Hallo,
seit 01.01.2011 gilt der § 13 b UStG auch bei Reinigung von Gebäuden und Gebäudeteilen. D.h. wenn ein Hausmeisterservice die Reinigung eines Gebäudes als Hauptunternehmer angenommen hat und diese Tätigkeit aber von einem Subunternehmer ausführen lässt, dann muss der Subunternehmer seine Rechnung ohne Steuer stellen, oder?
Bin mir deshalb nicht ganz sicher, weil der Hausmeisterservice ja nicht nur Reinigungsdienstleistungen ausführt. Muss man davon ausgehen, welches Gewerbe angemeldet ist, oder zählt allein die Annahme des Auftrags der täglichen Reinigung eines Gebäudes?
Besten Dank schon mal!