16 Mbit bestellt+bezahlt. 5,5 Mbit geliefert – lt. Provider ok. Echt?

Hallo, vorher hatte ich bei der Telekom DSL16/1 und bin dann aus Kostengründen zum billigeren DSL16/1 bei 1und1 gewechselt. Dort habe ich in der Praxis nur noch 5,5/09 Mbit. 1und1 bestätigt die Werte nach langen Leitungsprüfungen. Meine eigenen Messungen stammen von Fritzbox und dem Programm von Breitbandmessung.de (BuNetzAgentur).

Mein früheres Telekom-DSL16 lt. Fritzbox bis Ende Okt:

  • Download-IST: ca 18 Mbit
  • Upload-IST: ca 2 Mbit

Mein 1und1-DSL16 ab Nov an selber Buchse:

  • DSLAM max.: 11264 kb/s
  • Leitungskapazität: 5366 kb/s
  • Aktuelle Datenrate: 5366 kb/s (von 1und1 bestätigt).

Wenn ich das letzte Mail von 1und1 richtig verstehe (aber ich grüble noch), soll ich entweder mit dieser Leistung leben (aber weiter für 16 Mbit zahlen) oder etwas viel Schnelleres buchen, z.B. VDSL 100 (das ist das Schnellstmögliche bei mir). Bei diesem Hochbuchen wollen sie mich gern beraten.

Sie wollen mich nicht kostenlos auf DSL50 oder DSL100 upgraden, um mir wenigstens die versprochenen und bezahlten 16 Mbit zu liefern (anders also als Hotels oder Autoverleiher, die ein kostenloses Upgrade bereitstellen, falls die vereinbarte kleinere Leistung nicht möglich ist).

Was meint Ihr? Kann/soll man kündigen? Der 1und1-Standpunkt ist so unerfreulich, dass ich meine Zelte dort abbrechen möchte.

Am Rand:

  • Seit neuestem kann ich auf dem PC, der am Router hängt, gar keine 1und1-DSL-Verfügbarkeit mehr prüfen. Da gibt’s nur noch Warteschleife. Früher ging das. Am Handy per WLAN geht’s aber (angezeigte Verfügbarkeit bis max. 100 Mbit).
  • In dem Moment, als ich über meine 1und1-Verbindung das Programm von Breitbandmessung.de herunterladen wollte, stoppte das Internet für Stunden komplett. Später ging es wieder. Laut dem Programm habe ich
  • Download-Soll max.: 16 Mbit/s („Verhältnis 28,56%“)
  • Download-SOLL normal: 11 Mbit/s („wurde nicht erreicht“)
  • Download-IST: 4,57 Mbit/s

Auszüge aus der letzten Antwort von 1und1:

Die technischen Gegebenheiten an Ihrem 1&1 Anschluss grenzen die aktuell verfügbare Bandbreite auf 5.366 kBit/s ein.

Selbstverständlich erhalten Sie, wie in Ihrem Vertrag enthalten, immer die maximal verfügbare Bandbreite. Bitte haben Sie Verständnis, dass aus technischen Gründen nicht immer die gewünschte Bandbreite verfügbar ist.

Herr Meier, Ihre Zufriedenheit ist unser Ziel! Deshalb schalten wir Ihnen automatisch eine höhere Bandbreite, sobald diese für Ihren 1&1 Anschluss bereitsteht.

An Ihrem Wohnort ist bereits VDSL mit 1&1 verfügbar. Dies ist eine Verbindungstechnik, mit der aktuell Geschwindigkeiten mit bis zu 100 MBit/s möglich sind. Sie können in Ihrem 1&1 Control-Center prüfen, ob ein Tarifwechsel in einen 1&1 Highspeed-Tarif möglich ist.

Ich beschreibe Ihnen gerne die Vorgehensweise:

Selbstverständlich zahlen Sie den für Ihren Tarif günstigsten Preis. Meine Kollegen der Vertragsabteilung beraten Sie auch gerne persönlich. Dazu haben wir für Sie eine spezielle Rufnummer etc. pp. …

Was würdet Ihr tun? Danke.

