Guten Tag,
ist ein Möbelhaus, dass Küchen von Subunternehmern aufbauen lässt, selbst Bauleister nach §13b und dem BMF Schreiben vom 8.5.2014?
Welche eigene Bauleistung muss das Möbelhaus ausführen, dass hier §13b überhaupt greift?
Wenn ich einem Möbelhaus eine Rechnung mit MwSt. ausweise, muss dieser diese Rechnung trotz §48b ESTG mit MwSt. bezahlen oder nicht?
Es dürfte doch egal sein ob das Möbelhaus die Umsatzsteuer als Leistungsempfänger schuldet oder das Möbelhaus die bezahlte Rechnung mit MwSt. gegenrechnet?
Muss man sich extra ein Schreiben vom Möbelhaus ausstellen lassen, in dem steht, dass das Möbelhaus dort wo der Subler die Küche einbaut, auch eigene Bauleistungen hat?