Hallo,
angenommen, Person A erhält am 06.06 Post von einem Energieversorger mit Vertrag und Widerrufsbelehrung, das Schreiben ist datiert mit 31.05… Person A erkundigt sich bei Bewohner B der betroffenen Lieferstelle, demnach hat B 14 Tage nach Einzug in die Lieferstelle einen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen, rückwirkend zum Einzugstag 01.05…
Person A sendet am 14.05. also 8 Tage nach Erhalt der Unterlagen, den Widerruf per Einschreiben ab. Einige Wochen später erklärt der Energieversorger, der Vertrag sei gültig, da der Widerruf nicht fristgerecht erfolgt sei.
Kann das stimmen?
Danke für konkrete Infos,
Paran