PS.
Eine technische (nicht vertragstechnische) Diskussion zum selben Problem hatte ich bereits hier.

Ich wäre ja geneigt, zu behaupten:

„Wenn du mir BIS 16Mb/s bereit stellst, zahle ich dir BIS 40 € monatlich.“

Juristisch dürfte es fraglich sein, ob du „deine“ Leitung mit anderen Anwendern teilen musst und der Dienstleister kassiert mehrfach.

Im Endeffekt hast du dem Vertrag zugestimmt. Ob man da wegen „Verbrauchertäuschung” was machen kann, weiß ich nicht. Was würde eine Verbraucherzentrale dazu sagen?

Wie wäre es denn bei Lebensmitteln, die das Haltbarkeitsdatum „BIS 30.11.2021“ draufgedruckt haben, aber am 15.11. schon verdorben sind?

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Leider fühlt man sich als Kunde bei sowas veräppelt, aber die Leistungsbeschreibung von 1und1 DSL 16, die du mit deiner Unterschrift akzeptiert hast, besagt:

"Die 1&1 Komplett-Pakete werden standardmäßig mit einer
Übertragungsgeschwindigkeit überlassen, die innerhalb der
nachfolgend angegebenen minimalen und maximalen Download- bzw. Upload-Geschwindigkeit liegt. […] Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb der jeweiligen Bandbreitenkorridore. "

Letztlich sichert dir 1und1 tatsächlich nur 300 KBit/s zu. Das ist bei beworbenen 16 MBit/s ein schlechter Witz, steht aber so im Kleingedruckten.

Du könntest ja mal fragen, was es mit dem „Rückfalltarif“ auf sich hat. Ich fürchte aber, der fällt genauso in die Kategorie „schlechter Witz“.

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Such mal nach Gerichtsurteilen zum Thema. Da war mal was bei grobem Missverhältnis zwischen ist und soll.
Ob deine Werte jetzt schon grob sind weiß ich nicht.
Wegen solcher Faxen bleibe ich bei der Telekom und zahle lieber 5 € mehr.
Bei anderen (billigen) Anbietern gabs auch nur eine Telefonnummer, Telekom Standard 3, bei Bedarf mehr.

Mein Bauchgefühl sagt, dass das vor Gericht nicht stand hält. Aber ich bin nichts, was entfernt mit Juristerei zu tun hat. Ich würde vermuten, dass die Klausel den Kunden unangemessen benachteiligt.

Sebastian

Das sind sie.

Na, dann geht die Taktik der Telekom ja auf, den anderen Anbietern die verschimmelten Ports am DSLAM zur Verfügung zu stellen.

Wir brauchen mehr Telekom!

Ich gehe davon aus, dass eine so große Abweichung zwischen Minimum und beworbenen Leistung unzulässig ist. Bevor die Angabe der Minimum-Leistung 2017 gesetzlich vorgeschrieben wurde, haben Gerichte Recht unterschiedlich geurteilt. IIRC könnte man damals davon ausgehen, dass regelmäßig mindestens die Maximalgeschwindigkeit des nächstkleineren Tarifes übertroffen werden muss und dieser Wert mindestens 40% der beworbenen Geschwindigkeit erreichen muss.

Zudem muss dem Verbraucher inzwischen eine auf den konkreten Anschluss bezogene Leistung vor Vertragsabschluss mitgeteilt werden.

Was mich etwas stutzig macht: breitbandmessung.de wird von der BNetzA betrieben. Der Anschlussanbieter muss dorthin die Leistungsdaten der angebotenen Tarife melden und das Minimum ist dort laut deiner Angabe mit 11 Mbit/s angegegen. In der von @KeinesHerrenKnecht geposteten Liste steht weniger. Schaue mal in deine Vertragsunterlagen, was da steht.

Wichtig ist nun die „Beweissicherung“. Führe den Test von Breitbandmessung mehrfach aus wie auf deren Webseite angegeben. Trete mit diesem Ergebnis nochmal an den Anbieter heran. Wenn er sich immer noch querstellt, melde es der BNetzA.

