Hallo User,
da ich zum 31.12. die Kündigung eingereicht habe, stellt sich mir jetzt die Frage, bekomme ich Anteilig noch Anspruch auf das 13. Gehalt / die Jahressondervergütung.
Sprich - Kündigung zum 31.12. fristgerecht zum 15.11. (6 Wochen zum Quartalsende) - Auszahlung der Jahressondervergütung nur im ungekündigtem Arbeitsverhältnis. Mit dieser Leistung werden aber auch etwaige Überstunden abgegolten.
Steht mir das Gehalt noch bis zum 15.11. zu oder wie ist hier die rechtliche Lage. Sprich, war ich ja mindestens 10 Monate nicht gekündigt in diesem Jahr.