14 Tage Anhänger parken Beweispflicht

hallo Wissende,

angenommen es kommt eine Verwarnung mit einem Foto, Datum + Uhrzeit ins Haus geflattert in der behauptet wird ein zugelassener PKW Anänger (nicht Wohnwagen) sei länger als 14 Tage ohne Zugfahrzeug abgestellt / geparkt gewesen was defintiv nicht der Fall war. Wer ist beweispflichtig für die Richtigkeit bzw. das Gegegenteil der Behauptung und wie kann das Gegegnteil ggfs. bewiesen werden.
Sollte bei jeder Anhängerfahrt vorher/nachher ein neutraler Zeuge hinzugezogen wereden???
Weiter angenommen es gibt weitere Fälle wo die gleiche falsche Beschuldigung, ebenfalls mit Foto, im Raum steht.
Weiter angenommen dass die gleiche Situation vor 2Jahren, allerdings ohne Foto, schon einmal vorkam wobei damals der Hänger nachwesislich im Ausland unterwegs war.
An welcher Stelle sollte man sich beschweren um weitere willkürliche falsche Beschuldigungen zu unterbinden, es nervt…?

schönen Dank schon mal vorab
PM

Wer ist beweispflichtig für die
Richtigkeit bzw. das Gegegenteil der Behauptung und wie kann
das Gegegnteil ggfs. bewiesen werden.

Beweispflichtig ist das Ordnungsamt bzw. die Bußgeldbehörde die hier die Verwarnung ausgesprochen hat.

Gegen ein Verwarnungsgeld gibt es aber kein Rechtsmittel da es sich um ein vereinfachtes, gebührenloses Verfahren handelt. Wenn nicht gezahlt wird eröffnet die Bußgeldbehörde ein Bußgeldverfahren (Verwarnungsgeld bleibt gleich, 23,50€ Gebühren kommen dazu)
Gegen den Bußgeldbescheid kann man dann aber Einspruch einlegen. Daraufhin werden die Gründe geprüft und entweder wird das Verfahren eingestellt oder es kommt zu einer Gerichtsverhandlung.

In einem Gerichtsverfahren muss es dann ja zumindest einen Zeugen geben. Das kann ein Mitarbeiter einer Behörde sein der die Ordnungswidrigkeit aufgenommen hat oder auch ein Mitbürger der sie angezeigt hat. Und da Zeugen nicht lügen dürfen sollte sich die Sache spätestens dann aufklären…

Gruß, Crack

naja - fast richtig
Hallo,
man muss aber nicht auf einen Bußgeldbescheid warten sondern kann seine Gründe auch schon imRahmen des Anhörungsverfahrens (=Verwarnungsverfahren) angeben. Wenn die Behörde dann dennoch einen Bescheid erlässt, dannn: Einspruch.

So wie ich den Fall auffasse, ist der Anhänger jedoch nicht von einer Politesse oder so sondern eher von einem missliebigen Nachbarn angeschwärzt worden.
Wenn man (wie angegeben vor einem Jahr) nachweislich mit dem Anhänger ganz wo anders war, kann man den Anzeigenden selbst wg. Falscher Verdächtigung (264 StGB) anzeigen.

Gruß
haWeThie

und zudem:
Wer als Beweis einer Ordnungswidrigkeit u.a. ein Foto mit Datum und Uhrzeit vorlegt, obwohl zu dieser Zeit der Anhänger dort nicht gestanden hat, kann sich u.a. wegen Verdacht der Urkundenfälschung strafbar gemacht habe.

si

Wer als Beweis einer Ordnungswidrigkeit u.a. ein Foto mit
Datum und Uhrzeit vorlegt, obwohl zu dieser Zeit der Anhänger
dort nicht gestanden hat, kann sich u.a. wegen Verdacht der
Urkundenfälschung strafbar gemacht habe.

Das wohl nicht, denn es wurde ja keine Urkunde gefälscht.

Hallo,

Wer als Beweis einer Ordnungswidrigkeit u.a. ein Foto mit
Datum und Uhrzeit vorlegt, obwohl zu dieser Zeit der Anhänger
dort nicht gestanden hat

das wurde gar nicht gemacht, der UP schrieb:

Weiter angenommen dass die gleiche Situation vor 2Jahren, **allerdings ohne Foto** , schon einmal vorkam wobei damals der Hänger nachwesislich im Ausland unterwegs war.

Gruß
Christa

14 Tage Anhänger parken Beweispflicht
halli hallo,

schönen Dank erstmal für die Antworten…
zur Klarstellung:
1)der Hänger steht, mit Ausnahme wenn er denn benutzt wird, immer im gleichen Straßenabschnitt, mal einen Meter nach vorne oder zurück versetzt.
2)Parkplatznot besteht nicht in dieser oder den angrenzenden Staßen
3)der benannte Zeuge mit dem Fotoapparat ist Angestellter des Amtes/der Behörde (nicht selbst Nachbar etc.)
4)zur Zeit wo das Bild gemacht wurde Stand der Hänger dort
Auf meine Stellungnahme/Widerspruch gegen das Verwarnungsgeld habe ich bisher keine Antwort bekommen. Müssen die die Einstellung des Verwarnverfahrens bekanntgeben oder muss ich warten bis ggfs. ein Bußgeldbescheid kommt?
Die Sache ärgert mich weil ich diese Willkür mit meinen Steuergeldern mitfinanziere. Ich kann nicht einfach sagen -war nicht so und wegschmeissen- dann kommt die Maschinerie erst richtig in Gang. Da das jetzt schon zum 2ten Mal passiert und die Hilfsfritzen wohl Punkte brauchen für die nächste Bewertung ist damit sich noch nicht Schluss. Irgendwo müssen die Pluspunkte ja herkommen. Habe ich den Bürgersteig gefegt/ist rechtzeitig geräumt/gestreut, wird die Mittagszeit penibel eingehalten und was weiss ich nicht noch alles.
Der Spruch -es kann der Brävste nicht in Frieden leben wenn es dem lieben Nachbarn nicht gefällt- erfährt eine Wandlung. Hier ist es so dass ein vom Steuerzahler finnanzierter herumstrolchlt und sich ggfs. Dinge/Vergehen aus den Fingern saugt die gar nicht stattgefunden haben und ich muss Rede und Antwort stehen und mich rechtfertigen für wissentliche Falschaussagen/Beschuldigungen

Gruß pm