Nachtrag:

Link zur BNetzA: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/AnfragenBeschwerden/Beschwerde_Internet_Telefon/start.html

Und bevor wer sich wer wegen Khorinten beschwert:

Die Seite wird von einem Unternehmen im Auftrag der BNetzA betrieben.

Das heißt Korinthen, nur so zur Info am Rande. :stuck_out_tongue:

Ne.
Wenn er vorher bei der Telekom soviel mehr hatte als jetzt, wurde sein Anschluss über einen Outdoor-DSLAM provisioniert und über die Software auf die gezahlte Geschwindigkeit abgebremst.
Das könnte 1&1 natürlich auch bei der Telekom buchen, kostet aber sicher 2 oder 3 Euro mehr im Monat.
Also hat man ihn wieder an die Vermittlungsstelle angeschlossen, weil 1&1 da eine Kollokationsfläche hat und sich den Bitstreamzugang am MSAN spart.

An diese Möglichkeit hatte ich damals, als Henrik nach den Pro und Contras fragte, gar nicht gedacht. Mist, mein Fehler. Gut, dass man mich nicht haftbar machen kann.
@Henrik_Meier: Schau doch mal in die DSL-Information deiner Fritzbox, da kannst du die geschätzte Leitungslänge ablesen.

Da wird nichts geteilt. Er wurde vom Outdoor-DSLAM (der vielleicht 300m entfernt stand) auf die Vermittlungsstelle umgestellt. Das ist billiger für 1&1, denn in den Vermittlungsstellen gibt es Kollokationsflächen, wo andere Anbieter eigene Technik aufgestellt haben und sich für billiges Geld die dann vielleicht 1,9km lange Teilnehmeranschlussleitung mieten können.

Die garantierte Mindestdatenrate ist ein Witz. Bei der Telekom werden einem bei „DSL 16000“ 6,304 Mbit/s garantiert, weniger geht nur bei Rückfalloptionen wegen langer Leitungen auf Kundenwunsch.

Ich bin seit Januar auch nicht mehr bei der Telekom, also kein Fanboy von denen. Aber hier hat 1&1 ganz klar die Billigvariante geliefert - und das vollkommen vertragskonform.
Ein Grund für eine Sonderkündigung ist das nicht.
Jetzt kann Henrik nur entweder mit dem Schneckentempo leben, oder ein Upgrade durchführen.
Dann klemmt man ihn wieder an den Outdoor-DSLAM an der übernächsten Straßenecke.

Naja, das hatten wir schon im anderen Thema.
Ne Leitungslänge kann diese FB nicht anzeigen, aber dem Spektrom nach ist die ziemlich lang.

Fraglich ist auch, was daran jetzt geändert werden kann. Ich denke mal, die Telekom ist froh für jeden, der keine 16000er Leitung mehr hat, und wird nach und nach die langsamen DSLAMs aus den grauen Kästen werfen. Ob man da wieder zurück kann?

Hallo zusammen, Danke für viele interessante Aspekte, Links und Informationen! Ich melde mich später nochmal.

Beim vorgegebenen Vertrag und dem strikten Willen von 1&1, dem Kunden stets das Billigste zu liefern, was seinem vertraglichen Anspruch genügt? Da machst du nichts.

Das ist denen egal. 1&1 zahlt ca. 10€ im Monat für die Anmietung der Leitung zwischen Hauptverteiler und Kunde und mit dem Rest hat die Telekom absolut nichts mehr zu tun.

1&1 kooperiert ja auch mit der Telekom und kauft sich den Bitstream-Zugang als Vorleistung ein.
Vereinfacht: Die Telekom versorgt den Kunden komplett, trennt aber den Datenstrom zu allen 1&1 Kunden ab und führt in an einer zentralen Stelle dem 1&1 Netz zu. Da gibt es Staffelpreise, Anschlusspakete usw. - rechne mal mit rund 15€ im Monat, die 1&1 dann bezahlen müsste, damit die Telekom einen Kunden mit VDSL25 versorgt und die Datenströme zu 1&1 vermittelt.

5€ Unterschied, richtig. Und bei den 10€ im Monat ist noch gar kein Internetzugang drin, das ist nur für die zwei Kupferdrähte.

