Das sind sie.
Na, dann geht die Taktik der Telekom ja auf, den anderen Anbietern die verschimmelten Ports am DSLAM zur Verfügung zu stellen.
Wir brauchen mehr Telekom!
Das sind sie.
Na, dann geht die Taktik der Telekom ja auf, den anderen Anbietern die verschimmelten Ports am DSLAM zur Verfügung zu stellen.
Wir brauchen mehr Telekom!
Ich gehe davon aus, dass eine so große Abweichung zwischen Minimum und beworbenen Leistung unzulässig ist. Bevor die Angabe der Minimum-Leistung 2017 gesetzlich vorgeschrieben wurde, haben Gerichte Recht unterschiedlich geurteilt. IIRC könnte man damals davon ausgehen, dass regelmäßig mindestens die Maximalgeschwindigkeit des nächstkleineren Tarifes übertroffen werden muss und dieser Wert mindestens 40% der beworbenen Geschwindigkeit erreichen muss.
Zudem muss dem Verbraucher inzwischen eine auf den konkreten Anschluss bezogene Leistung vor Vertragsabschluss mitgeteilt werden.
Was mich etwas stutzig macht: breitbandmessung.de wird von der BNetzA betrieben. Der Anschlussanbieter muss dorthin die Leistungsdaten der angebotenen Tarife melden und das Minimum ist dort laut deiner Angabe mit 11 Mbit/s angegegen. In der von @KeinesHerrenKnecht geposteten Liste steht weniger. Schaue mal in deine Vertragsunterlagen, was da steht.
Wichtig ist nun die „Beweissicherung“. Führe den Test von Breitbandmessung mehrfach aus wie auf deren Webseite angegeben. Trete mit diesem Ergebnis nochmal an den Anbieter heran. Wenn er sich immer noch querstellt, melde es der BNetzA.
Nachtrag:
Link zur BNetzA: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/AnfragenBeschwerden/Beschwerde_Internet_Telefon/start.html
Und bevor wer sich wer wegen Khorinten beschwert:
Die Seite wird von einem Unternehmen im Auftrag der BNetzA betrieben.
Das heißt Korinthen, nur so zur Info am Rande.
Ne.
Wenn er vorher bei der Telekom soviel mehr hatte als jetzt, wurde sein Anschluss über einen Outdoor-DSLAM provisioniert und über die Software auf die gezahlte Geschwindigkeit abgebremst.
Das könnte 1&1 natürlich auch bei der Telekom buchen, kostet aber sicher 2 oder 3 Euro mehr im Monat.
Also hat man ihn wieder an die Vermittlungsstelle angeschlossen, weil 1&1 da eine Kollokationsfläche hat und sich den Bitstreamzugang am MSAN spart.
An diese Möglichkeit hatte ich damals, als Henrik nach den Pro und Contras fragte, gar nicht gedacht. Mist, mein Fehler. Gut, dass man mich nicht haftbar machen kann.
@Henrik_Meier: Schau doch mal in die DSL-Information deiner Fritzbox, da kannst du die geschätzte Leitungslänge ablesen.
Da wird nichts geteilt. Er wurde vom Outdoor-DSLAM (der vielleicht 300m entfernt stand) auf die Vermittlungsstelle umgestellt. Das ist billiger für 1&1, denn in den Vermittlungsstellen gibt es Kollokationsflächen, wo andere Anbieter eigene Technik aufgestellt haben und sich für billiges Geld die dann vielleicht 1,9km lange Teilnehmeranschlussleitung mieten können.
Die garantierte Mindestdatenrate ist ein Witz. Bei der Telekom werden einem bei „DSL 16000“ 6,304 Mbit/s garantiert, weniger geht nur bei Rückfalloptionen wegen langer Leitungen auf Kundenwunsch.
Ich bin seit Januar auch nicht mehr bei der Telekom, also kein Fanboy von denen. Aber hier hat 1&1 ganz klar die Billigvariante geliefert - und das vollkommen vertragskonform.
Ein Grund für eine Sonderkündigung ist das nicht.
Jetzt kann Henrik nur entweder mit dem Schneckentempo leben, oder ein Upgrade durchführen.
Dann klemmt man ihn wieder an den Outdoor-DSLAM an der übernächsten Straßenecke.
Naja, das hatten wir schon im anderen Thema.
Ne Leitungslänge kann diese FB nicht anzeigen, aber dem Spektrom nach ist die ziemlich lang.
