14-tägiges Widerrufsrecht konkret

Hallo,

angenommen, Person A erhält am 06.06 Post von einem Energieversorger mit Vertrag und Widerrufsbelehrung, das Schreiben ist datiert mit 31.05… Person A erkundigt sich bei Bewohner B der betroffenen Lieferstelle, demnach hat B 14 Tage nach Einzug in die Lieferstelle einen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen, rückwirkend zum Einzugstag 01.05…
Person A sendet am 14.05. also 8 Tage nach Erhalt der Unterlagen, den Widerruf per Einschreiben ab. Einige Wochen später erklärt der Energieversorger, der Vertrag sei gültig, da der Widerruf nicht fristgerecht erfolgt sei.
Kann das stimmen?

Danke für konkrete Infos,
Paran

Nein, auf keinen Fall. Vielleicht überprüfst du mal die Daten gründlich. Man kann sich auch mal vertippen, aber wenn es, wie hier, auf genaue Daten ankommt, sollte man sich etwas mehr Mühe geben.
Außerdem: was haben Person A und Bewohner B miteinander zu tun? Warum schließen sie unabhängig voneinander Verträge für dieselbe Lieferstelle ab?
Und was stand überhaupt im Widerrufsrecht des Vertrags von Person A genau wörtlich drin?

Hallo,

die wesentlichen Daten sind angegeben und stimmen. Die Personen A und B sind Besitzer einer Wohnung, die vorher vermietet war, nun von B genutzt wird.
Person A hat keinen Vertrag mit dem Grundwersorger abgeschlossen, sondern eben, als ein solcher wohl wegen der anfänglichen Grundversorgung zugeschickt wurde, den beigelegten Widerruf ausgefüllt und abgeschickt.

Es geht mir darum, ob die Widerrufsfrist in dieser Situation eingehalten ist, denn das ist es, was der Grundversorger bestreitet.
Also nochmal kurz: Vertrag und Widerufsbelehrung könnten theoretisch frühestens am 01. des Monats eingegangen sein, sind tatsächlich erst am 06. angekommen, Widerruf wurde am 14. abgesendet.
Ist das nun fristgerecht oder nicht?

Gruß,
Paran

Willst du mich vergackeiern?
Fangen wir damit an:

Außerdem hatte ich gefragt

Nach Aufklärung der Datumdiskrepanz ist sicher auch interessant, ob per Einschreiben gekündigt wurde oder in einem anderen Verfahren das belegbar ist.

Hallo,

Au, sorry. Muss bei Punkt zwei natürlich 14.06. heißen.

Der Text der Belehrung ist irrelevant, es geht nur um Fristeinhaltung oder nicht.
Also konkreter gefragt: wann genau beginnt die Frist und wann genau endet sie (z.B. zu Beginn des 14. Tages um 0:00 oder zum Ende des 14. Tages)?

Steht oben.

Gruß,
Paran

Sorry, überlesen

Servus,

das kommt drauf an.

Gab es vor dem 06.06. schon ein „Begrüßungsschreiben“ oder sowas - unabhängig von der Form: Telefonisch vielleicht oder online oder per E-Mail? Gibt es sonst irgendwas, was darauf hinweist, dass der Vertrag schon vor Erhalt des Papierstapels zustande gekommen war und dieser bloß noch deklaratorische Wirkung hatte? Vielleicht eine explizite Bestätigung des „Jetzt kaufen“ - Klicks online?

Und weiß der Versorger denn überhaupt schon, dass der Papierstapel erst am 6.6. zugegangen ist?

Schöne Grüße

MM

Was genau ist damit gemeint? Landete das erst dann im Briefkasten? Ist an diesem Tag der Briefkasten geleert worden? Wurde an diesem Tag der Brief erst geöffnet?

Hallo,

nein, vorher gab es keinerlei Kontakt.

Ja, das habe ich ihm mitgeteilt und Zeugen benannt.

Genau das, der Briefkasten wird täglich geleert. Entweder war die Post etwas schnarchnasig oder der Energieversorger schickt nicht direkt nach Erstellung der Texte ab.
Die meiste Post kommt innerhalb von 2-3 Tagen an.

Gruß,
Paran

Hallo,

um das hier mal abzuschließen:

"Gesetzlich ist hierzu in § 188 BGB festgelegt, dass bei einer Frist, deren Beginn durch ein Ereignis festgelegt wird, der Tag des Ereignisses bei der Fristberechnung nicht mitgezählt werden soll.

Das bedeutet: Da es bei der Berechnung der Widerrufsfrist auf den Zeitpunkt ankommt, zu welchem der Besteller selbst oder ein bevollmächtigter Dritter die Ware erhalten hat (Ereignis), ist der Tag der Lieferung bei der Fristberechnung nicht mitzuzählen."

Das heißt bei meinem Problem mit Hattenknall, dass selbst bei frühest möglicher Zustellung (01.06.) die Frist am 14.06. nicht abgelaufen war.
Nebenbei: nach beharrlicher Weigerung, den Vertrag zu akzeptieren und die Rechnung über paarundzwanzig Euro für die Lieferung von 0 kWh zu zahlen, hat Rattenstall jetzt aus „Kulanz“ aufgegeben.
Natürlich war der Bertrag die Mühe kaum wert, aber ich mag mich nicht derart veräppeln lassen.

Gruß,
Paran

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