13. Gehalt / Jahressondervergütung bei Kündigung

Hallo User,

da ich zum 31.12. die Kündigung eingereicht habe, stellt sich mir jetzt die Frage, bekomme ich Anteilig noch Anspruch auf das 13. Gehalt / die Jahressondervergütung.
Sprich - Kündigung zum 31.12. fristgerecht zum 15.11. (6 Wochen zum Quartalsende) - Auszahlung der Jahressondervergütung nur im ungekündigtem Arbeitsverhältnis. Mit dieser Leistung werden aber auch etwaige Überstunden abgegolten.

Steht mir das Gehalt noch bis zum 15.11. zu oder wie ist hier die rechtliche Lage. Sprich, war ich ja mindestens 10 Monate nicht gekündigt in diesem Jahr.

Das spricht dafür, daß Dir die Sonderzahlung für das Kalenderjahr zusteht http://openjur.de/u/548742.html, s. unter Gründe Nr. 1). Wie genau das bei Dir aussieht, hängt aber von Betriebs-/Dienstvereinbarungen, vom Tarifvertrag und vom Arbeitsvertrag ab und läßt sich somit auf Basis der verfügbaren Informationen nicht abschließend beurteilen.

Gruß
C.

Hi!

Hier wäre die Antwort ohne weitere Kenntnisse der vertraglichen Vereinbarung ziemlich klar: Es gibt keine Zahlung.

Allerdings:

halte ich diese Regelung für rechtlich nicht tragbar.

Weder kann man mit einer Pauschale (noch dazu eine, die man auch ohne Überstunden bekäme) Überstunden abgelten, noch sehe ich hier aufgrund des Bezugs auf eine erbrachte Leistung eine Möglichkeit, die Zahlung zu mindern.
Meiner Meinung nach ist mit dieser Klausel ausdrücklich ein Vergütungsbestandteil entstanden, der im Austauschverhältnis „Knete gegen Arbeitsleistung“ steht.

Klar kann man sich theoretisch darüber streiten, was denn nun Vorrang hat, in der Praxis jedoch wird sich der Arbeitgeber mit der fehlenden Transparenz seiner Arbeitsverträge auseinanderzusetzen haben, was im Arbeitsrecht dann hier heißt:
Im Zweifel für den Kläger.

Das ist aber nur meine unmaßgebliche Meinung.

VG
Guido