Fraglich ist auch, was daran jetzt geändert werden kann. Ich denke mal, die Telekom ist froh für jeden, der keine 16000er Leitung mehr hat, und wird nach und nach die langsamen DSLAMs aus den grauen Kästen werfen. Ob man da wieder zurück kann?
Hallo zusammen, Danke für viele interessante Aspekte, Links und Informationen! Ich melde mich später nochmal.
Beim vorgegebenen Vertrag und dem strikten Willen von 1&1, dem Kunden stets das Billigste zu liefern, was seinem vertraglichen Anspruch genügt? Da machst du nichts.
Das ist denen egal. 1&1 zahlt ca. 10€ im Monat für die Anmietung der Leitung zwischen Hauptverteiler und Kunde und mit dem Rest hat die Telekom absolut nichts mehr zu tun.
1&1 kooperiert ja auch mit der Telekom und kauft sich den Bitstream-Zugang als Vorleistung ein.
Vereinfacht: Die Telekom versorgt den Kunden komplett, trennt aber den Datenstrom zu allen 1&1 Kunden ab und führt in an einer zentralen Stelle dem 1&1 Netz zu. Da gibt es Staffelpreise, Anschlusspakete usw. - rechne mal mit rund 15€ im Monat, die 1&1 dann bezahlen müsste, damit die Telekom einen Kunden mit VDSL25 versorgt und die Datenströme zu 1&1 vermittelt.
5€ Unterschied, richtig. Und bei den 10€ im Monat ist noch gar kein Internetzugang drin, das ist nur für die zwei Kupferdrähte.
In den Straßenverteilern mit aktiver Technik - Outdoor-DSLAM oder auch einfach Multifunktionsgehäuse genannt - dürfte es gar keine Technik mit reiner ADSL-Funktion geben.
Ich glaube nicht, dass da jemals sowas eingebaut wurde. Die Anschlüsse laufen da mittlerweile über MSAN, multi service access nodes. Die decken eine Vielzahl Standards ab, von ADSL bis zu Super-Vectoring.
Die Bundesnetzagentur sieht das auch so:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Breitbandmessung/start.html
Eine nicht-vertragskonforme Leistung bei Festnetz-Breitbandanschlüssen im Download liegt vor, wenn:
- Nicht an mindestens zwei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 % der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
- Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit nicht in 90 % der Messungen erreicht wird oder
- Die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an mindestens zwei Messtagen jeweils unterschritten wird.
Hallo,
am 1.12.2021 ändert sich die Rechtslage. Bei dauerhaften oder häufig wiederkehrenden erheblichen Unterschreitung wird der Kunde ein Minderungsrecht erhalten, d.h. das Entgelt mit der erhaltenen Leistung kürzen. Die Details kenne ich nicht, aber hier ist ein Link zu einem Dokument, in dem das alles wohl ausführlich erklärt wird:
GERINGE BREITBANDGESCHWINDIGKEIT
Gruß
C.
Hi,
ja, ich hab auch gerad etwas dazu gelesen:
Demnach hat man u.U. ein Recht auf außerordentliche Kündigung oder Minderungsrecht.
Zitat:
**> **
> Durch das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz, das zu großen Teilen am 01.12.2021 in Kraft tritt, ergeben sich künftig zwei Möglichkeiten für Verbraucher, die sich mit Schneckeninternet nicht abfinden wollen. Sie bekommen zum einen ein Recht auf außerordentliche Kündigung, ohne dass dabei eine Frist eingehalten werden müsste. Zum anderen gibt es ein Minderungsrecht, man kann also etwas von der Telefonrechnung abziehen.
> Letzteres greift im Falle von „erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit“, wie es im Gesetz heißt. Das muss man allerdings über eine eigene Messung nachweisen.
In dem Artikel wird einem der Rat gegeben, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden.
Ich denke, das ist auf jeden Fall ein guter Tipp …
Schöne Grüße
Stefanie
Hi!
Da stellt sich die Frage: gilt das dann auch für Altverträge?
Hallo zusammen, Danke noch mal für viele Tipps und zielführende Links! Ich werde jetzt die „Messkampagne“ mit 20 Messungen über 2 Tage starten und dann damit weiterarbeiten, dafür die verlinkten Texte nochmal lesen und dann hier berichten. Jede Messung wird aber womöglich so ausfallen wie diese zweite:
Breitbandmessung.de kommt immer auf 4,4 Mbit/s, die Fritzbox immer auf 5,5.
Danke und bis später.
Auf Grund der langen Leitung und der daraus resultierenden langsamen DSL-Synchronisation ist das ein Vorhaben, dessen Ergebnis schon feststeht.
