13. Monatsgehalt bei mehrmonatiger Krankheit-Krankenkassenleistung / Arbeitgeberleistung ?

Im Arbeitsvertrag haben die Parteien vereinbart, dass dem Arbeitnehmer ein Jahresgehalt in Höhe einer bestimmten Summe in 13. Monatsgehältern ausgezahlt wird. Während der Dauer eines Beschäftigungsjahres fehlt der Arbeitnehmer krankheitsbedingt mehrere Monate. Zusammen mit dem Novembergehalt wird das 13. Gehalt ausgezahlt.d.h. 2 Gehälter.Zahlt die Krankenkasse, also 70% des doppelten Gehaltes ?

vielen Dank

sydneysider

Jein.

Insofern ja, als Einmalzahlungen bei der Berechnung des Krankengeldes berücksichtigt worden sind. Es wird also vom ersten Tag an Krankengeld bezahlt, in dem ein bisschen 13. Gehalt berücksichtigt ist.

Insofern nein, als das Krankengeld nicht von Monat zu Monat mal doppelt, mal einfach bezahlt wird, sondern immer gleichmäßig hoch während der Bezugsdauer.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

je nach Vertragsgestaltung hat der AN evtl. trotzdem ggü. seinem AG den Anspruch auf die volle Zuwendung auch bei AU.
Diese wird dann auch nicht auf das KG angerechnet.
&Tschüß
Wolfgang