Bisher dachte ich, dass die 150€-Grenze und die 1000€-Grenze gelten auch bei einem Kleinunternehmer auch „netto“.
Jezt hat mich Barul aber auf den § 9b EStG hingewiesen
http://www.bundesrecht.juris.de/estg/__9b.html
Dann gilt beim Kleinunternehmer also der Brutto-Preis(?).
Wie ist es denn beim Angestellten mit der 410€-Grenze, wenn er seinen Werbungskosten-Laptop absetzt?
Gruß JoKu
P. s.: Auch wenn in der ersten Zeile ein „Ich“ steht (und hier schon wieder), möge mann dies bitte als allgemein formulierte Frage betrachten.