Du wirst niemals schneller sein, als durch die Synchronisation möglich ist.
Das weiß auch 1&1 und 1&1 kennt sicher die offizielle Aussage der BNetzA, was die unter einer zu langsamen Leitung verstehen.
Werden sie einlenken, ohne ein weiteres Urteil am Amtsgericht Montabaur abzuwarten?
Nettodatenrate versus Bruttodatenrate, ist klar.
Im Übrigen ist es widerlich, dass der völlig falsch genutzte Begriff „Breitband“ den Einzug in den offiziellen Sprachgebrauch gefunden hat.
„Breitbandig“ nennt man Signale, die einen (unverhältnismäßig) großen Frequenzbereich benutzen.
Die genutzte Bandbreite sagt zunächst einmal gar nichts über die Datenrate aus, die über so ein Signal erreicht werden kann.
Insofern sind die Datenraten der Nutzen, den ein Signal erzielt - die dazu benötigte Bandbreite stellt die „Kosten“, den Aufwand dar. „Mehr Breitband für Deutschland“ ist ganz sicher anders gemeint.
Mittlerweile aber schon. Je größer das Spektrum, desto höher die (mögliche) Datenrate. zumindest bei DSL und Supervectoring.
Hallo, Danke nochmal für allen Zuspruch. In ein paar Tagen melde ich mich wieder dazu.
Hallo, in der Angelegenheit sind Dinge in Gang gekommen. Ich berichte, wenn sich ein klares Bild ergibt.
Hallo, hier bei Interesse ein Zwischenstand:
Auch heute noch liefert mein 1und1-DSL16 nur 5 Mbit Download (unten Screens von heute). Die „Messkampagne“ von breitbandmessung.de habe ich noch nicht begonnen, weil ich die Utopie hatte, 1und1 würde was in Ordnung bringen. Aus der neueren Chronik, nach dem Gedächtnis, bis heute:
Hast du ihm einen Zehner gegeben? Der Kollege hat dir nichts als die Wahrheit gesagt und keine Globuli verteilt.
Prinzip Hoffnung. Placebo-Effekt. Oder einfach nur deswegen, weil er genau diesen Auftrag hatte.
1&1 spart sich den teureren Bitstreamzugang über die Telekom. An so eine Möglichkeit hatte ich damals, als du den Wechsel noch geplant hast, gar nicht gedacht.
Ja, das ist zum Kotzen.
Ich habe ein Problem:
Während die BNetzA ja von „regelmäßig unter 90% der versprochenen Höchstgeschwindigkeit“ (oder ähnlich) als Kriterium einer mangelhaften Geschwindigkeit ausgeht, wird in der Neufassung des TKG gesagt:
erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der vom Anbieter der Internetzugangsdienste gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a bis d der Verordnung (EU) 2015/2120 angegebenen Leistung
Aus der EU-Richtlinie:
eine klare und verständliche Erläuterung, wie hoch die minimale, die normalerweise zur Verfügung stehende, die maximale und die beworbene Download- und Upload-Geschwindigkeit von Internetzugangsdiensten bei Festnetzen
Das sind die Pflichtangaben (Produktinformationsblatt), die du vor dem Vertragsabsschluss bekommen hast. 1&1 sagt: 16 Mbit/s maximal, 9,5 Mbit/s normal, 0,3 Mbit/s minimal.
Was heißt das nun? Du erreichst weder den Maximalwert noch den Normalwert, bist aber deutlich über dem zugesicherten Minimum.
Dazu sagt das novellierte TKG:
Die Bundesnetzagentur kann die unbestimmten Begriffe der erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit nach Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 sowie der anhaltenden oder häufig auftretenden erheblichen Abweichungen nach Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 nach Anhörung der betroffenen Kreise durch Allgemeinverfügung konkretisieren.
Sobald die BNetzA verfügt hat, wie die Begriffe genau auszulegen sind, hast du vermutlich das Recht sicher auf deiner Seite. Dann schreibst du einen freundlichen Brief an 1&1 und bittest um Behebung des Problems - sonst kündigst du.
X, Danke für Deine Einschätzungen!
Meinst Du das ernst? Ich tu mir mit Trinkgeldern eh schwer, aber hier wäre ich nicht auf die Idee gekommen. Ich hätte ihm jederzeit Kaffee + Kekse gegeben, aber dazu war er viel zu schnell.
Ich hätte ihm einen Zehner gegeben, wenn er mich heimlich wieder auf Glasfaser umgeklemmt hätte, aber diese Frage zu stellen ist mir erst später eingefallen. Und gemacht hätte er’s eh nicht.