In den Straßenverteilern mit aktiver Technik - Outdoor-DSLAM oder auch einfach Multifunktionsgehäuse genannt - dürfte es gar keine Technik mit reiner ADSL-Funktion geben.
Ich glaube nicht, dass da jemals sowas eingebaut wurde. Die Anschlüsse laufen da mittlerweile über MSAN, multi service access nodes. Die decken eine Vielzahl Standards ab, von ADSL bis zu Super-Vectoring.

Die Bundesnetzagentur sieht das auch so:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Breitbandmessung/start.html

Eine nicht-vertragskonforme Leistung bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Download liegt vor, wenn:

  1. Nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
  2. Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird oder
  3. Die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird.

Hallo,

am 1.12.2021 ändert sich die Rechtslage. Bei dauerhaften oder häufig wiederkehrenden erheblichen Unterschreitung wird der Kunde ein Minderungsrecht erhalten, d.h. das Entgelt mit der erhaltenen Leistung kürzen. Die Details kenne ich nicht, aber hier ist ein Link zu einem Dokument, in dem das alles wohl ausführlich erklärt wird:
GERINGE BREITBANDGESCHWINDIGKEIT

Gruß
C.

Hi,

ja, ich hab auch gerad etwas dazu gelesen:

Demnach hat man u.U. ein Recht auf außerordentliche Kündigung oder Minderungsrecht.

Zitat:

> Ab Dezember können sich Kunden wehren

**> **
> Durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, das zu großen Teilen am 01.12.2021 in Kraft tritt, ergeben sich künftig zwei Möglichkeiten für Verbraucher, die sich mit Schneckeninternet nicht abfinden wollen. Sie bekommen zum einen ein Recht auf außerordentliche Kündigung, ohne dass dabei eine Frist eingehalten werden müsste. Zum anderen gibt es ein Minderungsrecht, man kann also etwas von der Telefonrechnung abziehen.
> Letzteres greift im Falle von „erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit“, wie es im Gesetz heißt. Das muss man allerdings über eine eigene Messung nachweisen.

In dem Artikel wird einem der Rat gegeben, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden.
Ich denke, das ist auf jeden Fall ein guter Tipp …

Schöne Grüße
Stefanie

Hi!

Da stellt sich die Frage: gilt das dann auch für Altverträge?

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Hallo zusammen, Danke noch mal für viele Tipps und zielführende Links! Ich werde jetzt die „Messkampagne“ mit 20 Messungen über 2 Tage starten und dann damit weiterarbeiten, dafür die verlinkten Texte nochmal lesen und dann hier berichten. Jede Messung wird aber womöglich so ausfallen wie diese zweite:

Breitbandmessung.de kommt immer auf 4,4 Mbit/s, die Fritzbox immer auf 5,5.

Danke und bis später.

Auf Grund der langen Leitung und der daraus resultierenden langsamen DSL-Synchronisation ist das ein Vorhaben, dessen Ergebnis schon feststeht.
Du wirst niemals schneller sein, als durch die Synchronisation möglich ist.
Das weiß auch 1&1 und 1&1 kennt sicher die offizielle Aussage der BNetzA, was die unter einer zu langsamen Leitung verstehen.
Werden sie einlenken, ohne ein weiteres Urteil am Amtsgericht Montabaur abzuwarten?

Nettodatenrate versus Bruttodatenrate, ist klar.

Im Übrigen ist es widerlich, dass der völlig falsch genutzte Begriff „Breitband“ den Einzug in den offiziellen Sprachgebrauch gefunden hat.

„Breitbandig“ nennt man Signale, die einen (unverhältnismäßig) großen Frequenzbereich benutzen.
Die genutzte Bandbreite sagt zunächst einmal gar nichts über die Datenrate aus, die über so ein Signal erreicht werden kann.
Insofern sind die Datenraten der Nutzen, den ein Signal erzielt - die dazu benötigte Bandbreite stellt die „Kosten“, den Aufwand dar. „Mehr Breitband für Deutschland“ ist ganz sicher anders gemeint.

Mittlerweile aber schon. Je größer das Spektrum, desto höher die (mögliche) Datenrate. zumindest bei DSL und Supervectoring.