltungsgericht klagen. Ob man da eine Chance hätte, wage ich bei dieser Sachlage zu bezweifeln.
Und selbst wenn man Erfolg haben sollte und die Probezeit gekippt wird, wird das restliche Jahr garantiert kein Spaß.
Alles in allem solltest du dich auf deinen Arsch setzen und die Probezeit bestehen, denn so einfach bekommst du in deinem Leben kein Abitur mehr!
Gruß
Wawi