Guten Morgen,
ich gehe davon aus, Sie meinen mit - Firmeninsolvenz - die Regelinsolvenz.
Weiterhin gehe ich davon aus, dass Sie eine persönliche Insolvenz ansprechen, und nicht etwa die Insolvenz einer Firma (eingetragen Handelsregister wie GmbH, AG, KG usw.).
Dies unterstellt haben sie natürlich mit Zitronen gehandelt.
Einerseits waren Sie gar nicht insolvenzantragspflichtig gewesen, den ein vernünftiger Profi hätte innerhalb überschaubarer Zeit für Sie Lösungen erarbeitet, die auch Erfolg versprechend gewesen wären.
Andererseits haben Sie - wie Sie sehen - angesichts der durch die geschilderten Beschlüsse das Pech, dass Sie tatsächlich bis 2017 warten müssen.
Und es kommt noch schlimmer - Sie wissen 2017 noch nicht einmal, ob Sie die Restschuld-Befreiung überhaupt erreichen. Denn diese wird Ihnen - günstigstenfalls - allenfalls nach Anhörung Ihrer Gläubiger erteilt.
Wenn aber jetzt Gründe durch Ihre Gläubiger vorgebracht werden, die für eine Restschuldbefreiung nicht geeignet sind, dann haben Sie 17 Jahre verloren und trotzdem keine Restschuldbefreiung erhalten.
Sie können aber jetzt, unter bestimmten Gesichtspunkten dennoch professionelle Lösungen ohne Insolvenzverwalter erreichen.
Viel Glück.